…dass die Entlohnung auf ganze ATS 160.000,00 im Jahr im Falle einer Verlustsituation absacken würde, wodurch gerade das Unternehmerrisiko zum Ausdruck komme. Weiters müsse auch berücksichtigt werden, dass sich die Umsätze auch nach unten bewegen könnten und dadurch wiederum die Geschäftsführungsvergütung vermindert werden…
…Vertragsparteien freigestellt, ob sie die Berechnung von "Umsatzprovision" und "Gewinntantieme" monatlich oder einmal jährlich bei Bilanzerstellung vornehmen. Im letztgenannten Fall hat der Geschäftsführer Anspruch auf angemessene monatliche Akontierungen. Als angemessen wird bis auf weiteres eine Akontierung in Höhe von ATS 100.000,--/Monat angesehen. Nach §…
…2000 und 2001) sei zu stornieren. Das Finanzamt fertigte - hinsichtlich der Jahre 1997 bis 1999 nach Wiederaufnahme der Verfahren - am 16.12.2003 den Feststellungen der Betriebsprüfung entsprechende Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für 1997 bis 2001 aus. Für die auf die verdeckte Gewinnausschüttung entfallende…
…betreff Umsatz- und Körperschafteuer sowie eine Lohnsteuerprüfung über die Zeiträume 1997 bis 2001 (Prüfungsbericht vom 4. März 2002, ABNr. 400/400/02) durchgeführt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen wurde von der Finanzstrafbehörde I. Instanz am 11. Juni 2004 eine Anzeige wegen des Vorwurfes von Abgabenhinterziehungen nach…
…Kapitalgesellschaft und das Fehlen des Unternehmerwagnisses ab. Von Bedeutung ist noch das Merkmal der laufenden (wenn auch nicht notwendig monatlichen) Entlohnung. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bildet und…
…wesentlich geändert und wer hat früher die Bürotätigkeiten erledigt? Würde man von einer fremden Arbeitskraft einen genauen Zeitnachweis verlangen, oder würde auch dort das Ergebnis der durchgeführten Arbeiten wesentlich sein? Besitzt die Gattin die Fähigkeiten diese Tätigkeiten durchzuführen? Rechtfertigen die Umsätze und Gewinne den Einsatz…
…Abzug desselben und nicht eine Hinzurechnung erfolgte, wird stattgegeben. Dabei handelt es sich um einen offensichtlichen Rechen- bzw. Vorzeichenfehler in der rechnerischen Darstellung des gesamten Vorsteuerbetrages. II. Kapitalertragsteuer Von der Bw. wurden die im Rahmen des Betriebsprüfungsverfahrens ermittelten Umsatz- und Gewinnhinzurechnungen der Höhe nach zur…
…Tz 46 und 48 Gagen Künstlerinnen, Abzugsteuer gemäß § 99: In dem gemäß Tz 41 berücksichtigten Aufwand seien Gagen an die Tänzerinnen inkludiert. Nach Auswertung der handschriftlichen Grundaufzeichnungen würden diese Gagen mit durchschnittlich 35 % der Nettozurechnung je GoGo-Bar als Aufwand anerkannt. Die Entlohnung der Tänzerinnen…
…Tz 46 und 48 Gagen Künstlerinnen, Abzugsteuer gemäß § 99: In dem gemäß Tz 41 berücksichtigten Aufwand seien Gagen an die Tänzerinnen inkludiert. Nach Auswertung der handschriftlichen Grundaufzeichnungen würden diese Gagen mit durchschnittlich 35 % der Nettozurechnung je GoGo-Bar als Aufwand anerkannt. Die Entlohnung der Tänzerinnen…
…Vertragsgestaltung gegen ein Unternehmerrisiko sprach. Beginnend ab dem Jahr 2003 wurde die Entgeltvereinbarung abgeändert und in eine umsatz- und gewinnabhängige Entlohnung umgewandelt. Diese vertragliche Regelung galt lediglich zwei Jahre und es wurde die Entlohnung unter dem Eindruck der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, laut der die Bedeutung…
