§ 131 Abs. 1 Z 5 BAO sollen zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörende Belege derart geordnet aufbewahrt werden, dass die Überprüfung der Aufzeichnungen jederzeit möglich ist. Zweck der Aufbewahrung von Belegen (§ 131 Abs. 1 Z 5, § 132 Abs. 1) ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
(Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 14. Februar 2002, ursprüngliche Fassung von Pkt.9, genannter Finanzstrafakt, Teil 2, Bl. 30). Da die Buchhaltung der S GmbH - siehe die obigen Ausführungen des G in seinem Schreiben vom 9. November 1998 - nicht tagfertig gewesen ist, waren die Scheckzahlungen…
überschaubaren Dimensionen der erforderlichen Belegsichtung schließen aus, dass dem Beschuldigten etwa nicht aufgefallen wäre, dass die vereinnahmten Entgelte der G KEG nur teilweise erfasst worden sind. Nicht beweisbar ist, dass der Beschuldigte in Kenntnis des Umstandes gewesen ist, dass er tatsächlich monatlich und nicht quartalsweise…
…Im Rahmen des gegenständlichen Sachverhalts wurden beim geprüften Unternehmen im Zuge einer Außenprüfung erhebliche Mängel im kalkulatorischen Rechenwerk festgestellt und als Konsequenz in den betroffenen Jahren eine Umsatzzurechnung sowie eine entsprechende Feststellung von Einkünften vorgenommen. Den Einwänden der Beschwerdeführerin betreffend Buchhaltungsmängel sowie Datenerfassungsprotokolle ist entgegenzuhalten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn A.B., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Baden Mödling vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat_2 über die Berufung der F.P. GmbH, Adresse, vom 12. April 2002, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk vom 17. Dezember 2001, vertreten durch Amtspartei, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater/Rechtsanwalt, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, sowie durch Mag. Bernhard Ehgartner, Steuerberater, Sauerbrunnstraße 6, 8510 Stainz, über die Beschwerden vom 27.11.2012 sowie…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Berufungssenat über die Berufung des Bw., vom 17. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vertreten durch AR M., vom 6. Dezember 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Berufungssenat über die Berufung des Bw., vom 2. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vertreten durch AR M., vom 2. Februar 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach…
…an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Festsetzung eines Sicherheitszuschlages aufgrund festgestellter Buchhaltungsmängel sowie die Nichtanerkennung von Aufwendungen und Vorsteuern aus Scheinrechnungen. Die Berufungswerberin (Bw.) ist im Bereich des Unterhaltungsmanagement tätig und bilanziert mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr (1. November bis 31…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen VM, vertreten durch GS, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. März 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Wölflingseder und Partner, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1993, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, Umsatzsteuer für die Jahre 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999…
Während der auch für das abgabenbehördliche Verfahren geltende Ablehnungstatbestand der Verschleppungsabsicht eine mitunter schwierige Feststellung der subjektiven Tatseite erfordert und die mutmaßliche Verschleppungsabsicht je nach Einzelfall in einem Spannungsverhältnis zur amtswegigen Ermittlungspflicht nach § 115 Abs. 4 BAO steht (zB VwGH 09.10.2016, Ra 2016…
…inklusive der Saldenliste nicht geändert, die Darstellung der Saldenliste aber auch nicht dezitiert widerlegt oder bezweifelt. Zwar kommt ein Sicherheitszuschlag (SZ) im gegenständlichen Fall in Betracht, weil die vorliegenden Buchhaltungsmängel die Annahme rechtfertigen, dass nicht alle Erlöse vollständig aufgezeichnet wurden. Die bisherige Gesamtschätzung von 480…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch StV, über die Beschwerde vom 29.4.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
Die Fa. FL_12 schloss mit dem Bw. am 12.2.2007 einen Subunternehmervertrag ab, der lediglich ganz vage Vereinbarungen enthält wie etwa: "Es wird vereinbart, dass der Subunternehmer zu den vereinbarten Regiestundensatz oder zu einen Fix Pauschalpreis einverstanden ist." Am 2.11.2007 wurde…
Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte iHa auf die vorstehenden Ausführungen zu Recht. Auch die angewandte Schätzungsmethode war eine solche, die ein Ergebnis der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gewährleistete, welches den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahekam. Jeder Schätzung ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (VwGH 15.5.1997, 95…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Richard Zips gegen die Bescheide des Finanzamtes f.d. 6.,7. u. 15. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 1999, Körperschaftsteuer für 1996 und 1997 und Haftung für Kapitalertragsteuer…
- Eine entscheidende Untermauerung hat die Richtigkeit der gegenständlichen Abgabenverkürzungsvorwürfe gegen den Angeklagten schließlich durch die Aussagen der im Rahmen der Betriebsprüfung einvernommenen Zeugen erfahren. Dabei wurden insgesamt 51 Zeugen einvernommen (siehe dazu insgesamt: ON 2: darin Beilage V samt der Ergänzungen ON 2: darin Beilage…