3. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) 3.1. Einkunftsquellenvermutung Rz 10: Im Fall von Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle ist das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Sonja Stradner sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und Dipl.Ing. Wolfgang Weichselbraun in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die nachfolgend angeführten Beschwerden der beschwerdeführenden Partei gegen die…
Gemäß § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung (LVO) ist Liebhaberei zu vermuten, wenn Verluste entstehen 1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen wie z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 6. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 7. März 2006 betreffend Einkommensteuer 1996 bis 2004 nach der am 21. März 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, auf Antrag…
…und 1999/15 zu beantworten. Diese stellt in erster Linie auf die Absicht des Steuerpflichtigen ab, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs1 LVO) und Betätigungen mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs 2 LVO…
…aber wahrscheinlich, dass bei der Nutzung der Geschäftslokale im Haus A-Platz 2 für Bestandzwecke eine Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung vorliegt. Der Sachverhalt und die Rechtsfolgen sind zwischen den Verfahrensparteien unstrittig. Seitens des BFG bestehen aufgrund der Aktenlage keine Bedenken, vom Vorliegen von Einkünften aus der…
… 1 Abs. 3 LVO) 5.1. Unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung Rz 102: In den Fällen des § 1 Abs. 3 LVO darf niemals von Liebhaberei ausgegangen werden. Danach besteht eine unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung für Einheiten, die mit weiteren Einheiten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, und die aus Gründen der…
bestehend aus Baufl Gebäude (Villa) mit 154 m² und Baufl Gebäude (begrünt) mit 305 m², sohin gesamt 459 m² Grundstücksfläche. Die Liegenschaft EZ 2345, die noch im Besitz der Bw stand, bestand aus den Grundstücken Nr 567 (rot B) mit 425 m² und Nr 123…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Werner Brandner, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Die Berufung betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2001 wird als unbegründet abgewiesen…
…Gesamtüberschuss abzuwerfen, ist als steuerlich beachtliche Tätigkeit anzusehen. Ob eine solche Betätigung vorliegt, ist für die Streitjahre nach der Liebhabereiverordnung II BGBl. 1993/33 (LVO) zu beantworten. Die Liebhabereiverordnungen unterscheiden dabei Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs. 1 leg. cit.), das sind solche, die durch die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gde M, K-Straße 1, vertreten durch Steuerberater Gerhard von der Thannen, Impulszentrum Bregenzerwald, 6863 Egg, vom 11. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 20. Dezember 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründeten Neigung. Auch eine Bewirtschaftung laut Z 3 liegt offensichtlich nicht vor. Da vom Bw. der subjektive Wille zur Erzielung eines Gesamtgewinnes behauptet worden ist, gilt grundsätzlich die Einkunftsquellenvermutung des § 1 Abs. 1 LVO 1993. Vorausgesetzt wird jedoch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wr. Neustadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 - 1999, Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 02/2001 bis 4/2004 sowie Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2001 entschieden: 1…
…8 Abs. 3 LVO II auf die gegenständliche - vor dem 14.11.1997 begonnene - Betätigung § 2 Abs. 3 LVO in der Fassung vor BGBl II 1997/358 anzuwenden ist. Die Liebhabereiverordnungen unterscheiden dabei Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs. 1 LVO II), das sind solche, die…
Mehrergebnis bzw. Minderergebnis | | S 0,00 3.b.) für das Jahr 1998: | Lieferungen, so. Leistungen | S 701.247,62 | | davon zu versteuern: | | | Normalsteuersatz (20%) | S 594.247,67 | S 118.849,53 | ermäßigter…
…vorliegenden Ergebnisse (1992 bis 2003) lassen auf keine erfolgreiche Führung des Unternehmens schließen. Die hier zu beurteilende Betätigung ist in den Bereich der Betätigung gem. § 1 Abs. 1 LVO einzustufen ("Einkunftsquellenvermutung"). Aufgrund des § 6 LVO, der eine Legaldefinition zur Liebhaberei im Bereich des Umsatzsteuergesetzes darstellt…
…letzter Satz der Liebhabereiverordnung 1993 damit zu rechnen sei, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird. Daher sei für den Anlaufzeitraum von Vornherein die Einkunftsquellenvermutung zu versagen, ohne dass im Einzelfall zu prüfen sei, ob Indizien für eine zeitlich geplante Begrenzung seiner…
17.4.4.2.3 Vermutung des Fehlens einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit Rz 1248cz: Insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten besteht die Vermutung, dass eine oder mehrere dieser Tätigkeiten noch keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit begründen (§ 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften): das bloße Halten von…
…1 Liebhabereiverordnung (LVO 1990) fallenden Betätigung (Tätigkeit mit Einkunftsquellenvermutung) auszugehen und erübrigen sich weiter gehende Erörterungen dazu. Zum Sachverhalt und den im abgabenbehördlichen Verfahren getätigten Ausführungen der Bw wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Schilderung im aufgehobenen Bescheid sowie im daran anknüpfenden VwGH…
Davon abgesehen lassen die hier vorliegenden Umstände nur den Schluss zu, dass die in Rede stehende Maßnahme auch ihrer Art nach nicht geeignet gewesen sein konnte, die Ertragslage zu verbessern. Dies schon deshalb nicht, weil es, wie bereits oben (unter Punkt 4) ausgeführt, der Bw…