…für das Jahr 2003 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist den als Beilage angeschlossenem Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist die Anerkennung eines Fremdleistungsaufwandes i.H.v. 150.589,20 € (exkl. 20 % USt)…
…weshalb im Rahmen einer Schätzung 50% des Fremdleistungsaufwandes in Ansatz gebracht worden sei. Der tatsächlich nicht angefallene Anteil von 50% des abgesetzten Fremdleistungsaufwandes sei dem Gewinn hinzugerechnet worden und stelle eine verdeckte Ausschüttung an die Gesellschafter dar. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe kein Nachweis erbracht werden…
…vielmehr nicht angemeldete Arbeiter der Beschwerdeführerin in Betracht. Der geltend gemachte Fremdleistungsaufwand ist daher nicht in der in der Buchhaltung geltend gemachten Höhe angefallen, sondern lediglich in Höhe von 50% des als Betriebsausgabe verbuchten Fremdleistungsaufwands. 4.2.2. Sicherheitszuschlag Die Verhängung eines Sicherheitszuschlages von 10…
…2011 und 2013 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2013, mit denen der geltend gemachte Fremdleistungsaufwand um 23.850,00 € (im Jahr 2009), 144.310,00 € (im Jahr 2010), 66.000,00 € (im Jahr 2011) und 20.000,00 €…
…war. Es wird daher als sachgerecht erachtet, einen Teil des geltend gemachten Fremdleistungsaufwandes als Abgeltung für von seinem Sohn DD (in welcher Form und in welchem Ausmaß auch immer) erbrachte Dienstleistungen anzuerkennen. Das Ausmaß des steuerlich absetzbaren Aufwandes lässt sich nur im Schätzungswege ermitteln (vgl…
…da es sich um Scheinrechnungen von Betrugsfirmen handelt. Es werden Lohnaufwände in der Höhe von 50% der Fremdleistungsaufwände berücksichtigt." Für die vorliegende Entscheidung bzw. das hier gegenständliche Streitjahr 2013 sind nur die Fremdleistungen betreffend die Firmen P Montage GmbH und XY Handels- und Dienstleistungs GmbH…
Aus den dargelegten Gründen war die Beschwerde abzuweisen. Zur Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, über die Beschwerde vom 10.01.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 8/16/17 vom 12.12.2011, betreffend Haftung für Lohnsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerden der Bf., Adresse1, PLZ-Ort, vertreten durch RA Mag. Werner Tomanek, Neutorgasse 13/4, 1010 Wien gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 28., 29. und 30. November…
…seien, sei ein Teil des Aufwandes anzuerkennen. Mangels Unterlagen bzw. entsprechender Angaben werde die Höhe mit 50% der bisher als Fremdleistungsaufwand erklärten Betriebsausgaben angenommen. Die Differenz sei dem Gewinn hinzuzurechnen und als verdeckte Ausschüttung des Gatten F.A., als Generalvollmachtnehmer der Geschäftsführerin E.A. zu…
…413,07 lt. BP) geltend gemacht wurde, werden für das Jahr 2011 dieser erhöhte Fremdleistungsaufwand und die daraus resultierende verdeckte Ausschüttung rechnerisch berücksichtigt. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KMB Steuerberatung Zips & Partner GmbH, Weißgerberlände 56/3b, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 27. Mai 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden…
…tatsächlich existierenden Subunternehmen erbracht worden. Allfällige Versäumnisse der Subunternehmer in Bezug auf die Abgabenabfuhr könnten nicht der Bf angelastet werden. Die im vorliegenden Fall vorgenommene Schätzung des tatsächlichen "Fremdleistungsaufwandes" mit 50% der geltend gemachten Betriebsausgaben sei nicht durch überprüfbare Daten begründet. Weiters sei die Schätzung…
…GmbH und I-Bau GmbH werden nicht anerkannt, da es sich um Scheinrechnungen von Betrugsfirmen handelt. Es werden Lohnaufwände in der Höhe von 50% der Fremdleistungsaufwände berücksichtigt." Die Barzahlungen beliefen sich im Jahr 2012 auf insgesamt € 150.000,- (Fa. C: € 65.000,-; Fa…
- Die Bf. hat durchwegs größere Barzahlungen an Personen geleistet, deren Identitäten unklar waren. Denn die Unterschriften auf den vorgelegten Zahlungsbestätigungen stimmen - klar erkennbar - in keinem Fall mit jenen in den Reisepasskopien (soweit vorhanden) bzw. jenen der vorliegenden Musterzeichnungen überein. Von jenen Personen, die die Zahlungsbestätigungen…
1.3.7. Einzelfragen 1.3.7.1. Aufteilung des Währungsrisikos Rz 192: Werden von einem inländischen Hersteller die produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an seine US-Vertriebstochtergesellschaft geliefert, deren Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall…
Finanzierungskosten Rz 1531: Siehe Rz 1421 ff. Firmenwert Rz 1532: Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff. Fitness-Studio Rz 1533: Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio". Flugzeug Rz 1534: Siehe Rz 4783 ff. Randzahl 1535: derzeit frei Forschungsprämie - Feststellungsbescheid Rz 1535a: Kosten für eine Bestätigung…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
3.3.10a.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 70i56: Die Entsendung erfolgt von einem Betrieb oder einer Betriebsstätte aus, die sich in der EU, dem EWR oder der Schweiz befindet. Rz 70j57: Die Entsendung erfolgt an einen Einsatzort, der mehr als 400 Kilometer Luftlinie…
…Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung. Der Niederschrift über die Schlussbesprechung ist zu entnehmen, dass der Fremdleistungsaufwand zweier Firmen steuerlich nicht anerkannt werde und dass 50% der Zahlungen im Schätzungswege als Lohnaufwand anerkannt würden. Die Kürzungsbeträge stellten verdeckte "Gewinnausschüttungen" dar. Im Bericht über das Ergebnis…