…Abstand zu nehmen, da die zugrunde liegende Zollschuld durch das gesetzte Verhalten des Bf. entstanden wäre, und im Rahmen der Abwägung der Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit, von der Zollbehörde berücksichtigt werden kann, dass ein vermögensloser Beteiligter nicht durch sicherheitslose Aussetzung der Vollziehung, in die…
…haben, in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 4. Juni 2003, GZ 602 Hv 4/03a…
…haben, in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 4. Juni 2003, GZ 602 Hv 4/03a…
…den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 4. Juni 2003,GZ 602 Hv 4/03a, wurde der…
…Ermessen zu treffen haben, in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes K. vom 4. Juni 2003, GZ xxx…
…zu nehmen, da die zugrunde liegende Zollschuld durch das gesetzte Verhalten des Bf. entstanden wäre, und darüber hinaus, im Rahmen der Abwägung der Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit, von der Zollbehörde berücksichtigt werden kann, dass ein vermögensloser Beteiligter nicht durch sicherheitslose Aussetzung der Vollziehung, in…
…kommt § 20 BAO zur Anwendung. Demnach sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Billigkeit bedeutet, die Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen. Zweckmäßigkeit bedeutet die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung der Abgaben (vgl. VwGH v…
…anderen Gebühren" (=Hundertsatzgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren) bis zum Ausmaß der verkürzten gesetzmäßigen Gebühr gehen darf. Das behördliche Ermessen ist im Sinne des § 20 BAO im Rahmen der Billigkeit und der Zweckmäßigkeit zu üben. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des § 9 Abs. 2 GebG ist bei…
…sich im gegenständlichen Fall die Frage, inwiefern eine Bescheidaufhebung innerhalb der gesetzlichen Grenzen für die Ermessensübung durchgeführt werden konnte: In diesem Zusammenhang waren alle in Betracht kommenden Umstände unter Bedachtnahme auf Billigkeit und Zweckmäßigkeit abzuwägen. Grundsätzlich kommt im Bereich des § 299 BAO dem Prinzip der…
…Ermessensentscheidungen innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Da im gegenständlichen Fall die Erforschung des maßgeblichen Sachverhalts umfangreiche Ermittlungen erfordert, deren Ergebnisse den Parteien im Berufungsverfahren (und damit auch dem Finanzamt) zwecks Wahrung…
…in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Gemäß § 273 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a…
…gegenständlichen Fall waren diese aber dennoch nicht relevant, da bereits zuvor versuchte Sachpfändungen erfolglos verliefen, weshalb für die Ermessensübung nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit kein Raum blieb. Auch nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hat der Abgabenpflichtige keinen Rechtsanspruch darauf, welche von mehreren zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen die Abgabenbehörde…
…erfolgt, sowie - der Zeitpunkt und die Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner. Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde sohin einen Ermessenspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Bei…
…ErbStG nicht verlangt. Die Haftungsinanspruchnahme liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird bemerkt, dass den…
…ErbStG nicht verlangt. Die Haftungsinanspruchnahme liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird bemerkt, dass den…
…Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Unter Billigkeit ist dabei die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei zu verstehen und unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse an der Einbringung der Abgaben. Bei…
…Ermessen der Abgabenbehörde. Sie setzt jedenfalls die vorherige Aufforderung zur Erbringung der verlangten Leistung und die Androhung der Zwangsstrafe in einer bestimmten Höhe voraus. Solche Ermessensentscheidungen sind gem. § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Grundsätzlich ist…
…so hat sie im Sinne des § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu entscheiden (VwGH 3.10.1988, 87/15/0103). Die Einhebung einer Abgabe kann nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach der Lage des Falles entweder sachlich oder persönlich unbillig sein. Mit dem Vorbringen…
…zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem gegenständlichen Verfahren wird nachstehender Sachverhalt zugrunde gelegt: Am 31 .Oktober 1995 traf ein aus Ungarn kommender LKW ,beladen mit 32 Paletten Leergut und Leerflaschen, welche…
…Ermessensübung nach den Aspekten der Billigkeit und Zweckmäßigkeit aufzuzeigen, allenfalls hat die Beurteilung von Vorfragen in der Begründung zu erfolgen. Ein Spruch oder Spruchbestandteil, der sich aus der Begründung nicht herleiten lässt oder zu ihr im Widerspruch steht, wäre rechtswidrig und im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen…