…Richters nicht geschlossen werden, dass die Anschaffung des strittigen Computers eine zwingende Notwendigkeit für die Ausübung dienstlicher Obliegenheiten dargestellt hat. Der bloße Hinweis auf Übungen und Weiterbildung reicht nicht aus, die Anschaffungskosten für den strittigen Computer als Werbungskosten zu behandeln (vgl. UFS 7.9.2004…
…ist strittig, ob Aufwendungen für einen Computer, einen Laptop, Computerzubehör und Fahrtkosten für Preisvergleiche als Werbungskosten abzugsfähig sind. Erhebungen in der Wohnung der Bw. und ihrer Familie haben jedoch ergeben, dass die geltend gemachten Computer samt Zubehör von den beiden Kindern der Bw., die zum…
…Aufwendungen für einen Computer (Standgerät), einen Laptop, diverse Hard- und Software (wie Scanner, Drucker, Festplatten, Kabel, CD-R), und Fahrtkosten für Preisvergleiche als Werbungskosten abzugsfähig sind. Erhebungen in der Wohnung des Bw. und seiner Familie haben jedoch ergeben, dass die geltend gemachten Computer samt Zubehör…
…der Bw. einen Privatanteil von 40% ausgeschieden hat, wird in diesem Punkt dem Berufungsbegehren Rechnung getragen. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers sind jedoch auch bei den Werbungskosten über die AfA abzuschreiben, wobei grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren auszugehen ist (§ 16…
…von vier Jahren als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Die Darlehensrückzahlungen wurden dagegen nicht zum Abzug zugelassen, da sie für eine bereits genutzte Wohnung aufgewendet worden seien. In der fristgerecht am 31.1.2003 eingebrachten Berufung wendete der Abgabepflichtige ein, als Lehrer benötige er den Computer "zu…
…auszugehen, dass der Computer tatsächlich durchgängig an der Arbeitsstelle beruflich verwendet wurde. Beim vorliegenden Sachverhalt bleibt für den Abzug eines Privatanteiles kein Platz. Wird ein Arbeitsmittel nämlich am Arbeitsplatz beruflich verwendet, ist offensichtlich, dass die Anschaffungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind und - wegen einer allfälligen, absolut…
…70 führte. Zu den Werbungskosten als Versicherungsangestellter erläuterte das Finanzamt, dass -die km-Gelder um die Ersätze des Dienstgebers zu kürzen waren, -Parkgebühren nicht abzugsfähig seien, da schon mit dem km-Geld abgegolten -bei den Aufwendungen für Freisprecheinrichtung und Computer ein Privatanteil von 40% abzuziehen…
…834,00 S sind nicht nachvollziehbar, es kann daher nur der belegmäßig dokumentierte Betrag von 18.543,00 S anerkannt werden. CPU/CHZ 1.531,00 S Der Senat stuft die Aufwendungen für den Computer abzüglich Privatanteil als beruflich ein. Dies auch in Anbetracht dessen…
…wurden vom Bw. nicht vorgebracht. Als Werbungskosten sind folglich abzugsfähig: | AfA PC, usw. | 6.221,00 S | Lehrgang Medienpädagogik | 7.500,00 S | Telefonkosten | 500,00 S | Zwischensumme | 14.221,00 S | Minus 10% für Einkünfte…
…der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (Drucker, Maus, Scanner, Card-Reader, CD-ROM, etc.) sind insoweit Werbungskosten, als eine berufliche Verwendung eindeutig feststeht. Bei Computern, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, sowie bei Laptops sind die berufliche Notwendigkeit (als Abgrenzung zur privaten…
…Verwendung eines Computers/Laptop einschließlich des Zubehörs (Drucker, Maus, Scanner, Card-Reader, Wlan-Router; CD-ROM, etc.) sind insoweit Werbungskosten, als eine berufliche Nutzung eindeutig feststeht. Bei Geräten, die in der Wohnung des Steuerpflichtigen aufgestellt sind, sowie bei Laptops sind die berufliche Notwendigkeit (als Abgrenzung…
…ob Garagierungskosten in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes als Werbungskosten anzuerkennen sind. Ein weiterer Berufungspunkt ist die Höhe des Privatanteils hinsichtlich des Computers und des Handys des Bw. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung errechnete der Bw. den von ihm beantragten Werbungskostenbetrag für Garagierung wie folgt: |…
…Privatanteils. 4. Rechtsgrundlagen, rechtliche Würdigung Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG 1988). Aufwendungen für einen Computer einschließlich des Zubehörs sind nach der Verwaltungsübung (LStR 2002 Rz 339) als Arbeitsmittel abzugsfähig, soweit eine berufliche Verwendung…
…deutlich hervor, dass die berufliche Tätigkeit der Bf. nicht dem Heimarbeitergesetz unterliegt. b.) Computer, Internet und Arbeits-Handy: Gemäß § 16 Abs 1 Z 7 EStG 1988 sind Ausgaben für Arbeitsmittel als Werbungskosten abzugsfähig; beträgt die Nutzungsdauer länger als ein Jahr, ist Z 8 anzuwenden. Der…
…sein. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist als Lehrerin am "Akademischen Gymnasium" in Salzburg beschäftigt. Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 1998 wurde neben anderen Aufwendungen auch die Berücksichtigung von Kosten für eine Studienreise nach Kanada, Telefonkosten sowie Kosten für einen Personal-Computer als Werbungskosten beantragt…
…gekürzt und aufgeteilt auf eine Nutzungsdauer von vier Jahren wurden die Anschaffungskosten für einen Computer als Werbungskosten anerkannt. Das Pendlerpauschale wurde nur für acht Monate zugestanden. Die übrigen Aufwendungen wurden antragsgemäß als Werbungskosten anerkannt. In der nach Fristverlängerung rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Steuerpflichtige aus…
…Oktober 2010 zu entnehmen, die insofern einen Bestandteil dieses Bescheidspruches darstellt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog im Streitjahr neben hier nicht mehr interessierenden Vortragshonoraren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als AHS-Lehrerin. Als Werbungskosten machte sie u.a. "PC-Zubehör" (1.302,02 €) sowie "Büroartikel…
…beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers bzw. Telefons mindestens 40% beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten abzusetzen. Verwendet der…
…Bei den geltend gemachten Werbungskosten kam das Werbungskostenpauschale zum Ansatz. Begründend führte das Finanzamt im Bescheid aus, dass lediglich die Absetzung für Abnutzung für den Computer als Werbungskosten abzugsfähig sei, diese Werbungskosten aber den Pauschbetrag von 132 € nicht übersteigen und daher der Pauschbetrag zum…
…aus, dass sie sowohl beruflich als auch privat verwendet werden. Der Privatanteil ist erforderlichenfalls im Schätzungsweg zu ermitteln; auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens ist von einem Privatanteil von mindestens 40 % auszugehen (Jakom/Maschner EStG, 2018, § 16 Rz 56, ABC der Werbungskosten, Stichwort „Computer“…