Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7100099/2018
Sorgfaltspflichten bei Beauftragung von Subunternehmen (abzugsfähiger Fremdleistungsaufwand oder nicht?)
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100099/2018vom 04.10.2023Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Aus den dargelegten Gründen war die Beschwerde abzuweisen.
Zur Revision:
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Das BFG konnte sich im Beschwerdefall auf die oa. Rechtsprechung stützen. Letztendlich war es eine Frage der Beweiswürdigung, ob den vorliegenden Rechnungen, die laut Bf. bar beglichen wurden, tatsächlich erbrachte Leistungen gegenüberstanden oder nicht. Aus den dargelegten Gründen (die im Detail insbesondere aus der Begründung der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes hervorgehen) kam das BFG - analog dem Finanzamt - zu dem Schluss, dass die oa. Subunternehmer nicht als Erbringer jener Leistungen, die der Bf. in Rechnung gestellt wurden, anzusehen sind.
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im oa. Sinne lag sohin nicht vor.
Graz, am 4. Oktober 2023
Normen und Schlagworte
- § 4 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 167 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7100099/2018
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2023:RV.7100099.2018
- Stammnummer
- 142436
- Gültig
- 04.10.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF