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1 901 Treffer1773 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0471-F/07Nachdem die Fahrtzeit zwischen Wohn- und Studienort jeweils nicht mehr als eine Stunde beträgt, gilt die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Studienort und retour als zumutbar und lagen somit die Voraussetzungen für die Anerkennung einer auswärtigen Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…k um 07:20 Uhr, Bus an a um 07:56 Uhr; Fahrzeit somit 53 Minuten). Gegen obgenannten Bescheid berief der Berufungswerber rechtzeitig mit seiner Eingabe vom 5. Oktober 2007 und führte hiezu aus, dass i ein sehr weitläufiges Einzugsgebiet habe. Der Wohnort seiner Tochter…

UFSL RV/0089-L/06Beträgt die Fahrtzeit mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer Entfernung von über 60 km jedenfalls unter 2,5 Stunden, so ist lediglich das sog. kleine Pendlerpauschale zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007

…dass der Arbeitsbeginn nicht um 6 Uhr, sondern schon um ca. 5.30 Uhr erfolgen würde. Dazu sei Folgendes anzumerken: Der Bw. hätte seine Fahrzeiten im Berufungsschreiben vom 28. Juli 2005 ausführlich dargestellt. Der Bw. würde die Wohnung bei der Frühschicht bereits um 3.15…

UFSW RV/3702-W/02Auswärtige Berufsausbildung - Verordnungsgemeinde - Fahrtzeit unter 1 Stunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2003

…Wortlaut: (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 Kilometer zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…

UFSW RV/3689-W/02Auswärtige Berufsausbildung - Verordnungsgemeinde - Fahrtzeit unter 1 Stunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2003

…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 Kilometer zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde bei Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Wegzeiten von…

BFG RV/7102594/2018Kein Großes Pendlerpauschale bei widersprüchlichen Angaben hinsichtlich Fahrtzeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2023

…und das zustehende Pendlerpauschale daher 2.016, 00 € betrage. Die belangte Behörde errechnete anhand der Fahrplanauskunft eine Fahrtzeit von 113 Minuten für die Hinfahrt vom Wohnsitz der Bf bis zur Arbeitsstätte in der Rathausstraße 19 in Wien. Sie startete mit einem Weg von 5…

BFG RV/7102077/2014Bei der Berechnung hinsichtlich der Unzumutbarkeit wegen langer Fahrtzeit beim Pendlerpauschale ist auf das tatsächliche Dienstende abzustellen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2016

…um 14:30 Uhr ende, die nächstmögliche Zugverbindung sei erst um 15:55 Uhr gewesen und dieser Zug würde um 17:08 Uhr in H1 ankommen (Fahrtzeit 2 Stunden 38 Minuten). Mit Ergänzungsersuchen vom 09.01.2014 wurde der Bf. vom Finanzamt um Vorlage seiner…

UFSG RV/0076-G/09Bei einer Entfernung von 70 km und einer Fahrtzeit von rund 1 Stunde ist die tägliche Heimfahrt zumutbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2013

…1995, 91/14/0227 hat der VwGH ausgesprochen, dass bei einer Fahrtstrecke von ca. 78 km und einer Fahrzeit von etwa einer Stunde die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr jedenfalls als gegeben anzusehen ist. Daran anknüpfend hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 25. Februar 2003…

BFG RV/1100439/2012Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei einer Entfernung von 107 km und einer Fahrtzeit von 1 Stunde und 17 Minuten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2015

…Gemäß der Fahrplanauskunft der ÖBB sei ersichtlich, dass die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen F und M eine Fahrzeit von mindestens 2,43 Stunden bei mehrmaligem Umsteigen erfordere. Daher sei der Beschwerdeführerin ein tägliches Pendeln zwischen dem Wohnsitz in Österreich und dem Beschäftigungsort in der…

UFSW RV/0647-W/04Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…Kilometer | 2,5 Stunden Ist die Wegzeit bei der Hinfahrt oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit. Die Wegzeit umfasst die Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung…

UFSW RV/0845-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Ein weiterer Grund ist auch, dass die Aufnahmeprüfung für den Besuch einer Bildungsanstalt für Kinderpädagogik alle zum selben Zeitpunkt in ganz Österreich stattfinden. Weiters beträgt die Fahrtzeit in die Schule täglich ca. 3 Stunden (jeweils 1.5 h in eine Richtung). Aus diesem Grund wird…

