…der Voranmeldungen unterlässt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig erweist oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist, könne auch die Entrichtung der Vorauszahlungen in diesen Fällen erst mit Ablauf eines Monats ab Bescheidzustellung verlangt werden. Solange also noch keine bescheidmäßige Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung…
…Tag nach Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen so bald als möglich zu erhalten. Die Erlassung von Festsetzungsbescheiden, welche gemäß § 210 Abs.4 BAO dem Finanzstraftäter und Abgabenschuldner wiederum - so gesehen störenderweise - eine Nachfrist zur Entrichtung einräumen, ist dabei lediglich ein notwendiges Übel zur Herstellung der Rechtsrichtigkeit bzw…
…Bestandteil bereits die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen ist, zu prüfen bzw. klären sein. Dieses wird - vor allem bei Streitigkeiten darüber, ob überhaupt steuerpflichtige Umsätze vorliegen! - zunächst mit dem in vollem Umfange anfechtbaren Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und in weiterer Folge mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W als Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen des H, XY, vom 27. Juni 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom 27. Mai 2003 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Dezember…
…den Bescheid über die Vorschreibung der Säumniszuschläge ersatzlos aufzuheben. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 9. Jänner 2009 abgewiesen und dies damit begründet, dass bei Nichtentrichtung einer Abgabe am Fälligkeitstag ein Säumniszuschlag festzusetzen sei. Die Berufungen gegen die Festsetzungen der Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Oktober…
…genannter Finanzstraftakt; Bl. 21). Die Verbuchung bzw. Festsetzung der verspätet gemeldeten Umsatzsteuerzahllasten für Dezember 2015 und Jänner 2016 sei im Rahmen einer bei der C-GmbH vorgenommen Außenprüfung (ABNrqqqq, Niederschrift und Bericht vom 21. April 2016) erfolgt. Bei Unterzeichnung des Prüfungsauftrages am 24. März 2016…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33…
…dass er [ergänze: zu bestimmten Fälligkeiten] Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten bzw. entsprechende Voranmeldungen zu erstatten gehabt hätte. Dies hat er jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen; dadurch entstehende Abgabenverkürzungen hat er für gewiss gehalten. Der bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschuldigte ist ledig und hat…
…September, sowie Oktober 2008 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in der Höhe von insgesamt € 36.962,55 [(Jänner bis Dezember 2006 jeweils in Höhe von € 602,38, Jänner bis Dezember 2007 jeweils in Höhe von € 746,35 und Jänner bis Oktober 2008 jeweils…
…Abgabenerklärungen beim Finanzamt Spittal an der Drau eingereicht (Finanzstrafakt Bl. 9), weshalb letztendlich am 27. Oktober 2003 die Abgabenfestsetzung im Schätzungswege gemäß § 184 BAO erfolgen musste (Buchungsabfrage). Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2002 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2002 die Umsatzsteuervorauszahlung zu entrichten bzw…
…der spruchgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen zumindest versucht, Hinterziehungen an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG zu bewirken, beispielsweise, indem von ihm durch die Nichtentrichtung der Vorauszahlungen eine zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuer angestrebt worden wäre. Solches wäre auch in Anbetracht der steuerlichen Erfassung des Beschuldigten und der…
…sei eine pauschale Erhöhung der Umsatzsteuervorauszahlungen vorgenommen worden. Da es sich um mehrere Unzulänglichkeiten gehandelt habe, könne nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens gesprochen werden. Gegen diesen Bescheid vom 28. Jänner 2013 richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bw…
…Keine Bedenken bestehen am Vorliegen der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der zugrunde liegenden Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Ohne jeden Zweifel hatte die Bw. Kenntnis von ihrer Verpflichtung zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und zur pünktlichen Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zu den jeweiligen Fälligkeitstagen…
…schätzungsweise Festsetzung der Umsatzsteuer 2004 erfolgen musste. Mit Bescheid vom 7. April 2006 wurde die Umsatzsteuerschuld für das Jahr 2004 unter Zugrundelegung eines erzielten Umsatzes von € 9.200,00 (20%) mit € 1.840,00 (also in exakt gleicher Höhe wie die Umsatzsteuervorauszahlungen 5…
…welche in der Folge zu einer erklärungsgemäßen Festsetzung der Umsatzsteuer für diese Jahre führten, rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeigen hinsichtlich der zu geringen Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen dieser Jahre abgegeben hat. Die offen gelegten Umsatzsteuerrestschulden laut Jahreserklärungen hat die Bw. in der Folge im Rahmen…
…Dem Bw. könne daher in diesem Zusammenhang allenfalls eine strafrechtlich relevante (bewusste) Fahrlässigkeit, keinesfalls aber eine vorsätzliche Herbeiführung des Deliktserfolges angelastet werden. Zu der Umsatzsteuervorauszahlung Oktober bis Dezember 2003 sei nachfolgendes festzustellen: Aktenkundig sei, dass der Bw. bereits Ende 2003 aus dem Unternehmen ausgeschieden sei…
…keine Unterschrift und auch keine firmenmäßige Zeichnung ausweisen. Entsprechend diesen abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen erfolgte in der Folge am 18. Dezember 2001 eine erklärungsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für den Monat März 2001 in Höhe von S 212.837,00, für den Monat Juli 2001 in Höhe von…
…Begründend wird seitens des Bf. ausgeführt, gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-3/2013 in Höhe von € 28.983,81 habe er Berufung eingebracht und dazu ausgeführt, er wäre zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen derzeit nicht verpflichtet. Ein entsprechender Bescheid sei ihm…
…bescheidmäßige Festsetzung dieser Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 7.432,97. Die objektive Tatseite der gegen den Besch1 und den Besch2 angeschuldigten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist daher für die genannten Monate zweifelsfrei verwirklicht. Dem Antrag des Besch1 im Rahmen der…
…die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet (§ 31 Abs.1 leg.cit., letzter Satz). Da gemäß § 208 Abs.1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) die abgabenrechtliche Verjährung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben - wie hier relevant - mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Abgabenanspruch…