…unbegründet abgewiesen. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass wegen der Bindung der Anspruchszinsenbescheide an die zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheide die Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung erfolgreich angefochten werden können, dass der jeweilige Einkommensteuerbescheid inhaltlich rechtswidrig sei. Mit Vorlageantrag vom 4.10.2023 stellte die Bf. einen…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang und Parteienvorbringen Am 9.8.2016 erließ die belangte…
…Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (VwGH 03.07.2003, 2000/15/0043). Die Umsatzsteuern 01 bis 07/2019 wurden gegenüber der Gesellschaft mit den Abgabenbescheiden vom 17.05.2021, 07.06.2021…
…BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne auszahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218). Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voraus, hat die Abgabenbehörde von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Die Haftungsinanspruchnahme nach …
…Dazu wurden die gesetzlichen Bestimmungen und die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zitiert. Gegen den Haftungsbescheid wurde am 20. Juni 2011 Berufung erhoben und vorgebracht, dass die Nachforderungsbeträge an Kapitalertragsteuer auf Feststellungen einer Betriebsprüfung beruhten, die im Jahr 2007 stattgefunden habe. Es sei der gesamte Umsatz…
…in der vorweg festgehalten wird, dass auch gegen alle der Haftungsinanspruchnahme zugrundeliegenden Abgabenbescheide Berufung erhoben worden sei. Während der gesamten Tätigkeit der GmbH seien weder von der Gesellschaft noch vom Bw. nicht verbuchte Honorare entgegengenommen, keine Auszahlungen an die Gesellschafterin vorgenommen, keine steuerpflichtigen Entnahmen getätigt…
…vorgelegt. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr…
…Betriebsprüfungs-verfahren richtig gewesen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
…vollinhaltliche Abweisung des Rechtsmittels beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…
…so dass es in Hinblick auf den Einwand der Nichtauszahlung von Löhnen in den haftungsgegenständlichen Zeiträumen abgesehen von der entscheidungsgegenständlich ohnedies gegebenen Bindung an den Haftungs- und Abgabenbescheid der GmbH damit auch bei bloß unbewiesenen Behauptungen des Rechtsmittelwerbers geblieben ist. Der Berufungswerber war von 28…
…selbst erklärten Lohnabgaben Abfuhrdifferenzen an Lohnsteuer iHv. 14.934,78 €, an Dienstgeberbeiträgen iHv. 2.289,99 € und an Zuschlägen zum DB iHv. 197,96 € festgestellt. Am 12. März 2002 erging an die GmbH daher ein Haftungs- und Abgabenbescheid über den gesamten Prüfungszeitraum…
…der (Haftungs)Abgaben zur Verfügung gestandenen Gesellschaftsmittel unterblieben und auch nicht nachgewiesen worden ist, welche Beträge an den Abgabengläubiger im Falle pflichtgemäßer anteilsmäßiger Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zu entrichten gewesen wären, kommt im Berufungsfall hinsichtlich der unter das Gleichbehandlungsgebot fallenden Abgabenrückstände der GmbH daher auch eine…
…im Gesetz keine Deckung. Bindungswirkung entfalten Feststellungsbescheide für andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide. Eine Bindung an Abgabenbescheide kann auch für eine hievon "abgeleitete" Abgabe bestehen. Dies gilt etwa für Verspätungszuschläge (§135), wo eine Bindung an die festgesetzte Stammabgabe besteht, und für Abgabenerhöhungen (vgl…
…entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben werden kann. Bei der Feststellung der objektiven Tatseite besteht auch in Verwaltungsstrafverfahren keine Bindung an Abgabenbescheide. Wäre eine Bewilligung für die tatsächlich genutzte Baustelleneinrichtungsfläche bzw fristgerecht eine Verlängerung der Bewilligung der Gebrauchserlaubnis beantragt worden, hätte die zuständige Behörde schneller eine…
…33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Den Ausführungen in der Beschwerde, die Finanzstrafbehörde habe den objektiven Tatbestand ohne Bindung an Abgabenbescheide selbständig zu beurteilen, ist vorbehaltlos zuzustimmen. Im vorliegenden…
…Der Bescheid erging am 5.4.2013 an die Gesellschaft zu Handen des Bf. als Alleingesellschafter (Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung am 7.8.2012). Weitere Buchungen dazu sind nicht ergangen. Im Haftungsverfahren besteht eine Bindung an Abgabenbescheide und die Kontolage am Abgabenkonto des Abgabepflichtigen…
…entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhoben werden kann. Bei der Feststellung der objektiven Tatseite besteht auch in Verwaltungsstrafverfahren keine Bindung an Abgabenbescheide. Wäre eine Bewilligung für die tatsächlich genutzte Baustelleneinrichtungsfläche bzw fristgerecht eine Verlängerung der Bewilligung der Gebrauchserlaubnis beantragt worden, hätte die zuständige Behörde schneller eine…
…2006 | 15.02.2007 | 193.507,30 | Umsatzsteuer | 2007 | 15.02.2008 | 100.450,34 | Summe | | | 293.957,64 Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…dienen, in diesem eine unterlassene Beschwerde gegen den Abgabenanspruch nachzuholen, wie dies gegenständlich mit dem Vorbringen in der Stellungnahme vom 18.4.2016 versucht wird. Im vorliegenden Haftungsverfahren besteht daher eine Bindung an die rechtskräftige Abgabenfestsetzung gegenüber der Primärschuldnerin. Diese Bindungswirkung bestünde selbst dann, wenn…
…zu treffen. Dem Gesetzesbegriff „Billigkeit“ ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff „Zweckmäßigkeit“ die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben mit allen gesetzlich vorgesehenen Mitteln und Möglichkeiten" beizumessen. Der öffentliche Auftrag zur Ergreifung aller Mittel, vollstreckbare Abgaben einzubringen, überwiegt bei…