UFSW RV/0925-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2004

…Bescheide erhob der Bw fristgerecht Berufungen und führte darin im Wesentlichen aus, dass die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖBB-Zug und Wien Straßenbahn) vom Wohnort zum Ausbildungsort und retour jeweils mehr als eine Stunde betrage. Der Bw ersuchte um Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung. In der…

UFSW RV/1074-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

…Entfernung von 80 km zum Wohnort gemäß Lohnsteuerrichtlinien RZ 881 als nicht im Einzugsgebiet des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort mehr als 1 Stunde beträgt. Da die Wegzeit von der Wohnung zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels mehr als 1,5 km…

UFSW RV/4572-W/02Auswärtige Berufsausbildung - keine Verordnungsgemeinde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2003

…dass sich an den Voraussetzungen für die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung seit dem Jahre 2000 nichts geändert habe. Sowohl die Wohnadresse als auch die Adresse der Ausbildungsstätte und die Fahrtzeit sind gleich geblieben und es gebe auch keine bzw. auch keine "neue" PÄDAK im Einzugsgebiet…

UFSW RV/3242-W/09Steht bei einer täglichen Wegzeit von mindestens 1,5 Stunden in eine Richtung einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von über 60 km das große oder das kleine Pendlerpauschale zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010Teil 1/2

…zwischen 07:30 und 15:30 Uhr. In dieser Zeit habe er dem Dienstgeber zur Verfügung zu stehen, da die Stundenplanung vom Dienstplaner nicht individuell auf die Fahrzeiten jedes einzelnen Lehrers abgestimmt werden könne. Je nach Auslastung des Sch. stimme seine Anwesenheit daher überwiegend mit…

UFSW RV/3242-W/09Steht bei einer täglichen Wegzeit von mindestens 1,5 Stunden in eine Richtung einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von über 60 km das große oder das kleine Pendlerpauschale zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010Teil 2/2

…i. d. g. F zu verweisen, wonach die die tägliche Hin- und Rückfahrt (auch für junge Erwachsene) zum und vom Ausbildungsort zeitlich noch zumutbar ist, wenn die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort - nach den Grundsätzen des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr…

UFSW RV/2098-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2005

…8 des Einkommensteuergesetzes wurde nicht gegeben. Die Abweisung der Berufung erfolgte daher unbegründet. 2. Die oben genannte Verordnung regelt willkürlich und ohne objektiv erkennbare Kriterien, wie beispielsweise die tarifmäßige Entfernung oder die tatsächliche Fahrtzeit, eine Zumutbarkeit. Die Verordnung nimmt weder auf die Lage des Wohnortes…

UFSW RV/1136-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Euro 110,-- pro Monat der Berufsausbildung (12 mal jährlich) zu berücksichtigen und einen neuen Bescheid zu erlassen." In der Beilage wurde eine Darstellung der Weg- und Fahrtzeit wie folgt übermittelt: | | Weg (m) | Zeit (min) | Wohnort: x.-Gasse - Hauptbahnhof A | 1…

UFSW RV/1113-W/08Anschaffung eines Doppelbettes auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…624. Gemäß § 2 Abs. 2 dieser Verordnung stehe der Pauschbetrag zu, wenn die Fahrtzeit vom Wohnort zum Studienort und vom Studienort zum Wohnort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde betrage, wobei die Grundsätze des § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992…

UFSW RV/0666-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001 und 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2006

…den Verordnungen gemäß § 26/3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sei. Die Fahrtzeit vom Studienort Wien nach B ist laut Verordnung zumutbar. Die am 29. Jänner 2004 eingebrachten Berufungen begründete der Bw wie folgt: "Meine Berufung ist damit zu begründen, dass gemäß geltenden Gesetz…

UFSW RV/0129-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…3 Studienförderungsgesetz 1992 wird definitiv erläutert, dass eine Fahrtzeit von mehr als einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels keinesfalls als zumutbar gilt. Da dies im konkreten Fall sehr wohl zutrifft, wird daher um eine Abänderung des gegenständlichen Bescheides ersucht…