…der Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes zu keiner anderen Beurteilung führen. Wenn aber fest steht, dass eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben war, sind die (weiteren) Ausführungen in der Berufung und der Ergänzung zum Vorlageantrag zur laufenden Entlohnung und zum Vorliegen eines Unternehmerrisikos rechtlich…
…folgende: Eingliederung in betrieblichen Organismus des Unternehmens; Unternehmerrisiko durch ins Gewicht fallende Einnahmenschwankungen ist nicht gegeben und laufende, wenn auch nicht notwendig monatliche Entlohnung. Im gegenständlichen Verfahren für die Jahre 2001 bis 2004 ist daher auch das Merkmal des Unternehmerrisikos zu prüfen. In den oa…
…zum Vorliegen eines Unternehmerrisikos, zu den zeitlichen Rahmenbedingungen durch den Betriebsablauf etc. rechtlich nicht von Relevanz, da diesen Merkmalen nur dann Bedeutung zukäme, wenn die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre. Die vom steuerrechtlichen Vertreter in seiner Berufungsargumentation…
…folgende: Eingliederung in betrieblichen Organismus des Unternehmens; Unternehmerrisiko durch ins Gewicht fallende Einnahmenschwankungen ist nicht gegeben und laufende, wenn auch nicht notwendig monatliche Entlohnung. Im gegenständlichen Verfahren für die Jahre 2001 bis 2004 ist daher auch das Merkmal des Unternehmerrisikos zu prüfen. In den oa…
…dass eine Eingliederung in den betrieblichen Organismus gegeben war, sind die (weiteren) Ausführungen in der Berufung zur laufenden Entlohnung und zum Vorliegen eines Unternehmerrisikos rechtlich nicht von Relevanz, da diesen Merkmalen nur dann Bedeutung zukäme, wenn die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft…
…2001/14/0117, sehen eine Eingliederung in den Organismus des Betriebes als gegeben an (vgl. auch VwGH 23.2.2005, 2005/14/0131 und 7.6.2005, 2004/14/0130). Insbesondere stehen auch Berufungsargumente hinsichtlich des Unternehmerrisikos einer Einstufung als Einkünfte nach § 22 Z 2…
…Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist. Liegt bei der Tätigkeit eines Gesellschafters für seine Gesellschaft eine auf die gesellschaftsrechtliche Beziehung zurückzuführende Weisungsungebundenheit vor, sind dem Erkenntnis zufolge im Falle der klar erkennbaren Eingliederung des Gesellschafters in den Organismus des Betriebes…
…1988 (wie auch in § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988) normierte Vorliegen der sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses abgesehen vom hinzuzudenkenden Merkmal der Weisungsgebundenheit im Wesentlichen auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und das Fehlen des Unternehmerwagnisses ab (Erkenntnisse vom…
…Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Ebenso hat der Verfassungsgerichtshof aufgezeigt, dass dies insbesondere für die Merkmale der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus und das Fehlen des Unternehmerwagnisses nicht zutrifft. Der Verwaltungsgerichtshof hat weiters in zahlreichen Erkenntnissen (vgl. etwa jene vom 28. Oktober 2002, Zl. 2001…
…Vordergrund stehen, nicht brauchbar sind. Ebenso hat der Verfassungsgerichtshof aufgezeigt, dass dies insbesondere für die Merkmale der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus und das Fehlen des Unternehmerwagnisses nicht zutrifft. Der Verwaltungsgerichtshof hat weiters in zahlreichen Erkenntnissen (vgl. etwa jene vom 28. Oktober 2002, Zl. 2001…
…und in der Berufungsschrift sei gar nur die Rede davon, dass sich der Geschäftsführer (nicht etwa auch die Geschäftsführerin) vertreten lassen könne. Relevante Kriterien für die Beurteilung seien das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses (laufende Gehaltszahlung) und die Eingliederung in den betrieblichen Organismus (Tätigkeit innerhalb des betrieblichen…
…dass es der Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht entgegensteht, wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftführerfunktionen auch für andere Gesellschaften übernommen hat. Im vorliegenden Fall übt der über 90% des Stammkapitals verfügende Geschäftsführer der…
…würden dann Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG vorliegen und würden somit dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag unterliegen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft eingegliedert sei und ein Unternehmerwagnis dabei fehle. Die Eingliederung in das betriebliche Geschehen werde…
…eines Unternehmerwagnisses aus der Tätigkeit für die Gesellschaft und das Element laufender Lohnzahlung als relevante Kriterien angenommen. Die Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 beschreibt das steuerrechtliche Dienstverhältnis allerdings mit zwei Merkmalen, nämlich der Weisungsgebundenheit einerseits und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des…
…1988 (wie auch in § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988) normierte Vorliegen der sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses abgesehen vom hinzuzudenkenden Merkmal der Weisungsgebundenheit im Wesentlichen auf die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und das Fehlen des Unternehmerwagnisses ab (Erkenntnisse vom…
…festgeschriebenen Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebes des Arbeitgebers noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen ist. Wird das in …
…Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist. Liegt bei der Tätigkeit eines Gesellschafters für seine Gesellschaft eine auf die gesellschaftsrechtliche Beziehung zurückzuführende Weisungsungebundenheit vor, sind dem Erkenntnis zufolge im Falle der klar erkennbaren Eingliederung des Gesellschafters in den Organismus des Betriebes…
…Fall wurde aber die Leistung des Geschäftsführers nur gegenüber einem einzigen Auftraggeber erbracht. Die Berufungsausführungen zum Unternehmerrisiko und zur Entlohnung sind aber - da das Vorliegen der Eingliederung des Gesellschafter-Geschäftsführers in den geschäftlichen Organismus zu bejahen ist - nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr entscheidungswesentlich…
…ausgabenseitige Unternehmerwagnis trage, kommt in Anbetracht der als erwiesen anzunehmenden kontinuierlich wahrgenommenen Aufgaben der Geschäftsführung keine entscheidende Bedeutung zu. Zusammenfassend wird daher festgestellt, dass die Betätigung des Geschäftsführers auf Grund der zweifelsfreien Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Bw als eine Betätigung im Sinne des…
…festgeschriebenen Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebes des Arbeitgebers noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen ist. Wird das in …