…des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist. Dem Vorliegen eines Unternehmerwagnisses kam daher bis zur Entscheidung vom 10.11.2004 entscheidende Bedeutung bei der Beurteilung zu, ob DB- und DZ-pflichtige Einkünfte nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG eines wesentlich beteiligten Geschäftsführers einer GmbH vorliegen…
…an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligten Geschäftsführer dann Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den…
…Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - folgende Feststellungen: Ad 1. "Die an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig ausbezahlten Bezüge sowie der Sachbezug für die private Nutzung der Firmenautos (Renault Espace, VW-Golf) wurden nicht zur DB und DZ-Bemessungsgrundlage gerechnet. Da kein Fahrtenbuch geführt wurde…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte (zu mehr als 25 %) für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25 % beträgt. Die Regelung…
…EStG 1988 werden vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer GmbH nach ständiger Rechtssprechung des VwGH (vgl. VwGH vom 17.12.2003, 2001/13/0200 und die dort genannten Erkenntnisse) dann erzielt, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und…
…Entscheidungsgründe Die Fa. Bw (in der Folge Bw.), ist eine Gesellschaft deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation ist. An der Bw. ist NN als wesentlich beteiligter Gesellschafter- Geschäftsführer (GesGf) zu 100 % beteiligt und vertritt diese seit 06. November 2002 selbständig. Die Bw. wurde im…
…sind". Für den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der Bw. seien im Zeitraum 1.1.1995-30.11.2000 folgende Beträge an das Finanzamt als Dienstgeberbeitrag bzw. als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag abgeführt worden: | DB 1-12/1995 | 52.356,00 | DZ 1-12…
…Teilstrich EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer GmbH dann erzielt, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass der Gesellschafter-Gf zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist,…
…Es ist daher zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall ein schutzwürdiges Vertrauen auf Rechtsauslegungen des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der DB- und DZ-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern vor Ergehen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10.11.2004, 2003/13/0018 vorliegt. Nun trifft…
…einziges Merkmal einer einem Dienstverhältnis ähnlichen Beschäftigung aufweisen, nichts ändern. Mit dieser Argumentation übersieht die Bw., dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zwar mit seinen Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 nach § 41 Abs. 2 FLAG für Zwecke der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages…
…der Bw. im Übrigen auch nicht behauptet. Ein weiteres wichtiges Indiz für die Beurteilung der Frage, ob die sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses bei den Einkünften eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers vorliegen, stellt auf das Fehlen eines Unternehmerwagnisses ab. Ein Unternehmerwagnis liegt dann vor, wenn der…
…der Frage der DB- und DZ-Pflicht von wesentlich beteiligten Geschäftsführern ausgeführt, dass für steuerliche Zwecke zwischen der Stellung als Geschäftsführer und jener als Gesellschafter unterschieden werden muss. Dabei kommen solche Zuwendungen der Gesellschaft an ihren wesentlich beteiligten Gesellschafter nicht als Einkünfte im Sinne des…
…sonstige Vergütung iSd § 41 Abs 3 FLAG 1967. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt (vgl zB VwGH 13.4.2005, 2003/13/0014) wird der wesentlich beteiligte Gesellschafter(-Geschäftsführer) zwar mit seinen Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 nach § 41 Abs…
…allfälligen DB- und DZ-Pflicht nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter führte der VwGH in Bezug auf die Vorjahre 2011 und 2012 aus: Dienstnehmer seien Personen, die in einem Dienstverhältnis stünden, freie Dienstnehmer i S des § 4 Abs 4 ASVG und an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen i S…
…Prüfung der lohnabhängigen Abgaben über den Zeitraum 1.1.2000 bis 31.12.2002 stellte der Prüfer fest, dass die Bezüge des zu 50 % an der Berufungswerberin wesentlich beteiligten Geschäftsführers nicht in die DB- und DZ-Bemessungsgrundlage einbezogen worden waren. Mit den Abgabenbescheiden vom 14…
…Berufung. Darin führte sie aus, dass sich das Berufungsbegehren gegen die laut Lohnsteuerprüfung nachzuerhebenden DB- und DZ-Beiträge für die Jahre 2001 bis 2003 des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers S.P. richte. Die Nacherhebung sei mit dem VwGH-Erkenntnis 2003/13/0018 vom 10. November…
…anzusehen seien und damit DB-, DZ- und KommSt-Pflicht ausgelöst werde, spiele nach nunmehriger Anschauung des VwGH primär die Frage nach der organisatorischen Eingliederung eine Rolle. Bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern sei diese organisatorische Eingliederung so gut wie immer gegeben, da er auf Grund seiner…
…würden vom Geschäftsführer nicht Einkünfte im Sinn des § 22 Z. 2 Teilsstrich 2 EStG 1988 erzielt, es bestehe daher auch keine Kommunalsteuer-, DB- und DZ-Pflicht für die an ihn gewährte Vergütung. Weiters sei anzumerken, dass der Ausschluss von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern von den…
… 22 Zif. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorliegen, weil die wesentlich beteiligten Gesellschafter/Geschäftsführer aufgrund des Ausmaßes ihrer Beteiligung und mangels Sperrminorität gegenüber der Generalversammlung weisungsgebunden sind, ist dem Folgendes entgegenzuhalten: Sedlacek geht in seinem Artikel davon aus, dass der in der zitierten Bestimmung getroffenen…
…unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988. Entsprechend den obigen Ausführungen sind daher die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Vergütungen iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen und in die Bemessungsgrundlage des DB und DZ einzubeziehen. Im Hinblick darauf, dass…