…vor. Auch ein allfälliger späterer Erfolg des Beschwerdeführers mit einem gegen die Abgabenbescheide erhobenen Rechtsmittel könnte nämlich nicht zur Folge haben, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen durch das Bundesfinanzgericht zu beheben wäre, sondern wäre ein neuer Anspruchszinsenbescheid zu erlassen, der dem neuen Stammabgabenbescheid entspricht (vgl…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Beschwerde vom 9. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. November 2024 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2023 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…die Festsetzung von Anspruchszinsen 2006 vom 3. Mai 2010 eingebaut. Es werde darin minutiös tabellarisch angegeben, an wie vielen Kalendertagen zu welchem Zinssatz welche Zinsen beansprucht würden. Dabei werde aber vergessen, dass die Zinsen nur von dem ausständigen Kapital berechnet werden dürften, d.h. von…
…Jänner 2007 ergingen Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen. Mit Eingabe vom 25. Februar 2007 (Eingang 28. Februar 2007) wurde ua. gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen Berufung erhoben. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Nach…
…vom 27. Oktober 2005 für das Jahr 2001 ausgewiesene Abgabennachforderung von € 688,06 und die für das Jahr 2002 ausgewiesene Abgabennachforderung in Höhe von € 9.627,52 zugrunde. Die Berufungswerberin bekämpft die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen zusammengefasst mit der Begründung, dass…
…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Baden Mödling vom 28. Jänner 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass es für die Festsetzung von Anspruchszinsen bedeutungslos sei, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgen würde. Auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen komme es…
…2007 ausgewiesene Abgabennachforderung von € 18.033,04 zu Grunde. Der Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen mit dem Begehren, die Anspruchszinsen entsprechend der im Rechtmittelverfahren zu berichtigenden Einkommensteuer für das Jahr 2005 anzupassen. Dazu ist festzuhalten, dass der Anspruchszinsenbescheid an die…
…ausgewiesene Abgabennachforderung von € 47.033,86 zu Grunde. Der Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen mit der Begründung, dass mit einer Stattgabe der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 und damit auch mit keiner Abgabenschuld an Anspruchszinsen zu rechnen…
…von € 15.114,56 zu Grunde. Der Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen mit der Begründung, dass wegen der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 mit keiner Abgabenschuld an Anspruchszinsen zu rechnen sei. Dazu ist festzuhalten, dass der Anspruchszinsenbescheid…
…2003 ergingen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2000 und 2001. Gegen die genannten Bescheide wurde mit Eingabe vom 20. Juni 2003 fristgerecht Berufung erhoben. Inhaltlich wurde die Berufung gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen mit den Einwendungen gegen die…
…Jahr 2004 ausgewiesene Abgabennachforderung in Höhe von € 4.233,79 zugrunde. Der Bf. bekämpft die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen zusammengefasst mit der Begründung, dass der jeweils zugrunde liegende Einkommensteuerbescheid unrichtig sei. Dazu ist festzuhalten, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch…
…Abgabennachforderung in Höhe von € 6.326,86 für den Zeitraum von 1. Oktober bis 3. Dezember 2006 bzw. € 483,47 für den Zeitraum 4. Dezember 2006 bis 11. Feber 2007 zugrunde. Der Bf. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen zusammengefasst mit…
…würde sich eine Nachforderung in Höhe von € 4.641,46 ergeben. Dieser Differenzbetrag werde gemäß § 205 BAO verzinst. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2004 wurde durch den ausgewiesenen Vertreter des Bw. gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen das Rechtsmittel der Berufung eingebracht…
…dass der Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung für die Festsetzung von Anspruchszinsen irrelevant sei. Der Steuerzahler habe keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Abarbeitung von Steuererklärungen. Es müsse daher geprüft werden, ob bei der Festsetzung von Anspruchszinsen überhaupt vom Zeitpunkt der Bescheiderlassung ausgegangen werden könne…
…dar. Zum Hinweis auf das am Abgabenkonto aufgrund der Saldozahlung vom 27.9.2002 ausgewiesene Guthaben ist festzustellen, dass dem Gesetz keine Regelung zu entnehmen ist, der zufolge das Bestehen eines Abgabenguthabens während des zinsenrelevanten Zeitraumes der Festsetzung von Aussetzungszinsen entgegenstünde (vgl. Ritz, BAO-Handbuch…
…Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 9. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. November 2023 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2022, ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…RV/1225-L/09). Anspruchszinsen entstehen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Entscheidend ist ausschließlich die…
…dem Basiszinssatz. Die Festsetzung von Anspruchszinsen hat mit Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zu erfolgen, wobei als Bemessungsgrundlage die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift heranzuziehen ist. Es kann daher jede Nachforderung bzw. Gutschrift (gegebenenfalls) einen Anspruchszinsenbescheid auslösen. Der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen ist an die im…
…Beschwerde vom 24. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. Juni 2020 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2016 zu Recht: I) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs 4…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 18. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes F vom 27. Februar 2019 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2014, Steuernummer abc, zu Recht erkannt:  …