Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch gesamten Senat über die Berufung der Bw., vertreten durch RA, vom 17. November 2006 gegen den Bescheid des FA, vertreten durch Vertr.FA, vom 17. Oktober 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 nach der am 30. Juni 2009 in 1030 Wien…
…Bw. weder gewusst habe noch hätte wissen müssen, dass hier möglicherweise ein Steuerbetrug vorgelegen sei. 8. Tatsächlich sei es so, dass die Schädigung des Fiskus bei diesem Vorlieferanten, möglicherweise der I-GmbH, stattgefunden habe. Völlig nahe liegend und auch nachvollziehbar sei der Versuch der Finanzverwaltungsbehörden…
…dass die Bw. habe erkennen müssen, dass hier möglicherweise ein Umsatzsteuerkarussell betrieben worden sei. Auf Grund der Vorgehensweise des Kontaktmannes habe vielmehr auf das genaue Gegenteil geschlossen werden können, da dieser immer nach einer bestimmten Marke und einer bestimmten Anzahl von Prozessoren zu einem sehr…
…Geschäfte sondern lediglich hinsichtlich des Lieferanten gegeben seien. Die Bw. habe dabei umfangreich und genauestens dokumentiert, dass es zahlreiche Gewährleistungs- und Garantiefälle bei der Lieferantin G-GmbH gegeben habe. Wenn es dabei ein Steuerkarussell gegeben hätte bzw. dies von der Bw. zu erkennen gewesen wäre…
…Herr GD, in der Berufungsverhandlung vor dem UFS über Frage des steuerlichen Vertreters, ob "Frau GH als auffällig bekannt oder obskur" gewesen sei, angab, dass ihm "nichts Negatives" bekannt gewesen sei, hätte die Bw. auf Grund folgender Tatsachen den Mehrwertsteuerbetrug erkennen müssen, wobei der Bw…
…Fa ***1*** Transportvennittlungs und Finanzierungsberatungs GmbH sowie zur Firma ***21*** Group, *** Co Kuwait befragt, wobei aus der abgefassten Niederschrift keinerlei Unklarheiten bzw Verdachtsmomente zu erkennen sind. Hervorzuheben ist im Bezug auf die Person des Repräsentanten der kuwaitischen Firma, Herrn ***22***, dass dieser mit Herrn Dr…
…den Mehrwertsteuerschwindel hätte erkennen müssen. Damit steht der Bf. das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. 4. Neufestsetzung der Umsatzsteuer 2012 Wie an oberer Stelle dargestellt wurden - in Abweichung von der gelegten Umsatzsteuerjahreserklärung 2012 - im Rahmen der Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2012 die Vorsteuern um den Betrag…
…dass Ausgangs- und Endpunkt der Warenlieferungen stets Werner Rydl war. Dieser hat zum einen als tatsächlicher Machthaber der I-Ltd die Nachfrage hervorgerufen und zum anderen als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der F-GmbH, wie die Aussage des Handlungsbevollmächtigten der F-GmbH, K.S., bestätigt…
…Mehrwertsteuerschwindel erkennen müssen. Wider den Gf.-Freispruch vom Landesgericht für Strafsachen Wien hinsichtlich des Vorwurfs, als Bf.-Inhaberin vorsätzlich eine Umsatzsteuerverkürzung bewirkt zu haben, als Grund für eine Stattgabe verwies die belangte Behörde auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs,weil es für die Aberkennung des…
…Gesamtbetrachtung kam das Bundesfinanzgericht aus den oben dargelegten Gründen zum Ergebnis, dass die Bf den Mehrwertsteuerschwindel hätte erkennen müssen. Der Bf steht daher das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu. Bezüglich der Akteneinsicht wird festgehalten, dass unter Akteneinsicht die Einsichtnahme sowie die Abschriftnahme durch die Partei…
…Dies gilt auch, wenn die Steuer nachträglich, zB im Zuge einer finanzbehördlichen Prüfung, festgesetzt wird. In den Fällen des Übergangs der Steuerschuld steht auch bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994) der Vorsteuerabzug für denselben Voranmeldungszeitraum zu, in dem die Steuerschuld entsteht, unabhängig vom…
…vorgelegt, lt. dem diese Firma drei Typen von A/D-Wandler anbietet. Bei genauerer Ansicht des per Mail am 23. April 2007 an NV übermittelten Angebotes kann man erkennen, dass die abgebildete Schachtel mit den Aufklebern "ASTRA" spiegelverkehrt abgelichtet wurde. Vom Prüfer wurde lt. Internetrecherche…
…dass er die Rechnungen zur Anweisung gebracht, jedoch nicht geprüft hat, zumal die Leistungen als erbracht beschrieben wurden. In dieser Beschuldigteneinvernahme findet sich als letzte Frage eine Frage des Rechtsanwalts von ***ST***, ob dieser die Rechnungen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen hatte. ***ST*** hat diese Frage dahingehend…
…Holland)" übermittelt worden ist, da NV den Abnehmer von "TBV" nicht erkennen soll. (9) Am 29. August 2007 wurde die Originalfrachtbriefdurchschrift vom steuerlichen Vertreter vorgelegt. Lt. diesem ist der Bestimmungsort (Milan, Italy) ersichtlich, sowie das Datum des Transportes (14.3.2007). Weiters ist auf dem…
…gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen. Zu den für die Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts erforderlichen materiellen Voraussetzungen geht aus dem Wortlaut von Art. 17 Abs…
…selbständig geführt worden. Die Sitzadresse der Fa. D-GmbH ab 1.05.2014 - D-Platz, - ist zugleich die Meldeadresse des in Bulgarien geborenen Geschäftsführers von 26.02.2014 bis 27.03.2015 gewesen. Der Unterkunftgeber ist I.M. gewesen. Im Firmenbuch ist die Löschung der…
…sodass den Behörden zunächst ohne nähere Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte das Agieren eines Betrugsunternehmens nicht auffällt. Hingegen ist es aus Sicht des erkennenden Gerichts einem Auftraggeber sehr wohl möglich und zumutbar, sich anlässlich der Auftragsvergabe und Auftragsdurchführung von der Seriosität des Auftragnehmers zu überzeugen (vgl…
…kann. 2. Art. 71 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass der Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren den Mehrwertsteuertatbestand und -anspruch entstehen lässt. Bundesministerium für Finanzen, 14…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8/16/17…
…und die dort angeführte Rechtsprechung des OGH). Schweres Verschulden (grobe Fahrlässigkeit liegt demnach nicht schon vor, wenn das durchschnittliche Maß einer Fahrlässigkeit überschritten wird; das Verhalten des Täters muss vielmehr eine das durchschnittliche Maß einer Fahrlässigkeit beträchtlich übersteigende Sorglosigkeit erkennen lassen (OGH 28.2.1978…