…A.), - Geburtsurkunden der Enkelkinder (Bl. 32 - 35 d.A.), - Familienstandsbescheinigung (Bl. 21 d.A.), - eidesstattliche Erklärung der Kindeseltern betr. Unterhaltsempfang (Bl. 72 d.A.). Im Hinblick auf die angeführten Beweismittel und unter Bedachtnahme auf die durch die besonderen Verhältnisse in Bosnien (Bürgerkrieg, siehe Zeitungsausschnitte Bl…
…vom 3.7.2000 wird wie folgt begründet. Die Erstbehörde halte offensichtlich trotz der vorgelegten öffentlichen Urkunden die überwiegende bzw. urkundlich bescheinigte sogar alleinige Kostentragung des Berufungswerbers für seine beiden in Bosnien lebenden mj. Enkelkinder während des Antragszeitraumes für nicht glaubhaft bzw. nicht nachgewiesen. Gemäß …
…und Enkel2 (Zeitraum 2/1995 bis 3/1995) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit Schreiben vom 26.2.1998 die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für seine beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder a.) Enkel1 ( geb…
…dass der Bw. seine beiden Enkelkinder in Bosnien tatsächlich mit einer mtl. Zahlung von je ATS 1.000.- unterstützt und dadurch für den Unterhalt der Kinder (zumindest überwiegend) aufgekommen ist. Für den Streitzeitraum besteht daher für die beiden Enkelkinder Anspruch auf Familienbeihilfe, weshalb der Berufung…
…Behörde nicht dargetan und sei ein solcher auch nicht gegeben. Da sohin entgegen der Ansicht der Behörde der Berufungswerber die vom Gesetz geforderte überwiegende Kostentragung für sein in Bosnien lebendes minderjähriges Enkelkind im antragsgegenständlichen Zeitraum sehr wohl und zwar mehrfach urkundlich nachgewiesen habe, werde beantragt…
…sei ein solcher auch nicht gegeben. Da sohin entgegen der Ansicht der Behörde der Berufungswerber die vom Gesetz geforderte überwiegende Kostentragung für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder im antragsgegenständlichen Zeitraum sehr wohl und zwar mehrfach urkundlich nachgewiesen habe, werde beantragt der vorliegenden Berufung Folge…
…der Familienbeihilfe wegen überwiegender Tragung der Unterhaltskosten dieser Enkelkinder erforderlich gewesen wäre, den gesamten Wert an Geld- und Lebensmitteln zu erklären, ist aus dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes selbst zu entnehmen gewesen. Dass der Haushalt in Bosnien neben seinen Unterhaltsleistungen auch Unterstützung von humanitären Organisationen…
…gegenständlichen Fall ist strittig, ob für die im Spruch angeführten beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder des Berufungswerbers (Bw.) im Streitzeitraum (6/95 - 9/96) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Das Finanzamt hat diese Frage verneint und seinen Standpunkt im abweislichen Bescheid vom 1. August 2001 wie…
…sei ein solcher auch nicht gegeben. Da sohin entgegen der Ansicht der Behörde der Berufungswerber die vom Gesetz geforderte überwiegende Kostentragung für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder im antragsgegenständlichen Zeitraum sehr wohl und zwar mehrfach urkundlich nachgewiesen habe, werde beantragt der vorliegenden Berufung Folge…
…September 1992 bis September 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Berufungsfall ist strittig, ob dem Berufungswerber (Bw.) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N. für den Zeitraum 9/1992 bis 9/1996 die Familienbeihilfe gebührt…
…Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf die Verhältnisse in Bosnien für den Bw…
…11.1992 bis 21.04.1994 in Bosnien gewesen sei und für diese Zeit ein Anspruch auf Familienbeihilfe nicht bestehe. Beigelegt wurde eine mit 08.02.1997 datierte beglaubigte Unterhaltsbescheinigung ("es wird bestätigt, dass M.H.,..,ab April 1992 bis jetzt .... seine Enkelkinder M.F…
…den Zeitraum Februar 1995 bis September 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 7.2.2000 beantragte der Berufungswerber (Bw.) beim Finanzamt Innsbruck die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N…
…sohin die Enkelkinder des Berufungswerbers leben. Da die Erteilung einer (Erst)Niederlassungsbewilligung zum Zweck des Familiennachzuges zugunsten von bereits volljährigen sog. Drittstaatsangehörigen-Kindern bzw. Schwiegerkindern nicht möglich ist, ist dem Berufungswerber die Aufgabe des Familienwohnsitzes in Bosnien-Herzegowina aus rechtlichen (Unterhaltspflicht gegenüber dem einkommens- und…
…am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina neben seiner Ehefrau auch sein volljähriger Sohn, seine Schwiegertochter und seine drei Enkelkinder. Eine Verlegung des Familienwohnsitzes sei daher für den Bw. nicht möglich bzw. nicht zumutbar. Die geltend gemachten Kosten für die Familienheimfahrten in Höhe von 2.400,00…
…Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder A.E., geboren 1981, A.Z., geboren 1984, H.Ha., geboren 1986, H.H., geboren 1991, M.B., geboren 1989, und M.Bn., geboren 1994, für den Zeitraum April 1992 bis September 1996. In einem diesen Anträgen…
…Enkelkinder selbst, damals rechtsanwaltlich noch nicht vertreten, beantragt. In diesem Fall wird die Familienbeihilfe zu Recht ab 8/91 bis 10/92 begehrt. Sollte jedoch entgegen der Erinnerung der Berufungswerberin kein Antrag der Berufungswerberin aus dem Jahre 1993 oder später (bis zum Antrag des Rechtsvertreters…
…Gemeinde Bihac/Republik Bosnien und Herzegowina vom 26. März 2004, wonach dem Haushalt am Familienwohnsitz des Bw. in Srbljani bb dessen Gattin H., geboren am ef, sowie T. (Tochter), geboren am ab, S. (Sohn), geboren am cd , A. (Schwägerin/Witwe), geboren 1973, sowie Aj. (Enkelkind)…
…einen Monat in Bosnien auf Urlaub gewesen. Sie habe in ihrem Heimatort ein Haus und besuche bei dieser Gelegenheit ihre Schwiegertochter und das Enkelkind. Dieses sei in Österreich nur zu Besuch. Es sei doch zumeist in Bosnien bei der Mutter. Die Niederschrift ist nur von…
…BAO) gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 via FON an die belangte Behörde. Darin beantragte sie abermals die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen für ihr in Bosnien und Herzegowina lebendes Kind zu berücksichtigen. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus wie folgt: "Hiermit bitte ich um Korrektur des Bescheides 2018…