…klare Abgrenzung zwischen einer selbstständig und einer nichtselbstständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichten, sei auf weitere Abgrenzungskritierien (Fehlen eines Unternehmerrisikos oder Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen. -Kennzeichnend für ein Dienstverhältnis seien die Pflicht des Dienstnehmers, die Arbeitskraft laufend zur Verfügung zu stellen und ein…
…worden. Das Ausmaß der Arbeitsbelastung der Strategen in Bezug auf alle Konzerngesellschaften, darunter auch die Bf, war im Großen und Ganzen im Durchschnitt der Jahre des Streitzeitraums gleich, dh alle Strategen trugen mit gleichartigem Arbeitsaufwand zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Konzerns, bestehend aus den Konzerngesellschaften…
…dem zweiten Strategen zuzurechnen sind, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988). Alle Zahlungen der bf GmbH an die OG, die dem zweiten Strategen in den Jahren 2013-2015 zuzurechnen sind , sind daher als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem. …
…Bf der OG jährlich, daher auch im Jahr 2013 und 2014 72.000 € im Jahr bezahlen hätte müssen. Daraus und aus dem ebenso während dieser Prüfung vorgelegten neuen Managementvertrag vom 1.6.2015 ergab sich ferner in Bezug auf 2015, dass die OG der…
…sie halte die Annahme für abwegig, dass einer der Strategen in Bezug auf seine Tätigkeit für den Konzern weisungsunterworfen gewesen sei. Das FA habe die Einkünfte der Strategen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt. Dass man auf die Idee komme, dass in diesem Zusammenhang DB und…
…an nur aus den Gesellschaftern der OG (Vorlageantrag vom 23.7.2018, S. 5), die auch Gesellschafter der Bf waren. Der OG standen allerdings als Betriebsmittel auch 3 durch die OG geleaste Kraftfahrzeuge mit gesamten Anschaffungskosten von 180.000 €, Mobiltelefone, PCs und Arbeitskleidung zur…
…die Zeit kommen werde, in der sie alle drei nicht mehr arbeitsfähig sein würden. Spätestens dann sollten die von ihnen eingesetzten ursprünglichen Fremdgeschäftsführer so weit sein, um den Konzern, bestehend aus den oben erwähnten Konzerngesellschaften selbstständig und ohne die drei Strategen, jedoch in deren Sinn…
…Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988). Alle Zahlungen der bf GmbH an die OG, die dem zweiten Strategen im Jahr 2012 zuzurechnen sind (36.000 €, dh 17.280 + 18.720 €) sind daher als Einkünfte aus nichtselbstständiger…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 in der für das Kalenderjahr 2002 geltenden Fassung sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - )Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von…
…Lehrenden und Unterrichtenden in das Gesetz eingefügt. Demnach sind gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe - (Versorgungs - ) Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien - Lehr…
…nicht den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern - sollten die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein - den Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei muss abschließend explizit darauf hingewiesen werden, dass mangels Verkauf der gegenständlichen Anleihen im Beschwerdejahr ein Verlust nicht realisiert wurde (§ 19 Abs. 2 EStG 1988). Aus den…
…a. VfGH-Erkenntnisses auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt nicht schädlich, da beide Absätze des § 67 leg.cit. Tarifbestimmungen betreffend Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beinhalten. Was das Berufungsvorbringen zur Gleichheitswidrigkeit der Vorgangsweise der Abgabenbehörde I. Instanz betrifft, so ist diesbezüglich auf das angeführte VfGH-Erkenntnis zu verweisen…
…Firma X-GmbH beschäftigt. Er bezog aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Von diesen Einkünften wurde vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgezogen und einbehalten. Im Mai 2013 erhielt er von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) Bezüge für ausständigen Urlaub und Kündigungsentschädigung. Diese Bezüge wurden vor…
…Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 1989 | 1990 | 1991 | von der Betriebsprüfung nicht anerkannte Werbespesen | 18.624,60 | 16.515,00 | 18.593,60 | abzüglich Fotomaterial | - | - | 1.208,00 | abzüglich Trafikwaren (Briefmarken) | - | - |…
…laut übermitteltem Lohnzettel der OÖ. Gebietskrankenkasse (§ 69 Abs 2 EStG 1988) neben steuerpflichtigen Bezügen aus nichtselbstständiger Arbeit von anderen bezugauszahlenden Stellen - Firma G-TGmbH, Firma HCN und Firma E-S - auch Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung erhalten hat, ist der in § 41 Abs 1 Z…
…dass der Abgabepflichtige neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Pensionist der ÖBB auch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als LKW-Fahrer bei der Fa. G.Internat.Transporte , Liechtenstein, bezogen hätte, und dass die Einkünfte aus der Tätigkeit für die Fa. G. Anstalt aufgrund der Bestimmungen…
…dass bei der Berechnung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit die auf den Lohnzetteln von Z bzw. der Y ausgewiesenen steuerpflichtigen Bezüge ebenso unberücksichtigt zu bleiben haben wie die dort ausgewiesenen Steuerbelastungen für sonstige Bezüge. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe betragen: | Einkünfte gem…
…Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden in das Gesetz eingefügt. Demnach sind gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe- (Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-…
…EStG gehören alle Einnahmen im Sinne des § 15 Abs. 1 EStG. Die Einnahmen müssen in Geld oder geldwerten Vorteilen "zufließen". Die zeitliche Zuordnung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erfolgt nach § 19 EStG. Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich…
…mit Südafrika ergibt, steht das Besteuerungsrecht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gemäß Abs. 1 grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu. Nur wenn alle drei Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 DBA - Südafrika in ihrer Gesamtheit vorliegen, so steht das Besteuerungsrecht wiederum dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu. …