Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
…dass im dem Gnadenansuchen zugrundeliegenden Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde bereits das Tatsachengeständnis, die teilweise Schadensgutmachung und die Unterhaltspflichten für eine Person als mildernd und keine Erschwernisgründe berücksichtigt wurden. Außerdem wurde auf die persönlichen Verhältnisse (Sorgepflichten) und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (geringes Einkommen…
…So seien die Milderungsgründe (Unbescholtenheit, Schadensgutmachung, gleichzeitige Bestrafung des Geschäftsführers und Verbandes) zwar angeführt, aber nicht in Betracht gezogen worden und seien keinerlei Erschwernisgründe festgestellt worden. Zudem sei das Vergehen ein einmaliger Fehler gewesen, lägen keinerlei Hinweise auf Wiederholungsgefahr vor, sei der Täter bis zum…
…ausreichend geklärt ist. Antrag auf Verhängung der Mindeststrafe. Nach Durchsicht der gesamten Aktenlage erscheint uns die Verhängung der Mindeststrafe als gerechtfertigt, da folgende Milderungsgründe die Erschwernisgründe bei weitem überwiegen: Geständnis und bisherige Unbescholtenheit, vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung (siehe Beilage ./I und ./2), umfassende schriftliche Rechtfertigung…
…blieb der Inhalt der Strafverfügung aufrecht. Aus Sicht der Finanzstrafbehörde ist auch keine erkennbare Änderung hinsichtlich der Milderungs- und Erschwernisgründe eingetreten. Am 23.05.2016 erschien der Beschwerdeführer persönlich im Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde (vormals im Finanzamt Lilienfeld St. Pölten als Finanzstrafbehörde) und gab…
…04.2016 sowie seiner niederschriftlichen Einvernahme vor Beamten der Finanzstrafbehörde des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien am 13.09.2018. Bei der Strafbemessung war die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit als mildernd zu werten. Erschwernisgründe lagen keine vor. Unter Bedacht darauf sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß …
…04.2016 sowie seiner niederschriftlichen Einvernahme vor Beamten der Finanzstrafbehörde des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien am 18.04.2017. Bei der Strafbemessung war die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit als mildernd zu werten. Erschwernisgründe lagen keine vor. Unter Bedacht darauf sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß …
…04.2016 sowie ihrer niederschriftlichen Einvernahme vor Beamten der Finanzstrafbehörde des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien am 18.04.2017. Bei der Strafbemessung war die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit als mildernd zu werten. Erschwernisgründe lagen keine vor. Unter Bedacht darauf sowie auf die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung gemäß …
…angeführt wurden. Was die Strafzumessung anlangt, zeigt sich, dass die Erstbehörde die Strafbemessungsgründe richtig und vollständig erfasst hat. Mit Rücksicht auf die identen Milderungs- und Erschwernisgründe im Berufungsverfahren erachtet die Finanzstrafbehörde II. Instanz es als nicht vertretbar, die Strafe noch weiter herabzusetzen, muss der Bw…
…Schuljahr in Wien (Aufstieg aus der Klasse 1C in die Klasse 2C) beginnt, beantrage ich, meinem Antrag aus den genannten Erschwernisgründen stattzugeben." Die Bf. legte eine beglaubigte Übersetzung aus der rumänischen Sprache der Bestätigung der Gemeinde ***5*** vom 17.07.2020 vor, dass die Bf…
…Selbstanzeige, als erschwerend hingegen die wiederholte Tatbegehung über einen längeren Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen zu werten gewesen. Bei Abwägung der Milderungs- und Erschwerungsgründe, bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des damit gegebenen Strafrahmens und bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten…
…das öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein in einer zur Beanstandungszeit gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe wurden von der belangten Behörde berücksichtigt. In der mündlichen Verhandlung bringt der Bf. glaubhaft vor…
…dieser in einem Insolvenzverfahren befindet und derzeit kein Einkommen hat. Ausgehend von diesen Überlegungen kam das Gericht zum Ergebnis, dass unter Abwägung der genannten Milderungs- und Erschwernisgründe, general- und spezialpräventiver Erwägungen und der wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten eine Geldstrafe iHv € 4.900,00 tat-…
…die entsprechenden Abgaben. Der Beschwerdeführer hat das öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein in einer zur Beanstandungszeit gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe wurden von der belangten Behörde berücksichtigt. Zwei nicht getilgte…
…[…] 4.2. Es liegen keine Gefährdungs- oder Erschwerungsgründe vor Sicherstellungsaufträge nach § 232 BAO setzen zwingend eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Die Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen und nicht bloße Vermutungen zugrunde liegen…
…hat das öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein in einer zur Beanstandungszeit gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe wurden von der belangten Behörde berücksichtigt. Dreiundzwanzig (!) einschlägige Vormerkungen nach dem Wiener Parkometergesetz sind…
…dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für die gesamte Abstelldauer (insbesondere ab Beginn des Abstellens) gültigen Parkschein in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe wurden von der belangten Behörde berücksichtigt, soweit diese der Behörde bekannt waren. Weitere Milderungsgründe…
…86. Ausgehend von diesen Überlegungen kam das Gericht zum Ergebnis, dass aufgrund des durchschnittlichen Verschuldens und unter Abwägung der genannten Milderungs- und Erschwernisgründe eine Geldstrafe iHv EUR 18.000,00 tat- und schuldangemessen ist. Eine geringere Geldstrafe war insbesondere aufgrund der sehr guten Vermögens- und…
…verletzten Rechtsvorschriften durch den Bf. eine besondere Aufmerksamkeit erfordert hätte oder dass die Verwirklichung des Straftatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können. Die der belangten Behörde bekannten Milderungs- und Erschwernisgründe wurden bei der Strafbemessung im Straferkenntnis bereits berücksichtigt. Weitere Milderungsgründe sind im…
…öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein in einer zur Beanstandungszeit gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe wurden von der belangten Behörde berücksichtigt, soweit diese der Behörde bekannt waren. Der Bf. gab bekannt…