…verbucht am 24.11.2009 jeweil eine Urkunde errichtet? Wenn ja, bitte um Vorlage in Kopie. Wenn nein, liegt ein Ersatzbeurkundungstatbestand gemäß € 33 TP8 Abs.4 GebG vor. Wurde die Gebühr selbstberechnet und abgeführt? Wenn ja, bitte um Nachweis. Wurden für die gesamten auf…
…nach wie vor in den Ordnern des Unternehmens. Der Tatbestand des § 18 GebG (Ersatzbeurkundung) liege nicht vor, da einerseits der Vertrag nur einseitig unterfertigt und andererseits von der Sekretärin eigenmächtig zwei Stampiglien auf das Dokument gedruckt worden seien. Dies sei ohne Einverständnis des Ausstellers und…
…in die das Darlehen aufgenommen wurde, als Urkunde." Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Geb- Novelle 1976, mit der die Ersatzbeurkundung von Gesellschafterdarlehen eingeführt wurde, lauten (338 BlgNr 14. GP): "Der Ausweis eines Darlehens eines Gesellschafters in den nach den abgabenrechtlichen Vorschriften im Inland zu führenden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der RG L, in Le, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GesmbH, Steuerberatungskanzlei, 4021 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 5. Juni 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1998 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr…
…V. mit § 33 TP 8 Abs. 4 leg.cit. und führte dazu aus, dass durch die Verbuchung dieser Darlehen in der Buchhaltung der Ersatzbeurkundungstatbestand gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 GebG verwirklicht worden sei. Dagegen richtet sich die Berufung. Die Bw. bringt im Wesentlichen vor…
…die Fa. B Alleingesellschafterin. Die geprüfte Firma ist somit auch eine Tochter der Fa. B. In den erstellten Jahresabschlüssen 2006 bis 2010 wurden obige Zahlungen als Darlehen der Fa. B verbucht. Mangels Beurkundung obiger Darlehen gilt der Ersatzbeurkundungstatbestand gem. § 33 TP 8 Abs. 4 GebG. §…
…Bw in Höhe von € 1,7 Mio. im Feber 2006 dann, wenn es sich um ein Darlehen handle, die Gebührenpflicht aufgrund Ersatzbeurkundung nach § 33 TP 8 GebG vorläge. Allerdings sei dem Grunde nach kein Darlehen gewährt, sondern lediglich eine vormalige überhöhte Entnahme durch den…
…Auslösung einer Gebührenpflicht zu erkennen sei. Der in der Folge (lt. Aktenvermerk) vom Finanzamt erbetenen Vorlage des bezughabenden Kreditvertrages wurde seitens der Bw nicht entsprochen. Unter Verweis auf die gebührenpflichtige Ersatzbeurkundung iSd § 33 TP 8 Abs. 4 GebG wurde die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 9…
…da durch die Verbuchung dieser seitens der EIM (Gesellschafterin) an die A . gewährten Gesellschafterdarlehen im Jahre 1999 der Ersatzbeurkundungstatbestand verwirklicht war. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wird eingewendet, dass die im Jahre 1999 der damaligen Tochtergesellschaft A . gewährten Darlehen von der EB als…
…einer Unterschrift gleichsteht und damit eine gebührenpflichtige Beurkundung dieser Rechtsgeschäfte (Leasinggeschäfte) vorliegt. Nach § 18 Abs. 1 GebG ("Ersatzbeurkundung") steht der handschriftlichen Unterzeichnung durch den Aussteller die Unterschrift gleich, die von ihm in seinem Auftrag, oder mit seinem Einverständnis mechanisch hergestellt oder mit Namenszeichnung vollzogen wird…
…vor, wenn für derartige Konten eine Verzinsung vereinbart würde. Nach allgemeinen gebührenrechtlichen Grundsätzen müsse der Darlehensvertrag bereits zum Zeitpunkt der Urkundenerrichtung gültig zustande gekommen sein, wobei bei Ersatzbeurkundungen nichts Abweichendes gelten könne. Eine Gebühr falle dann nicht an, wenn im Rahmen der Einbringung gemäß Art…
…(Verbuchung auf einem für die H.AG geführten Verrechnungskonto) gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 GebG als Ersatzbeurkundung gelte. Mit Bescheid vom 6. Dezember 2002 schrieb das Finanzamt der Bw. für Gesellschafterdarlehen der H.AG im Betrag von 69,296.574,56 € die Gebühr…
…der im Fall eines sogenannten In-Sich- Geschäftes die unverzügliche Errichtung einer Urkunde vorschreibt. Mit dieser Protokollierung (Ersatzbeurkundung) durch die Steuerberaterin sollte wohl auch diesem gesetzlichen Erfordernis entsprochen werden. Der Bw. hat sein Berufungsvorbringen im Wesentlichen mit der in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle…
…dar und könnten diese demzufolge keine Gebührenschuld auslösen. Vielmehr würden die Verbuchungen der hingegebenen Beträge mit einer Gesamtsumme von € 10.412.500,00 in den Jahresabschlüssen 2001 und 2002 der A-GmbH zu diesen Zeitpunkten die gebührenauslösenden Ersatzbeurkundungen darstellen. Diesfalls sei aber Gebührenschuldner derjenige…
…Vorgang als Umschuldung gemäß § 33 TP 19 Abs. 5 GebG zu werten, sodass die Ersatzbeurkundung durch Aufnahme der Darlehen in die Bücher keine Gebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 GebG auslösen könnte. Ergänzend wurden die Kredit- bzw. Darlehensverträge angeführt, die von dieser Umschuldung umfasst…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Josef Affenzeller, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Rechtsgebühr und Gebührenerhöhung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Abs. 1 Z 1 GebG; siehe Rz 1502 ff), oder durch eine sogenannte Ersatzbeurkundung ausgelöst werden (siehe Rz 1032 ff). Rz 1018: Eine Urkunde über ein zivilrechtlich nicht gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft kann keine Gebührenpflicht auslösen. Urkunden, die vor dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes errichtet werden…
…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. Februar 2012 betreffend Erfassungsnummer ***1***, Steuernummer ***BF1StNr1*** Rechtsgebühren (Darlehensgebühr/Ersatzbeurkundung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…1107: Aktenvermerke oder interne Mitteilungen, die ein Vertragsteil für eigene Zwecke herstellt, sind keine gebührenpflichtigen Beurkundungen. Rz 1108: Zu Gedenkprotokollen, Erklärungen (Eingaben, Protokolle) an Gerichte und andere Behörden sowie Punktationen, die gemäß § 18 Abs. 2 bis 5 GebG eine Ersatzbeurkundung darstellen, siehe Rz 1032 f.
…einen Vertragsabschluss gemäß § 864 ABGB dar. Aus eben diesem Grund, dass der Vertragsschluss bereits durch die faktische Annahmehandlung seitens der Mieterin erfolgt und der Mietvertrag hierdurch perfektioniert worden sei, bedürfe das gegenständliche Rechtsgeschäft zu seinem Zustandekommen überhaupt keiner Ersatzbeurkundung gem. § 18 Abs. 4 GebG und…