Computer Rz 1512: Die Aufwendungen für die Anschaffung einschließlich des Zubehörs (zB Disketten, Drucker, Modem, Scanner) sind Betriebsausgaben, wenn die betriebliche Nutzung eindeutig feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn er am Betriebsort des Unternehmers ortsfest eingesetzt wird. In einem derartigen Fall besteht auch kein…
…nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Eine Aufteilung in einen beruflichen oder privaten Anteil ist gegebenenfalls nach entsprechenden Feststellungen im Schätzungsweg vorzunehmen. Bei dieser Schätzung ist angesichts der breiten Einsatzmöglichkeiten von Computern ein strenger Maßstab anzuwenden. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, ob das Gerät von…
…statt, als sie die "Gegenrechnung der vom Wifi erhaltenen Ersätze" betrifft. Stationäre Computer (samt dazugehöriger Ausgaben) dienten nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest zu 40 % der Privatnutzung (Verweis auf LStR 2002 Rz 339 f). Nicht anzuerkennen seien eine Bücherrechnung ohne Datum sowie Ausgaben für Blender, Python…
…monatliches Einkommen von 1.200 Euro und versorge ein unterhaltsberechtigtes Kind. Weiters werden die beschlagnahmenden Organe der Finanzpolizei zum Beweis darüber als Zeugen beantragt, dass auf dem Computer keine Spiele spielbar waren, wie aus dem Beschlagnahmeprotokoll hervorgehe. Die beantragten Zeugen sagten diesbezüglich aus, der Vermerk…
…dass Frau Beschwerdeführerin die Essenseingabe mittels beigestelltem Computer ( X ) durchführt.“ < Liste Werbungskosten: | 25.6.2012 | Amazon | USB Stick | 39,89 | 1.7.2012 | Amazon | Flash Speicher | 16,28 | 24.11.2012 | Microsoft | Windows8…
…12. November 2002 wurden Werbungskosten iHv S 58.694,00 berücksichtigt. Begründend wird darin ausgeführt: "Bei der Neuanschaffung des Computers wurde eine 40 %ige Privatnutzung zugrunde gelegt. Aufwendungen für Fahrten bzgl. Preisvergleiche sind Kosten der Lebensführung und daher steuerlich nicht anzuerkennen." Dagegen erhob die Bw…
…Arbeit nur der Pauschbetrag für Werbungskosten von 132 € in Abzug gebracht. In der mit Schreiben vom 22. Oktober 2003 erhobenen Berufung beantrage der Berufungswerber die Anschaffungskosten für einen Computer (PC) von 1.040,36 € als Werbungskosten zu berücksichtigen. Als Begründung führte er an…
…dem Kauf einer Wohnung als Sonderausgaben geltend und beantragte weiters, die Anschaffungskosten für einen Computer als Werbungskosten zu berücksichtigen. Diesem Begehren hat das Finanzamt mit dem am 24.1.2003 ausgefertigten Einkommensteuerbescheid nur insofern entsprochen, als die Anschaffungskosten für den PC nach Abzug eines Privatanteiles…
…Dabei begehrte er die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, diverser Aufwendungen als Sonderausgaben und den Abzug von Handygebühren, Reisekosten und der AfA für einen Computer als Werbungskosten. Mit Bescheid vom 31. März 2003 wurde die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Während der Alleinverdienerabsetzbetrag und die als Sonderausgaben bezeichneten Aufwendungen (innerhalb…
…nicht bindend sind - ist auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40 Prozent beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw…
…elektronisch eingereichter Steuererklärung beantragte der ausschließlich Pensionseinkünfte erzielende Abgabenpflichtige neben anderen Aufwendungen die Berücksichtigung von Rückzahlungen von zur Wohnraumsanierung aufgenommenen Darlehen als Sonderausgaben und die Ausgaben für den Besuch eines Computerkurses als Werbungskosten. Im Erstbescheid wurden diese Aufwendungen nach Durchführung weiterer Ermittlungen nicht bemessungsgrundlagenmindernd angesetzt…
…von einer Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand verwendet würden. Zur Nichtanerkennung der Einrichtung des Arbeitszimmers brachte der Bw. vor, dass das nicht im gleichen Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer mit einem Computerarbeitstisch, einem Druckertisch, einem offenen Aktenschrank und zwei Drehstühlen ausgestattet worden sei. Dieser Aufwand sei - um eine…
…Juli 2001 kein Erfolg beschieden war. Laut Angaben der Bw. belegte der Sohn in der Zwischenzeit vom Jänner bis Juli 2001 diverse Computer-Trainingskurse am Institut Temple Assets Training (PVT) Ltd. in H. Nachdem an der Fachhochschule in K., welche er im Oktober 2001 besuchen…
…steuermindernd Werbungskosten für Arbeitsmittel (Tablet, Abschreibung Laptop und Computerzubehör) nach Ausscheidung eines 20%igen Privatanteiles in Höhe von EUR 863,47 sowie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung in Höhe von EUR 637,49 geltend. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: [...] Im Erstbescheid vom 7.9…
…der Charakter einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu, daher ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Die weitere im gegenständlichen Fall zu beurteilende Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Computer und Zubehör eines Pensionsbeziehers bzw. deren Subsumtion unter § 16 Abs 1 EStG 1988 stellte aufgrund…
…das Jahr 2006 Sonderausgaben für die an die a geleistete Zahlungen für Wohnraumschaffung in Höhe von € 3.446,95, sowie Werbungskosten in Höhe von € 340,00 betreff Computer (Laptop) nicht geltend gemacht habe. Über die Berufung wurde erwogen: Werbungskosten sind nach § 16 Abs…
…nicht bindend sind - ist auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen, dass die private Nutzung eines beruflich verwendeten, im Haushalt des Steuerpflichtigen stationierten Computers mindestens 40 Prozent beträgt. Wird vom Steuerpflichtigen eine niedrigere private Nutzung behauptet, ist dies im Einzelfall konkret nachzuweisen bzw…
…Arbeitgeberin nicht vorgelegt hätten werden können. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass das Arbeiten mit dem Computer zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in einem Büro und somit auch in einer Steuerberatungskanzlei zählen würde. Daran vermöge auch der Umstand nichts zu ändern, dass ein veraltetes Programm eigene Abläufe…
…der Familie K. Erhebungen durchgeführt, um die sowohl bei Herrn K. (= der Bw.) als auch bei Frau K. Aufwendungen für Computer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei der unangekündigten Begehung wurden Frau K. und einer ihrer Söhne angetroffen. Es konnten beide Laptops vorgefunden werden…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht abgezogen werden. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs sind Werbungskosten, soweit eine berufliche Verwendung erfolgt. Die berufliche Notwendigkeit und das Ausmaß der beruflichen Nutzung sind vom Steuerpflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft…