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UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…Durch die Mitnahme der beiden im Berufungszeitraum 13 - 14 bzw. 8 - 9 Jahre alten Kinder erwuchsen den Eltern gegenüber einer alleinigen Fahrt der Mutter Mehraufwendungen. Der Bw. trägt jedenfalls einen Teil der Aufwendungen für die Fahrten zur und von der Schule in Form der Betriebskosten…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 2/2

…Volks- bzw. Hauptschulabschluss vermittelnder Schulen im Nahebereich des Wohnortes zu versagen. Da Pottenbrunn von Krems an der Donau (Egelsee) weniger als 80 km entfernt ist, kommt § 2 der Verordnung (siehe oben) zum Tragen. Eine Verordnung zum Studienförderungsgesetz betreffend einen Ausbildungsort Pottenbrunn besteht nicht. In § 3…

UFSG RV/0858-G/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…zum Studienort an. Nicht einzurechnen sind daher - ohne Begrenzung - Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 34 Tz 4.1). Laut Fahrplanauskunft der ÖBB bestehen regelmäßige Zugverbindungen zwischen dem Wohnort B und dem Ausbildungsort Graz, wobei die…

UFSG RV/0114-G/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Laut Fahrplanauskunft des Steirischen Verkehrsverbundes bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen dem Wohnort Mortantsch und dem Studienort Graz…

UFSK RV/0154-K/09Zumutbare Fahrzeiten zum Studienort bzw. Wohnort (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…nicht hingegen die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Hofstätter/Reichel, Kommentar zu Einkommensteuer, Einzelfälle "Auswärtige Berufsausbildung"). Der Einwand des Bw. im gegenständlichen Berufungsverfahren…

UFSF RV/0007-F/11Ausbildungsort innerhalb oder außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2011

…benötigendes Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden verkehrt. Hiebei seien nicht zu berücksichtigen: Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn, Zeiten zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, andere Wartezeiten, Fußwege, Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Im Falle von O, dem Sohn des Berufungswerbers…

UFSW RV/2279-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leithaprodersdorf - Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010

…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl LStR 2002 Rz 883 ; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…

UFSW RV/1239-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…

UFSW RV/1604-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…nicht aber unter anderem die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten oder Fußwege. Unberücksichtigt müssen weiters Fahrten im Heimatort oder im Studienort bleiben. Nach dem ausdrücklichen Vorbringen der Bw. beträgt die Fahrzeit der…

UFSW RV/2023-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…

UFSG RV/0059-G/04Auswärtige Berufsausbildung von Kindern im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…zu berücksichtigen sind, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort. Nach den Feststellungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz beträgt die Fahrzeit mit der Bahn…

UFSW RV/0459-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt…

UFSW RV/0415-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2004

…nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt…

UFSW RV/4519-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2003

…nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt…

UFSW RV/4223-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw die Ausbildungsstätte abstellt, ist…

UFSG RV/0617-G/06Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2006

…daher - neben Wartezeiten und Fußwegen - auch Fahrten im Wohnort oder im Studienort. Da die Verordnung BGBl. 1995/624 (in der hier maßgeblichen Fassung BGBl. II 2001/449) hinsichtlich der Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw…

BFG RV/5100519/20211. Auswärtige Berufsausbildung von zwei Kindern 2. relevante Fahrzeit zwischen Wohn- und Ausbildungsort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2021

…Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Das würde bedeuten, dass nicht die Adresse des Kindes bzw. der Ausbildungsstätte gemeint wäre, sondern die reine Fahrtzeit von Wohnort zu Ausbildungsort. Auch werde nicht das öffentliche Verkehrsmittel zur Berechnung…

UFSW RV/2098-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2005

…Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002; UFS [Innsbruck], Senat 3 [Referent], 4.8.2003, RV/0334-I/03). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort)…

UFSW RV/3466-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes im Jahr 2006 (Eisenstadt-Wien)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…

UFSW RV/0666-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001 und 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2006

…nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002). Da die Verordnung hinsichtlich der Nachweisführung einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit auf die jeweilige Gemeinde (den Wohnort bzw. den Ausbildungsort) und nicht auf die Wohnung bzw. die Ausbildungsstätte abstellt…