Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma E KEG, L, vertreten durch F&F, vom 6. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 22. Jänner 2002 zu StNr. 000/0000, mit dem die Berufungswerberin gemäß § 14 BAO zur Haftung für…
…Anwendung des § 5 EStG 1988 setzt grundsätzlich voraus, dass die Firma im Firmenbuch eingetragen ist und der Steuerpflichtige aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) bezieht. Rz 427: Eingetragene Erwerbsgesellschaften haben den Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 zu ermitteln, wenn sie…
4.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung Rz 1374: Anwendungsvoraussetzung des § 23 Abs. 1 UmgrStG ist ua., dass das übertragene Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten an der übernehmenden Personengesellschaft erfolgt. Im Gegensatz zu Einbringungen (siehe Rz 1040 ff) gibt es von der Ausschließlichkeit der Gewährung…
…Abs. 2 EStG 1988 idF StruktAnpG 2006. Gemäß § 907 Abs. 17 UGB sind vor dem 1. Jänner 2007 eingetragene offene Erwerbsgesellschaften und Kommanditerwerbsgesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co KEG), erstmals für Geschäftsjahre rechnungslegungspflichtig, die nach dem 31. Dezember…
2. Umwandlungen (Art. II UmgrStG) 2.1. System und Anwendungsbereich (§ 7 UmgrStG) 2.1.1. Allgemeines zum Umwandlungsbegriff Rz 406: Als Umwandlung wird im Allgemeinen ein Vorgang bezeichnet, bei dem ein Unternehmen seine Rechtsform ändert. Dabei unterscheidet man zwischen formwechselnden und übertragenden Umwandlungen. 2.1…
6.2.2.5.2 Gruppenbewertung Rz 2137: Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung stellen die zulässigen Gruppenbewertungsverfahren dar. Dazu zählen: das Festwertverfahren (siehe Rz 2277 und 2324), die Durchschnittspreisverfahren, gewogene Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2264 ff und 2315), gleitende Durchschnittspreisbewertung (siehe Rz 2316 f), die Verbrauchsabfolgeverfahren…
…steuerpflichtiger Verkauf der Vermögensteile angenommen. 2. Nach § 4 Abs 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft (EVHGB) anzuwenden. Gesellschafter einer OEG kann jeder sein kann, der rechtsfähig ist…
… 12 BAO iVm. § 4 EGG und §§ 128 bzw. 161 HGB unabhängig von seinem Beteiligungsausmaß auch für Abgabenschulden dieser Kommandit-Erwerbsgesellschaft grundsätzlich persönlich, unmittelbar, unbeschränkt, unbeschränkbar und solidarisch. Die grundsätzliche Haftung des Bw. als Komplementär der KEG für Gesellschaftsschulden im vorstehenden Sinn wurde vom Rechtsvertreter im…
…die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften geltenden Vorschriften über die Firma anzuwenden. Gemäß § 4 Abs. 2 EGG sind eingetragene Erwerbsgesellschaften als solche nicht zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet. a) Unternehmereigenschaft der Bw. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, BGBl. Nr. 663…
…6. Dezember 2006 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und ergänzend ausgeführt, die OEG sei eine Erwerbsgesellschaft, die zwar unter ihrer Firma klagen und geklagt werden könne, wobei allerdings die Gesellschafter/Partner Eigentümer des jeweiligen Gesellschaftsvermögens blieben. Durch…
…ihnen gemeinsam." Diese Regelung befindet sich in einer eckigen Klammer unter der Vertreterregelung für eine hier nicht gegebene und nicht vereinbarte Offene Erwerbsgesellschaft und ist daher als gültige Vertreterregelung der KEG anzusehen. Da sohin die KEG im einzigen Komplementär immer einen bestellten Geschäftsführer und Vertreter…
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften…
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften…
…sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Festsetzung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Der Berufung wird…
Leistung handelte. Für den Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen ist grundsätzlich der Zahlungszeitpunkt maßgeblich. Der von der Bw. im Jahr 1998 geltend gemachte Vorsteuerabzug in Höhe von S 6,533.850,22 und der im Jahr 2000 geltend gemachte Vorsteuerabzug in Höhe von S 821.093,11…
…W., Thomas W. und Norbert B. auf unbestimmte Zeit eine Offene Erwerbsgesellschaft wie folgt: I. Firma Die Herren W... A..., W... T... und B... N... errichten auf unbestimmte Zeit eine Offene Erwerbsgesellschaft unter der Firma 'W... OEG'. II. Sitz Der Sitz der Gesellschaft ist ... B…
…dann, wenn die Tätigkeit in bürgerlich-rechtlichen Gesellschaftszusammenschlüssen ausgeübt wird. Diese Auffassung wird auch für den Fall beibehalten, dass die selbständige Tätigkeit in der - im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BAO noch nicht existent gewesenen - Rechtsform einer eingetragenen Erwerbsgesellschaft ausgeübt wird. Beträgt daher bei einer Mitunternehmerschaft…
…maßgeblich waren. Gemäß § 4 Abs. 1 EGG sind auf eingetragene Erwerbsgesellschaften die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Vierten Einführungsverordnung zum Handelsgesetzbuch über die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie - unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 6 - die für diese Gesellschaften geltenden Vorschriften über die Firma…
…von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, wie insbesondere offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Als Mitunternehmerschaften kommen neben der im Gesetz ausdrücklich erwähnten offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft unter anderem die offene Erwerbsgesellschaft (OEG), die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einen…