…der Verlassenschaftsabwicklung (Erbangelegenheit) nach M.. <Unterschriften <Bw.> und M.>". Dazu erklärte die Bw. ua., dass zweifelsfrei weder ein Darlehen noch eine Schenkung vorliege. Die Vereinbarung sei getroffen worden, da mangels ihrer unternehmerischen Erfolge in den nächsten Jahren eine Rückzahlung nicht möglich erschienen sei…
…Beträge seien Darlehen bzw. eigene Ersparnisse aus ihrer Zeit der Berufstätigkeit. Die vorgenommene Schenkungssteuerbefreiung sei fast schon eine Enteignung. Mit Berufungsentscheidung vom 21. März 2006, RV/0090-G/06, auf deren umfangreiche Sachverhaltsfeststellungen in diesem Zusammenhang hingewiesen wird, wurde die Festsetzung der Schenkungssteuer auf €…
…und I.P. zu. Nach den erfolgten Umgründungen verblieb der Stiftungsrat der Ansicht, dass die Anlage mittels der gewährten Darlehen unter Sicherheit der Versicherungspolicen weitergeführt werden soll. Es handelte sich nicht um Schenkungen, sondern, nach den erfolgten Umgründungen, um die Weiterführung der unter anderen Bedingungen…
…Zuzählung. Mit dem Ablauf des Darlehens nach 321 Monaten, das wäre der 31. Dezember 2027 (widersprüchlich dazu das Ablaufdatum 31. Dezember 2026) würde nach wie vor ein unberichtigter Betrag zwischen rund 2,6 bis 2,8 Mio. Schilling (je nach Rückzahlungsart jährlich oder monatlich) aushaften…
…die Erbschaftssteuer zu erstatten, insoweit ein Geschenk herausgegeben werden musste. Im vorliegenden Fall sei strittig, ob die Hingabe des Darlehens der V - Stiftung als Darlehen oder als Schenkung zu qualifizieren sei. Die Berufungswerberin ist der Auffassung, lediglich einen Darlehensvertrag abgeschlossen zu haben, weshalb keine Bereicherung…
…und I.P. zu. Nach den erfolgten Umgründungen verblieb der Stiftungsrat der Ansicht, dass die Anlage mittels der gewährten Darlehen unter Sicherheit der Versicherungspolicen weitergeführt werden soll. Es handelte sich nicht um Schenkungen, sondern, nach den erfolgten Umgründungen, um die Weiterführung der unter anderen Bedingungen…
…Zeitraum von 10 Jahren monatlich ein etwa gleich hoher Betrag an Prämien und Überstunden ausbezahlt wurde. Prämien fallen in der Regel nur fallweise zu besonderen Anlässen oder für besondere Leistungen an. Dass die Berufungswerberin über 10 Jahre hindurch monatlich gleich hohe Überstundenleistungen erbracht haben soll…
…sich eindeutig, da es keine schriftlichen Verträge in den Jahren 1995 und 1998 über irgendwelche Darlehen oder Rückzahlungen gegeben habe, sondern nur ein Schriftstück aus dem Jahre 2000 mit der Überschrift "Schenkungsvertrag" bestehe, wo in den ersten Absätzen auf gewisse Darlehen hingewiesen werde. Um das…
…dass die Schenkung keinen Kausalzusammenhang mit dem Dienstverhältnis aufweise. Es widerspreche nämlich jeder Lebenserfahrung, dass ein Arbeitgeber, der seine Angestellte bereits mehr als 200% über dem Kollektivvertrag bezahle, ihr darüber hinaus ein Darlehen samt Zinsen als Entgelt leisten würde. Werde eine Erbschaft oder Schenkung aus…
…dem Verkauf der Beteiligung "*****[B7]*****" (1.600.000,00 €). Zu 5. Darlehen Mag. *****[V10]***** *****[N1]***** (220.000,00 €). Zu 6. Überschuss aus der Hausgemeinschaft 18., *****[S21]***** 37 (134.584,55 €). Zu 7. Darlehen oder Schenkungen Dipl.-Ing. *****[V1]***** *****[N17]*****-*****[N6]*****. Zu 8…
…gestellten oder geschenkten Geldbeträge und habe nicht eindeutig geklärt werden können, in welcher Form (Darlehen oder Schenkung) und in welcher Höhe Geldmittel von den Eltern der Beschwerdeführerin dieser zur Finanzierung des Vermietungsobjektes überlassen worden seien. Diesbezüglich sei lediglich mitgeteilt worden, dass wahrscheinlich eine Schenkung angezeigt…
…die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. Voraussetzung ist jedoch, daß die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich…
…wie insbesondere offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. 3. Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24. § 28 EStG 1988 i…
…sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen der wahre wirtschaftliche Gehalt und…
…€ als eigene Tabellenzeile bei den Tabellenzeilen 104 ff. als Merkposten zu berücksichtigen und in die Summe (derzeit Tabellenzeile 107) aufzunehmen. Zu 7. Darlehen oder Schenkungen Dipl.-Ing. *****[V1]***** *****[N17]*****-*****[N6]*****: Steuerlicher Vertreter (TS09/061): Wie bereits ausgeführt, werden die entsprechenden Bestätigungen vorgelegt werden. Gericht…
…wie insbesondere offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. 3. Veräußerungsgewinne im Sinne des § 24. § 24 EStG 1988 i…
…bekanntgegeben, dass Sie in den Jahren 2008 bis 2011 und in den Jahren vorher weder private Darlehen oder Schenkungen von anderen Personen oder Zuwendungen in irgendeiner anderen Form erhalten haben. In der Anlage zur Berufung vom 27.8.2012 legen Sie eine Bestätigung Ihres Sohnes…
…sei erst im Jahr 2011 im Zuge der Berufung gegeben worden. Der steuerliche Vertreter wiederholte, dass der wahre Wille der Parteien eine Besserungsvereinbarung und kein Darlehen oder eine Schenkung gewesen sei. Auf diese seien die Ausführungen betreffend fremdfinanzierte Aufwendungen nicht anzuwenden. Der Vertreter des Finanzamtes…
…neu vermittelten Kunden. Darauf gründet sich die Vermutung, dass es sich hier richtig um Schenkungen oder ein Darlehen an Herrn Y*** gehandelt hat. Nehmen Sie dazu bitte Stellung. c) Welche Leistungen wurden dafür von Herrn Y*** wann erbracht? d) Legen Sie alle vertraglichen Abmachungen zwischen…
…kann dem überlebenden Partner unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 4 WEG 2002 durch eine letztwillige Verfügung oder durch eine Schenkung auf den Todesfall (teilweise) erlassen werden. Erwirbt somit der überlebende Partner den halben Mindestanteil (teilweise) unentgeltlich, liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor…