…16 AVOG (siehe oben) explizit auf den Abgabenbegriff der BAO, der in § 3 Abs 1 BAO definiert wird (vgl. Ritz, BAO3, § 16 AVOG Tz 1); maW: die für die BAO geltende Definition des Abgabenbegriffes gilt gemäß § 16 AVOG auch für den Bereich des AVOG (Ritz…
…Die Definition beschreibt eine bestimmte Form der Kausalität, die aus bloßen Aufwendungen Erwerbsaufwendungen werden lässt. Entscheidend ist dabei die „Veranlassung“. Nach dem finalen Veranlassungsbegriff sind nur Aufwendungen durch die Erwerbssphäre veranlasst, die durch entsprechende Willenssteuerung des Steuerpflichtigen zu Erwerbsaufwendungen gewidmet werden (dh eine Abweichung vom…
…eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Für das Entstehen der Steuerpflicht ist das Reiseziel nicht maßgeblich; das Ziel des Fluges ist nur für die Höhe der Flugabgabe entscheidend. Es wird keine Abgabenpflicht ausgelöst, wenn der Abflug nicht von einem inländischen Flughafen …
…91/13/0204). Die gesetzliche Definition des Begriffes "Erhebung" wurde durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, aus § 49 Abs. 2 BAO in den § 1 Abs. 3 BAO verschoben. Die Auslegung des § 1 Abs. 3 BAO entspricht daher jener des § 49 Abs…
…wer das Luftfahrzeug auf eigene Rechnung betreibt und jene Verfügungsmacht darüber besitzt, die ein solcher Betrieb voraussetzt (§ 13 Luftfahrtgesetz). Dazu zählen beispielsweise Luftverkehrsunternehmen im Sinne des § 101 Luftfahrtgesetz, Luftfahrzeugvermietungsunternehmen (Charterflugunternehmen) und private Betreiber eines Luftfahrzeuges. Der Halter eines Luftfahrzeuges muss nicht zivilrechtlicher Eigentümer sein. Als…
…andererseits von der Lage des Zielflugplatzes ab. Rz 18: Gegenstand der Flugabgabe ist der Abflug eines Passagiers. Bucht ein Passagier für sich allein Flugtickets für zwei Sitzplätze, fällt die Abgabe nur im einfachen Betrag an (besteuert wird der Abflug des Passagiers). Tritt der Passagier den…
…sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden in Bundesangelegenheiten. Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller…
…60 Abs. 1 Z 2 BAO). 3.27. Kammerumlagen nach dem WKG Rz 159: Für die Erhebung der Wirtschaftskammerumlage gemäß § 122 Abs. 1, 2 und 3 WKG (KU1) sind die Abgabenbehörden des Bundes zuständig (§ 122 Abs. 6 WKG). Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster…
…jeweils das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr, wobei die Jahresabgabenerklärung aber immer bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen ist. Beispiel 1: Die Gewinnermittlung eines Kohlelieferers erfolgt nach dem Kalenderjahr; dementsprechend umfasst die Kohleabgabeerklärung 01 den Zeitraum vom 1. Jänner 01 bis zum 31…
…berechnen, elektronisch über FinanzOnline anzumelden und an das FA GVG (bis 31.12.2020) - ab 1.1.2021 an das Finanzamt Österreich abzuführen. Die Anmeldung ist spätestens bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Abgabenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Kalendermonats einzureichen. Anmeldungszeitraum…
…Jahres offen gelegt werden. Stromlieferungen, für die ein Netzbetreiber die Elektrizitätsabgabe als Haftender abführt, dürfen in die Jahresabgabenerklärung des eigentlichen Stromlieferers nicht aufgenommen werden. Ist die Nichtbezahlung der gelieferten Menge elektrischer Energie durch den Abnehmer (endgültiger Forderungsausfall) nachweisbar, dann bestehen keine Bedenken, wenn die Abgabe…
…entrichten. 31.1.9.2. Bescheide Rz 1803: Der BVwAbgV unterliegen, soweit keine Tarifpost des besonderen Teiles gegeben ist, Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt oder eine Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird sowie sonstige Bescheide, die wesentlich im Privatinteresse…
…zur Veranlagung 2013): Ebenso steuerpflichtig ist ein Elektrizitätserzeuger, der selbst kein Elektrizitätsunternehmen ist, wenn er elektrische Energie selbst erzeugt und verbraucht, falls er dabei die Freigrenze des § 2 Z 1 ElAbgG überschreitet. Rechtslage ab 1. Juli 2014 (bzw. ab der Veranlagung 2014): Ebenso steuerpflichtig ist…
…Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr, wobei die Jahresabgabenerklärung aber immer bis zum 31. März des Folgejahres vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber beim Finanzamt einzureichen ist. Beispiel 1: Die Gewinnermittlung eines Erdgasunternehmens erfolgt nach dem Kalenderjahr; dementsprechend umfasst die Erdgasabgabeerklärung 01 den Zeitraum vom 1. Jänner 01 bis…
…bestimmte Verwaltungshandlungen gegenüberstehen. 1.2. Zuständigkeit Rz 6: Für die Erhebung der festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 iVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO). Innerhalb des Finanzamtes Österreich wird diese Zuständigkeit durch die Dienststelle Sonderzuständigkeiten wahrgenommen.
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
…16 GSpG) Bewilligung der Besuchs- und Spielordnung von Spielbanken (§ 26 GSpG) Bewilligung der Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck (§ 37 GSpG) Bewilligung der Bewerbung des Besuchs von Spielbanken-Betriebsstätten im EU-Raum oder EWR (§ 56 GSpG) Aufsicht über Lotterien-Konzessionäre (§ 19 GSpG) Aufsicht über Spielbanken-Konzessionäre (…
…Diese Argumentationslinien wirken inkonsistent, die abgabenrechtliche Seite wird daher weiter untersucht. 3.5.1. Die Glücksspielabgaben knüpfen an ordnungspolitische Definitionen an, ohne dadurch den Charakter von Rechtsverkehrsteuern zu verlieren Rechtsverkehrsteuern knüpfen an Vorgänge des Rechtsverkehrs an, an vertragliche oder gesetzliche Beziehungen, auf Grund welcher Personen…
…geltend gemacht, weshalb für diese Beurteilung eine Darstellung des abgabenrechtlichen Teils des Glücksspielgesetzes erforderlich ist. Die Glücksspielabgaben sind Rechtsverkehrsteuern, die ordnungspolitische Definitionen für Zwecke der Besteuerung verwenden. Rechtsverkehrsteuern knüpfen an bestimmte Rechtshandlungen oder tatsächliche Handlungen, Steuergegenstand sind primär Vorgänge des Rechts- oder Wirtschaftsverkehrs. Zu den…
…Diese Argumentationslinien wirken inkonsistent, die abgabenrechtliche Seite wird daher weiter untersucht. 3.5.1. Die Glücksspielabgaben knüpfen an ordnungspolitische Definitionen an, ohne dadurch den Charakter von Rechtsverkehrsteuern zu verlieren Rechtsverkehrsteuern knüpfen an Vorgänge des Rechtsverkehrs an, an vertragliche oder gesetzliche Beziehungen, auf Grund welcher Personen…