…ua. gegen diese beiden Bescheide erhobenen Berufung wurde Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, da hinsichtlich der Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes lediglich aus ehelicher Versorgungspflicht ein schenkungssteuerpflichtiger Tatbestand nicht realisiert worden sei, könne auch keine Bogengebühr gem. § 14 TP 11 GebG und demnach auch keine Gebührenerhöhung mangels Anspruchsgrundlage…
…gegeben und die angefochtenen Bescheide werden abgeändert wie folgt: | 1.) | Gebührenbescheid: 1 Eingabe gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 3 Beilagen mit insgesamt 13 Bogen gem. § 14 TP 5 Abs.1 GebG | 13,08 47,24 | € € | |…
…Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr verwendete Gleichschrift gemäß § 31 Abs. 1, letzter Satz GebG von der Bogengebühr gemäß § 6 Abs. 2 GebG befreit ist. Aufgrund einer bei der Bw gemäß § 144 BAO durchgeführten Nachschau stellte die Abgabenbehörde I. Instanz fest…
…Bogengebühr in Höhe von € 26,16 (S 360,00) eine Gebührenerhöhung von € 13,08 gemäß § 9 Abs. 1 GebG festgesetzt. Strittig ist im Berufungsfall die Frage, ob bei Anzeige eines Mietvertrages zur Vergebührung beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern, bei welchem die Bogengebühr…
…und Erhöhung entschieden: 1) Die Berufung gegen den Gebührenbescheid betreffend Bogengebühr wird gemäß § 256 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als gegenstandslos erklärt. Begründung Da mit Anbringen vom 3. Februar 2005 die Berufung vom 12. Dezember 2001 betreffend Bogengebühr zurückgenommen wurde…
…andere Person mit schriftlichem Vertrag abgetreten. Frage: Unterliegt die entgeltliche Abtretung von Anteilen an Agrargemeinschaften der Gebühr gemäß § 33 TP 21 GebG? Lösung: Nein; Agrargemeinschaften (Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform im Sinn des Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG und nach § 6 Abs…
§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…
…Diesbezüglich hätten bei der Hausdurchsuchung bzw. Beschlagnahme entsprechende Feststellungen getroffen werden müssen, was nicht erfolgt sei. Vielmehr seien sämtliche Akten "ungeprüft" und "in Bausch und Bogen" beschlagnahmt worden. Weiters wendet der Bf. einen "Verstoß gegen Art. 8 EMRK" ein. Es sei in diesem Zusammenhang insbesondere…
…1 Z. 3 lit. a GebG in der zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld geltenden Fassung unterliegt bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf Grund freien Ermessens der erste Bogen der amtlichen Ausfertigung einer festen Gebühr von S 10.000,--. Die festen Gebühren waren nach §…
…14 TP6 Abs.1 GebG 1957 mit Schilling 360,- (je Eingabe 180,-- S), für 3 Beilagen gemäß §14 TP5 Abs.1 GebG mit S 300,- (je Bogen 50,-), sowie gemäß §9 Abs.1 GebG 1957 eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der nicht entrichteten Gebühr…
10.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift Rz 496: Enthält ein Bogen mehrere in sich abgeschlossene Protokolle, zu denen auch die jeweils maßgeblichen Unterschriften gehören, so ist die Gebühr für jedes Protokoll für sich zu entrichten. Für eingabeersetzende Protokolle, die mehrere Anträge enthalten, gelten…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…Zeugnis von insgesamt zwei Bogen (6 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) vor. 10.13.6. Elektronische Zeugnisse Rz 651: Zeugnisse, die auf elektronischem Wege ausgestellt werden, unterliegen einer festen Gebühr in Höhe von 14,30 Euro je Zeugnis. Die Anzahl der Bogen ist daher für…
…| Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage | Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3,90 …
…Schriften gleich. 4.2. Bogen Rz 104: Das Ausmaß des verwendeten Papiers ist nur in jenen Fällen gebührenrechtlich von Bedeutung, in denen das Gesetz die Höhe der Gebühr von der Anzahl und Größe der Bogen der Schrift abhängig macht (zB Beilagen gemäß § 14 TP 5…
… 14 TP 2 Abs. 1 GebG | Z 2 | Ernennung oder Zulassung oder Eintragung | 285,90 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.3. Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft Rz 300: Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist im Staatsbürgerschaftsgesetz…
…deren Geltungsdauer | 382,60 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro | Z 8 | Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung zum Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstoffführender geologischer Strukturen | 382,60 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro | Z 9 lit…
…oder einer Urkunde bei- oder angeschlossen, und wird sie integrierender Bestandteil, ist sie als weiterer Bogen (siehe Rz 110) dieser Schrift (Urkunde) anzusehen und keine Beilage. 10.4.4. Nachgereichte Beilagen Rz 370: Der Gebührenpflicht unterliegen auch Beilagen, die im Zusammenhang mit einer gebührenpflichtigen Eingabe…
…GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei Anträgen auf elektronischem Weg unter Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. 10.5.10.1. Einfache Eingabengebühr Rz 440: Die einfache…
…14 TP 6 Abs 2 GebG | 473,00 | 4 amtliche Ausfertigungen gemäß § 14 TP 2 Abs 1 Z 1 GebG | 334,40 | 20 Beilagen mit insgesamt 20 Bogen gemäß § 14 TP 5 Abs 1 GebG | 78,00 | | 885…