…sich in der Bilanz der Bw. im Jahre 2003 "Betriebsausgaben für Geschäftsführervergütungen" und wurden von DI. A.L. ausgehend von diesen Geschäftsführervergütungen Einkünfte aus selbständiger Arbeit in seiner Einkommensteuererklärung des Jahres 2003 ausgewiesen Über die Berufung wurde erwogen: 1. Frage des Verbotes der Wiederholungsprüfung In…
…der USO-Prüfung nur der Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum im Hinblick auf die umsatzsteuergesetzlichen Vorschriften überprüft wurde und erst in der nachfolgenden Außenprüfung die Umsatzsteuer und einheitliche Gewinnfeststellung für das gesamte Kalenderjahr 2002. Dieser Frage kommt jedoch ohnehin keine Bedeutung zu, da die Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung…
…angeordneten Wiederholungsprüfung gewonnen worden seien, dürften nicht im Abgabenverfahren des Beschwerdeführers gegen ihn verwendet werden. Die Berücksichtigung von auf rechtswidrige Weise gewonnenen Beweisergebnissen sei dann unzulässig, wenn die Verwertung der betreffenden Beweisergebnisse dem Zweck des durch seine Gewinnung verletzten Verbotes widerspräche. Der Zweck der rechtswidrig…
…ein Erlass der Finanzverwaltung; die dort getroffenen Approbationsregelungen begründen daher für den Steuerpflichtigen keine Rechte und Pflichten. Es erübrigt sich weiters zu prüfen, ob die Wiederholungsprüfung rechtswidrig war: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführt, ist die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen…
…rechtskräftige Festsetzung der Abgaben erforderlich ist. Zum weiteren Beschwerdevorbringen ist zu bemerken, dass sich im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren die Prüfung der Frage, ob die Wiederholungsprüfung rechtswidrig war, erübrigt, zumal der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführt, dass die Verletzung des Verbotes der wiederholten Prüfung des gleichen Zeitraumes…
…des Verdachts auf ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG erfolgte daher zu Recht. Zum Beschwerdevorbringen ist noch zu bemerken, dass sich im gegenständlichen Beschwerdeverfahren die Prüfung erübrigt, ob die Wiederholungsprüfung rechtswidrig war: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführt, ist die Verletzung des Verbotes…
…des Verdachts auf ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG erfolgte daher zu Recht. Zum Beschwerdevorbringen ist noch zu bemerken, dass sich im gegenständlichen Beschwerdeverfahren die Prüfung erübrigt, ob die Wiederholungsprüfung rechtswidrig war: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführt, ist die Verletzung des Verbotes…
…angeordneten Wiederholungsprüfung gewonnen worden seien, dürften nicht im Abgabenverfahren des Steuerpflichtigen gegen ihn verwendet werden. Die Berücksichtigung von auf rechtswidrige Weise gewonnener Beweisergebnisse sei dann unzulässig, wenn die Verwertung der betreffenden Beweisergebnisse dem Zweck des durch seine Gewinnung verletzten Verbotes widerspräche. Der Zweck der rechtswidrig…
…angeordneten Wiederholungsprüfung gewonnen worden seien, dürften nicht im Abgabenverfahren des Steuerpflichtigen gegen ihn verwendet werden. Die Berücksichtigung von auf rechtswidrige Weise gewonnener Beweisergebnisse sei dann unzulässig, wenn die Verwertung der betreffenden Beweisergebnisse dem Zweck des durch seine Gewinnung verletzten Verbotes widerspräche. Der Zweck der rechtswidrig…
…vorliegt, er diese der abgabenfestsetzenden Stelle vor Erlassung des ursprünglichen erstinstanzlichen Bescheides aber nicht bekannt gibt, steht dies einer Wiederaufnahme nicht entgegen (vgl. VwGH 29.5.2001, 97/14/0036). Die Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung ist an sich sanktionslos (VwGH 22.3.2018, Ra…
…hinreichend umschrieben worden sei, so kommt diesem Umstand keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil selbst eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden kann (vgl. VwGH vom 15…
…zu werten wäre, beeinflusst dies zum dritten den Charakter der neu hervorgekommenen Tatsachen als Wiederaufnahmsgründe nicht. Dies gilt zum vierten selbst für den Fall, dass die zweite Prüfung als unzulässige Wiederholungsprüfung anzusehen wäre. Denn eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung ist nach Lehre (Stoll, BAO…
…des Finanzamtes, dass im Zuge der "Erstprüfung" im Jahr 2012 lediglich die Lieferanten festgestellt hätten werden sollen, jedenfalls Glauben zu schenken. Es wurde festgehalten, dass nähere Ermittlungen allenfalls den Ermittlungserfolg gefährden würden. Weiters ist zum Streitpunkt der "Wiederholungsprüfung" anzumerken, dass eine allfällige Verletzung des Verbotes…
…Tz. 8). 7. Verbotene Wiederholungsprüfung Die Verletzung des Verbotes einer wiederholten Prüfung desselben Zeitraumes ist an sich sanktionslos und kann lediglich im Zuge der Ermessensübung bei der Lösung der Frage, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden (vgl. VwGH 20.6…
…kommt der Bestimmung des § 148 Abs. 3 BAO, auf welche sich der steuerliche Vertreter der Bf. beruft, im Beschwerdefall schon deshalb keine Bedeutung zu, weil eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des…
…nach dem Ergehen der vorerst erklärungsgemäßen Veranlagung - einer Überprüfung zu unterziehen. Für den Fall einer Wiederholungsprüfung hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen : "Die Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung im Abgabenverfahren bleibt ohne Sanktion, sie kann nur im Rahmen des Ermessens über die tatsächliche Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens berücksichtigt…
…Der Bestimmung des § 148 Abs. 3 BAO kommt aber schon deshalb keine Bedeutung zu, weil eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist (VwGH 19.10.2006, 2002/14/0101). Eine solche Verletzung könnte lediglich bei der Ermessensübung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des…
…ohne Zustimmung des Abgabepflichtigen nur in den vom Gesetz aufgezählten Fällen (Prüfung anderer Abgabenarten, Prüfung der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens, im Rechtsmittelverfahren zur Begründung des Rechtsmittels) erteilt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich…
…14/0118; 19.10.2006, 2002/14/0101), wonach die Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll, Berücksichtigung finden kann. Erfolgen Umsatzsteuervoranmeldungsprüfungen (UVA-Prüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) nicht gem § 144…
…12/2014 eine unzulässige Wiederholungsprüfung vorgelegen, da die seinerzeitige UVA-Prüfung nicht gem § 144 BAO, sondern gestützt auf § 147 BAO erfolgt sei. Die Verletzung dieses Verbotes sei allerdings laut Judikatur sanktionslos, könne lediglich bei der Ermessensentscheidung, ob tatsächlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorgenommen werden soll…