…führt, denn die Ersetzung einer fremden Arbeitskraft kann ebenso durch eine auf dem sittlichen Familienverband beruhende Mitwirkung erreicht werden. In Anbetracht der Umsatz- und Gewinnlage erscheint es zudem unwahrscheinlich, dass der Bf für die von der Gattin erbrachten Tätigkeiten eine fremde Arbeitskraft eingestellt hätte. Die…
…41.496,19 und den nunmehr angegebenen € 149.396,18 in Höhe von € 107.899,99 ergibt. Die von der steuerlichen Vertretung ins Treffen geführten Argumente konnten somit die Tatsache des Nichtvorliegens eines Unternehmerrisikos nicht entkräften. c) Laufende Entlohnung: Nach der Judikatur des…
…rechnerisch nachvollziehbare Relation zwischen Umsatz/Gewinn und den getätigten Entnahmen (Geschäftsführervergütung) erkennen lässt. Das Finanzamt sei daher der Auffassung, dass die dem Finanzamt bis zum Beginn der Lohnsteuerprüfung sowohl von der Gesellschaft als auch vom Gesellschafter abgegebenen Steuererklärungen samt Beilagen und Erläuterungen zweifelsfrei erkennen lassen…
…04. Aus den vom Amtsbeauftragten in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Ausdrucken der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide betreffend die B-GmbH für das Veranlagungsjahr 2017 vom 4. Juni 2019 erschließt sich ein Umsatz von € 935.010,24 und ein erklärter Gewinn von € 185.904,06…
…April 2004 gilt gemäß § 274 BAO als auch gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid 2003 gerichtet. Umsatz- und Einkommensteuer 2003: Der Bw. hat im Jahr 2003 als Arbeitgeber in seinem Betrieb Personen ohne Bewilligung nach dem AuslBG beschäftigt. Der mit oben erwähnten Bescheiden des UVS Niederösterreich festgestellte Sachverhalt…
…04. Aus den vom Amtsbeauftragten in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Ausdrucken der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide betreffend die B-GmbH für das Veranlagungsjahr 2017 vom 4. Juni 2019 erschließt sich ein Umsatz von € 935.010,24 und ein erklärter Gewinn von € 185.904,06…
…worden (Umsatz = Gewinn). Dieser Fehler sei wenigstens im Finanzstrafverfahren nach Hinweis in der Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung für die Feststellung des strafbestimmenden Wertbetrages berücksichtigt worden. 2. Umsatzsteuer - Der Umsatzsteuersatz für den Sachbezug einer Wohnung betrage zumindest in Bezug auf die Miete 10 % und nicht…
…die Geschicke des Geschäftsführers zurückzuführen, dass der Umsatz und Erfolg der Gesellschaft nur einer derartigen Gehaltsdifferenz entspreche. Die Entlohnung sei im Übrigen nach dem Geschäftsführervertrag vom Umsatz und Gewinn abhängig. In den Jahren von 1999 bis 2001 hat die Bw. folgende Entgelte in ihren Steuererklärungen…
…der W. GmbH dem Bw. verrechneten aber von ihm nicht bezahlten Zinsen. Strittig ist hingegen die aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung (Tz. 19) erfolgte Umsatz- und Gewinnhinzurechnung ("Verrechnung - W. GmbH - Rechnung Gr.) Den Ausführungen des Prüfers zufolge erbrachte die Installations- bzw. Haustechnikfirma Gr. in den…
…12.000 als Gewinn ergeben. Diese Differenzen ließen sich im Moment nicht aufklären. Der Bf sagte daraufhin eine Aufklärung zu und verwies darauf, dass es mehr Schwankungen gebe. Der Richter wies darauf hin, dass das Beweisverfahren heute nicht abgeschlossen werden könne und noch weitere Nachweise…