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BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 1/2

…um die gesetzeskonforme Inbetriebnahme und Betreibung der Registrierkasse zu kümmern. Durch das Unterlassen der Anmeldung der Registrierkasse via Finanz-Online hat der Beschuldigte die Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG in objektiver Hinsicht begangen. Ihm waren bereits durch die Medienwirkung der Inkraftsetzung der…

BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 2/2

…die Registrierkasse nicht ordnungsgemäß installiert wurde, sondern lediglich eingewendet, dass die subjektive Tatseite hinsichtlich des Vergehens nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG nicht gegeben sei. Der objektive Tatbestand dieser Bestimmung, die Verletzung einer abgabenrechtlichen Pflicht zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, indem er bis 05.06…

UFSW FSRV/0185-W/07Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG wegen Nichtführung eines Lohnkontos, da das Dienstverhältnis mit UVS-Bescheid nachgewiesen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)17.10.2008

…b FinStrG über die Berufung nach vorangegangener mündlicher Verhandlung zu entscheiden, da es zur Klärung des Sachverhalts und zur Wahrung des Parteiengehörs der Bw. im Zusammenhang mit der Vernehmung der Zeugin D. erforderlich war. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit…

UFSW FSRV/0004-W/03Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Nichtführung von Lohnkonten, zwei Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.07.2003

…026/2001/00102-001, hat das Finanzamt Mistelbach als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG für schuldig erkannt, weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange zuständige Geschäftsführer der Firma M. eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung…

UFSL FSRV/0001-L/09Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in finanzielle Bedrängnis geratenen Werbevermittler, Strafbemessung; Verhältnis Zwangsstrafe - Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG; Verkürzung der USt aus der Veräußerung von Sicherungseigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…von € 4.566,67) und betreffend die erfolgte Nichteinreichung der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 2005 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß §§ 136, 157 bzw. §§ 82 Abs. 3 lit. c letzte Alternative, 136, 157 FinStrG eingestellt. II…

UFSW FSRV/0115-W/03Berufung gegen Erkenntnis wegen Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.03.2004

…der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Johannes Patzak, wegen Verdachts der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 7. Juli 2003 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch OR Dr…

BFG RV/6300008/2019Beschwerde wegen des Vergehens der Finanzordnungswidrigkeit gem. § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG im Zusammenhang mit Registrierkassenvorschriften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2019

…des Beschuldigten angenommen werden. Eine Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG, welche nur vorsätzlich begangen werden kann, liegt daher nicht vor. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c FinStrG idgF abgesehen werden, da sich die Einstellung…

BFG RV/6300002/2024Verletzung der Registrierkassenpflicht gem § 51 Abs 1 lit c FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.03.2026

…5020 Salzburg, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs 1 lit c FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. April 2024 gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 4. April 2024, Geschäftszahl ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12. März 2026 in…

BFG RV/7300033/2015Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG; Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG; Vollendung - Versuch, Verkürzungsvorsatz, Strafhöhe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2015

…Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuersteuererklärungen 2011 die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG dar, welche keinen Verkürzungsvorsatz erfordert. Die Nichtabgabe dieser Steuererklärungen stellt daher eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG dar…

UFSW FSRV/0158-W/06Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung, da einjährige Verjährungsfrist bei Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.09.2007

…1, für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling als Geschäftsführerin der Firma M-GmbH infolge Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen im Zeitraum 2001 bis 2003 eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…A-GmbH** und der Verband, die **A-GmbH** die abgabenrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen verletzt haben und somit eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG begangen haben. IV. Außerdem besteht der Verdacht…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…Bareinnahmen und von der Belegerteilungsverpflichtung im Rahmen von Bargeschäften hatte und er diese Pflichten vorsätzlich nicht erfüllt hat. Die subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG ist daher ebenfalls verwirklicht. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG: Sachverhalt: Am 15…

UFSW FSRV/0089-W/05Nichtführung eines Lohnkontos zwei Stunden nach Dienstantritt als Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.02.2007

…Da somit die für die Verwirklichung der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG geforderten Voraussetzungen nicht vorliegen, war der Berufung stattzugeben und das Finanzstrafverfahren einzustellen. Da gemäß §§ 125 Abs. 3, 2. Satz, 157 FinStrG von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden kann…

UFSL FSRV/0018-L/12Insolvent werdender Friseurmeister, keine Umsatzsteuervorauszahlung mehr entrichtend; Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.08.2013

…FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter bzw. nicht binnen fünf Tage nach Fälligkeit zu entrichtender Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer enthalten ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a oder c FinStrG…

BFG RV/7300026/2022Subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie Verletzung der Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.04.2023

…staatlichen Gelder erhalten. Und jetzt soll ich auch noch dafür bestraft werde, weil ich erst verspätet die Ust-Meldungen gemacht habe? Das kann und darf nicht sein in einem Rechtsstaat. 3.) Beschwerde wegen des Vorwurfs von Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG Hr…

BFG RV/7100907/20201. Selbstanzeige 2. Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Finanzvergehen als Anspruchsgrundlage 3. bedingter Vorsatz bei Vergehen hinsichtlich der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2020

…beiden für Vergehen im Voranmeldungsstadium in Frage kommenden Tatbestände erfüllt ist, eine Festlegung hinsichtlich Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist nicht erforderlich, aber Mindesterfordernis für eine Festsetzung einer Abgabenerhöhung für ein Vergehen im…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3

…94 + 09/12 € 448,44 + 10/12 € 448,44 + 11/12 € 898,38 + 12/12 € 448,44) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. II…

UFSW FSRV/0020-W/02Finanzordnungswidrigkeit durch Nichtführung eines Lohnkontos, wiederholte Beweisanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)19.12.2003

…dass zwar für die vom UVS Wien zu beurteilende Strafbarkeit nach dem Verwaltungsstrafgesetz fahrlässiges Verhalten genügt. Für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG ist jedoch vorsätzliche Begehung Voraussetzung. Auch die Bemühungen der Finanzstrafbehörde erster Instanz konzentrierten sich ausschließlich auf das…

BFG RV/6300013/20221. Eine Zusatzstrafe anstelle einer selbständigen Strafe ist nur dann zu verhängen, wenn alle Finanzvergehen zur Gänze vor der Fällung der früheren Entscheidung (erster Instanz) begangen wurden. Wurden die im späteren Verfahren gegenständlichen Finanzvergehen nur zum Teil vor der früheren Entscheidung begangen, ist § 21 Abs 3 FinStrG nicht anzuwenden. 2. Spezial- und generalpräventive Erwägungen bei einem Täter, der im Baunebengewerbe tätig ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.08.2024

…eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit c FinStrG begangen zu haben. b) vorsätzlich bis 25.11.2019 eine abgabenrechtliche Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen verletzt und hierdurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs 1 lit d FinStrG begangen zu haben. Gem § 51 Abs…

UFSF FSRV/0014-F/03Steuerhinterziehungen eines pfuschenden Finanzbeamten, welcher - teilweise in Kenntnis der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen - die Erstellung von Voranmeldungen unterlässt und auch seinem Auftraggeber nichts von dieser abgabenrechtlichen Verpflichtung berichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003Teil 1/2

…Umsatzsteuern oder Lohnabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Gem. § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG macht sich ebenso einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…