…dass durch die mündliche Ergänzung der schriftlichen Selbstanzeige die Voraussetzung der Darlegung der Verfehlung nach § 29 Abs. 2 FinStrG erfüllt worden ist. (siehe dazu auch VwGH 2002/14/0060 vom 20.10.2004). Zur Prüfung der Entrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften ist auszuführen: Die Umsatzsteuervorauszahlung…
…Falle wäre sowohl die Verfehlung darzulegen, als auch eine Offenlegung der geschuldeten Abgaben vorzunehmen gewesen. Eine Darlegung der Verfehlung des Bw. bzw. eine Bekanntgabe einer Person für die Selbstanzeige erstattet werden soll (§ 29 Abs.5 FinStrG) ist durch die bei der Prüfung anwesende Gattin des…
…selbst von ihm begangener Straftaten bezichtigt (die Darlegung seiner Verfehlung, vgl. § 29 Abs. 1 FinStrG), im gegenständlichen Fall der Aktenlage nicht zu entnehmen ist. Die Darlegung begangener Finanzvergehen, der wesentlichen Aspekte derselben, erschöpft sich nämlich nicht in der lakonischen Information einer Differenz zwischen tatsächlichen Abgabenanspruch…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach jeweils ein pauschaler Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der Geldstrafe bzw. der Verbandsgeldbuße, maximal aber ein Betrag von jeweils € 500,00 festzusetzen ist, und waren daher unverändert zu belassen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am…
…Saldozahlung nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto der A-GmbH ). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung verzögert…
…um strafaufhebende Wirkung zu entfalten, u.a. die Darlegung der Verfehlung sowie - falls neben dem Anzeiger (hier theoretisch in Frage kommend: die B-GmbH) eine weitere Person straffrei gestellt werden sollte - gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG idFd BGBl I 2010/104 die Benennung derjenigen Person…
…die gemäß der vorangeführten Bestimmungen (für eine strafbefreiende Wirkung) geforderte Darlegung der Verfehlung grundsätzlich nicht die Bekanntgabe des Finanzvergehens mit allen seinen objektiven und subjektiven Merkmalen zu umfassen hat, muss die in ihr enthaltene Darstellung doch so präzise sein, dass sie von der Behörde ohne…
…auch nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto der A-GmbH ). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung verzögert…
…sind die Lohnabgaben der Abgabenbehörde erst am 1. April 2009 bekanntgegeben worden, wobei sie dann mit einem Guthaben am Abgabenkonto verrechnet wurden. Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht…
…sind die Lohnabgaben der Abgabenbehörde erst am 1. April 2009 bekanntgegeben worden, wobei sie dann mit einem Guthaben am Abgabenkonto verrechnet wurden. Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht…
…Zahllast mittels einer Saldozahlung der A-GmbH am 13. Jänner 2011 - also elf Monate nach Fälligkeit - nachträglich entrichtet (Buchungsabfrage Abgabenkonto). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen…
…besonderen Formvorschrift unterliegendes Anbringen, mit welchem der Anzeiger durch Darlegung der Verfehlung gegenüber einem (hier:) Finanzamt eine bestimmte Rechtsfolge, nämlich eine Aufhebung der Strafbarkeit hinsichtlich eines oder mehrerer begangener Finanzvergehen für ein oder mehrere natürliche Personen oder belangte Verbände herbeiführen will. Ein solcher Wille muss…
…von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG wirkt die Selbstanzeige nur für die Personen, für die sie erstattet wird. Tatbestandliches Merkmal für eine Strafaufhebung ist gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG demnach die Darlegung der Verfehlung…
…2012 (im gegenständlichen Fall: Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung) geltenden Bestimmungen über die Selbstanzeige lauten: § 29. [FinStrG] (1) Wer sich eines Finanzvergehens schuldig gemacht hat, wird insoweit straffrei, als er seine Verfehlung darlegt (Selbstanzeige). Die Darlegung hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den…
…vor der Selbstanzeige bekannt geworden war. Darüber hinaus hat die Darlegung der Verfehlung in jedem Fall eine so genaue Beschreibung der Verfehlung zu enthalten, dass der Abgabenbehörde eine rasche und richtige Entscheidung in der Sache selbst ermöglicht wird. Es reicht daher nicht aus, dass der…
…sich rechtzeitigen Selbstanzeige geht weder eine Täterbenennung noch eine Darlegung der Verfehlung und auch nicht eine Offenlegung der verkürzten Umsatzsteuerbeträge, welche durch die Betriebsprüfung in der Folge eigenständig festgestellt wurden, hervor. Aus dieser Selbstanzeige kann lediglich abgeleitet werden, dass eine Ausgangsrechnung der Einzelfirma des Bw…
…immer vorliege. In weiterer Folge finden sich in der schriftlichen Stellungnahme des Bw. vom 4. August 2005 rechtliche Ausführungen zum Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses. Die Selbstanzeige vor Prüfungsbeginn vom 7. Juli 2005 wurde in der Folge daher sogar zurückgezogen. Einziges Tatbestandsmerkmal einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des §…
…eine derartige Darlegung wie im gegenständlichen Fall insofern zur Gänze, als lediglich kommentarlos in einer Steuererklärung eine (im Übrigen unrichtige) Restschuld ausgewiesen wird, welche ja auch mannigfache Ursachen ohne finanzstrafrechtliche Relevanz haben könnte, liegt offensichtlich gar keine Selbstanzeige vor. War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung…
…ausreichender Darlegung dem Fiskus melden konnte, keine Voranmeldungen einreichen konnte, keine Vorauszahlungen entrichten konnte, keine ordnungsgemäßen Einkommensteuererklärungen einreichen konnte und auch keine Umsatzsteuerjahreserklärungen einreichen konnte. Lässt man aber die Darlegung der Verfehlung für die sieben Geschäftsfälle (gerade noch) gelten, fehlte es zumindest hinsichtlich der Einkommensteuer…
…von Aufzeichnungen, aus denen der Prüfer erst selbst die Verfehlung feststellen müsse, stelle keine Darlegung der Verfehlung dar. Habe der Prüfer die Verfehlung durch eigene Ermittlungen entdeckt, sei auch bei Fahrlässigkeitsdelikten eine Selbstanzeige nicht mehr rechtzeitig. Im Zuge der USO-Prüfung vom 20. Dezember 2007…