…dann tritt hierdurch wohl unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, doch sind die aus Drittstaaten zufließenden Dividendeneinkünfte im Allgemeinen gemäß Artikel 22 DBA-Großbritannien in Österreich (ohne Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Eine Besonderheit besteht jedoch dann, wenn zwar der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen und…
…Der oben angeführte Sachverhalt wird daher der rechtlichen Beurteilung zu Grunde gelegt. Strittig ist die Rechtsfrage, wem die inländischen Dividendeneinkünfte aus dem veranlagten Fondsvermögen zuzurechnen sind: der Bf., als körperschaftlich organisierte Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer Public Limited Company oder den Anteilsinhabern der Fonds. Gemäß…
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe 1. Die Bw. bezieht Erträge aus inländischen Investmentfonds. Die Erträge enthalten sowohl Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften, als auch von Gesellschaften mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft bzw. in Drittstaaten. Bei der Bw. wurde vom 27. Mai bis zum 12…
…vorsehen, es wurde aber bereits in den vorangehenden Abschnitten dargelegt, aus welchen Gründen Art. 58 EG im vorliegenden Fall die Diskriminierung nicht verhindern kann. Da die Voraussetzungen der Anwendung des Art. 58 EG für Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ident sind, erscheinen weitere Ausführungen dazu nicht angebracht.
…andere Sondervermögen, Pensionsinvestmentfonds und Spezialfonds in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen sowie die Bedingungen für die Zulassung zum öffentlichen Vertrieb Alternativer Investmentfonds aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten in Österreich. § 2 (1) Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) 1. dient dem…
…lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe 1. Die Bw. bezog Erträge aus inländischen Investmentfonds. Die Erträge enthielten sowohl Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften, als auch von Gesellschaften mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft bzw. in Drittstaaten. Bei der Bw. wurde vom 27. Mai bis 12…
…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Informationsschreiben nicht abgeleitet werden. Um die einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/822 in der Europäischen Union sicherzustellen, ist eine Abstimmung der einzelstaatlichen Rechtsansichten auf…
…TF1). Es besteht keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten des Fonds haftet nur das jeweilige Teilfondsvermögen und nicht auch Vermögen des Bf; und der anderen Teilfonds. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus den Kapitalanlagen der Bf. werden im Sitzstaat direkt dem jeweiligen Teilfonds zugerechnet. Jeder Teilfonds der Bf…
…Unterscheidung bzw. Prüfung, ob diese aus Dritt- oder Mitgliedsstaaten bezogen worden waren, abzusehen war, da nach herrschender internationaler (und auch nationaler !) Praxis, von welcher abzuweichen kein Grund gesehen wird, der europäische Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit auch bei Drittstaateneinkünften anzuwenden ist (Toifl, a.a.O., RdW 2004…
…Diskriminierung von Ausschüttungen an in Drittstaaten ansässige Gesellschaften dar, wodurch die Bestimmung im Widerspruch zum Unionsrecht steht. Wie in der Literatur einschlägig vertreten wird, stellt die Ausgrenzung von Gesellschaften, die nicht in einem EU/EWR-Staat ansässig sind - wie z.B. Gesellschaften aus den USA -…
… 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sowie Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, an der die ausländische Körperschaft nicht innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Rz 1493: Die Ausländereigenschaft des Anlegers…
…Bw.) Ing. Manfred X im Jahr 1998 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war und zutreffendenfalls, ob das österreichische Besteuerungsrecht auf Dividendeneinkünfte aus Irland durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wurde. Hinsichtlich der Einkommensteuer 1998 (Bescheid vom 4. Juli 2005) war bereits ein Berufungsverfahren anhängig, welches mit Bescheid UFS…
…im Jahr 2013 - nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt waren, erhebt die Republik Österreich ebenso keine KöSt hinsichtlich der fraglichen Dividendeneinkünfte aus Portfoliobeteiligungen (§ 10 Abs 1 KStG 1988). Es wäre dementsprechend schon alleine die bloße Eignung…
…Durchschnittssteuersatzes versteuert, während Dividenden aus ausländischen Aktien stets mit dem normalen Einkommensteuersatz versteuert werden? 2. Ist für die Beantwortung der Frage 1 die Höhe der Besteuerung des Einkommens der Kapitalgesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in dem anderen EU-Mitgliedstaat oder dem Drittstaat, an…
…Durchschnittssteuersatzes versteuert, während Dividenden aus ausländischen Aktien stets mit dem normalen Einkommensteuersatz versteuert werden? 2. Ist für die Beantwortung der Frage 1 die Höhe der Besteuerung des Einkommens der Kapitalgesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in dem anderen EU-Mitgliedstaat oder dem Drittstaat, an…
Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…
…Durchschnittssteuersatzes versteuert, während Dividenden aus ausländischen Aktien stets mit dem normalen Einkommensteuersatz versteuert werden? 2. Ist für die Beantwortung der Frage 1 die Höhe der Besteuerung des Einkommens der Kapitalgesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in dem anderen EU-Mitgliedstaat oder dem Drittstaat, an…
…Anstalt an der A-AG zu beteiligen. Das Ehepaar B-C habe zur Wahrung ihrer Privatsphäre die beschwerdeführende Anstalt als Aktionärin der A-AG zwischengeschaltet. Die Bf. Anstalt übe keine betriebliche Tätigkeit aus. Ihre Tätigkeit besteht in der Vermögensverwaltung, welche die gegenständliche Beteiligung an der…
…Dies auch dann, wenn die Gewinne der die Anteile haltenden Betriebstätte (und damit auch die aus Italien zufließenden Dividenden) auf Grund eines mit dem Drittstaat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich steuerfrei zu stellen sind. Diese Abkommensinterpretation stützt sich auf den ersten Satz der Ziffer 53 des…
…oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematografischer Filme, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden. Rz 1248ai: Sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum sind etwa Einkünfte aus der Veräußerung von Patenten oder Marken.