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UFSI RV/0559-I/12Diverse Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Tätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnort, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Sonderausgaben; Nachweispflicht und Verpflichtung zur Beweisvorsorge; erhöhte Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2013Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 5. Juli 2011 und 7. März 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 24. Juni 2011 und 21. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2010 und 2011 entschieden: Den Berufungen wird…

UFSI RV/0559-I/12Diverse Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Tätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnort, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Sonderausgaben; Nachweispflicht und Verpflichtung zur Beweisvorsorge; erhöhte Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2013Teil 2/2

…werden. Da der Berufungswerber dem Beweisthema am nächsten steht und zudem Auslandssachverhalte zu berücksichtigen waren, trifft den Berufungswerber zweifelsfrei die Nachweispflicht und damit einhergehend auch die Beweisvorsorgepflicht, sodass - insbesondere da bereits von vornherein die Geltendmachung der beantragten Werbungskosten beabsichtigt und umgesetzt wurde - die vorgebrachten Argumente…

BFG RV/7100022/2019Haftung: eine Beweisvorsorgeverpflichtung besteht nicht unendlich; ein Haftungsbescheid sollte in angemessener Zeit nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erlassen werden; 11 Jahre danach muss nicht mehr mit einem Haftungsbescheid (Aufbewahrungsfrist ist schon abgelaufen) gerechnet werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2020

…Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden. Dem Vertreter obliegt es auch, entsprechende Beweisvorsorgen - etwa durch Erstellung und Aufbewahrung von Ausdrucken - zu treffen. Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa in den Erkenntnissen vom 25. November 2009, Zl. 2008…

BFG RV/7100924/2019Haftungsbescheid: keine Beweisvorsorgeverpflichtung mehr, wenn die Aufbewahrungsfrist schon abgelaufen ist und Geschäftsführer bereits vor Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschieden war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.05.2020

…die GmbH haben und musste daher auch keine Unterlagen bis zum Jahr 2017 aufheben. Eine Ausdehnung der Beweisvorsorgeverpflichtung eines ehemaligen Geschäftsführers kann anlassbezogen nicht über die gesetzliche Frist hinaus gesehen werden. Vor diesem Hintergrund war der Beschwerde auch mangels Verschuldens im Zusammenhang mit der Lohnsteuer…

UFSS RV/0373-S/10Fremdleistungen aus Kroatien: Erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011Teil 1/2

…Fa. K***(Kurzform) ein kroatisches Mobiltelefon erhalten, über das ihn der Berufungswerber erreichen konnte. Die Nachfrage, ob der Berufungswerber in Folge der Berufungsentscheidung vom Dezember 2008 und den darin enthaltenen Aussagen zur Beweisvorsorgepflicht versucht habe, nähere Details zu Hrn. [Abwandlung_Familienname_Geschäftspartner] zu erhalten, verneinte…

UFSS RV/0373-S/10Fremdleistungen aus Kroatien: Erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011Teil 2/2

Im konkreten Fall basiert die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2010 auf der Veranlagung 2008. Die festgesetzte Einkommensteuer 2008 (EUR 34.808,49) war deshalb um 9% (EUR 3.132,76) zu erhöhen und mit EUR 37.941,25 festzusetzen. Trotz Aufforderung brachte der Berufungswerber bis zum…

UFSG RV/0039-G/03Vorsteuerabzug bei Reisekosten eines ausländischen Unternehmens - Beweisvorsorgepflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E. AB, vertreten durch Exacta Treuhand- und Beratungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. April 2001 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSW RV/1930-W/05Mangel der Umsatzsteueridentifikationsnummer als Beweis für die Verletzung der Beweisvorsorgepflicht des Abgabepflichtigen in den Jahren 2000 bis 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2007

…Juni und 26. Dezember jeweils des Jahres 2002 an einem gesetzlichen Feiertag ausgestellt worden sein sollen, hatte das Vorliegen eines Sachverhalts mit Auslandsbezug (K./F/G./SK/CZ/M.) im gegenständlichen Fall eine erhöhte Beweisvorsorgepflicht beim Bw. zur Folge. Als Beweis für deren Verletzung sei…

UFSS RV/0574-S/11Abzugsfähigkeit behaupteter Zahlungen für Fremdleistungen an Gesellschaft in Kroatien - Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2011

…durch den gesamten Berufungssenat) zum Schluss, dass die Zahlungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Der Berufungswerber habe die Beweisvorsorgeverpflichtung für Auslandssachverhalte völlig missachtet worden, obwohl ihm deren Existenz aufgrund der für das Jahr 2006 ergangenen Berufungsentscheidung (UFS 10.12.2008, RV/0541-S/08) spätestens…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4

… 138 BAO) so wie auf die Beweisvorsorgepflicht und die erhöhte Mitwirkungspflicht. Zur Stellungnahme der Betriebsprüfung gab die Berufungswerberin im Wesentlichen folgende Äußerung ab (Schriftsatz vom 19.07.2005): Zur CAL Anleihe: Im Gegensatz zur Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüfung handle es sich um eine Gesellschaft mit Sitz…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

Punkt 4 des Vorhaltes: a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise: Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland. Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes: In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…Widerspruch stehen (vgl. VwGH 9.9.2004, 99/15/0250 u.a.). Bei Auslandssachverhalten (ohne Ermittlungsmöglichkeit der Behörde) wird die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen als äußerst weit reichend angesehen und besteht neben einer erhöhten Offenlegungspflicht noch eine Beweismittelbeschaffungs- und sogar eine Beweisvorsorgepflicht (Ritz, BAO-Kommentar, Tz…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…

BFG RV/2100643/2015Kein Vertrauensschutz gem. Art 7 Abs 4 UStG 1994 ohne Beweisvorsorge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.08.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache GmbH, vertreten durch Steuerberater , gegen die Bescheide des Finanzamt Oststeiermark vom 19.11.2013, betreffend Umsatzsteuerfestsetzung Juli, August und September 2012 in der Sitzung am 12. August 2015…

BFG RV/7101658/2013Haftungsbescheid erst neun Jahre nach beabsichtigter Inanspruchnahme zur Haftung erlassen, keine unangemessen lange Ausdehnung der Beweisvorsorgepflicht des potentiell Haftungspflichtigen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2015

…Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden. Dem Vertreter obliegt es auch, entsprechende Beweisvorsorgen - etwa durch Erstellung und Aufbewahrung von Ausdrucken - zu treffen. Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa in den Erkenntnissen vom 25. November 2009, Zl. 2008…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 1/3

…Vormerkung eines KFZ für die Bw auf. Anlässlich des Erörterungstermines am 7. August 2012 wurde auf die aktuelle Rechtsprechung des VwGH zum Abgabenschuldner ("Halter" im Sinn des EKHG) und auf bestehende Beweisvorsorgepflichten der Abgabepflichtigen bei Abgaben, die im Zusammenhang mit der Verwendung eines Fahrzeuges anfallen…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 2/3

…den tatsächlichen Einsatz (im Ausland bzw. für ein Unternehmen) gebe. Nachdem der Referent die Bw nochmals auf ihre Nachweis- und Beweisvorsorgepflicht hingewiesen hatte, wurde die Bw eingeladen weitere Nachweise wie Hotelrechnungen und dergleichen für die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges vorzulegen. Die Bw gab dazu an…

UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland 2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG) 4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 3/3

In der Entscheidung des VwGH vom 24.11.2011, 2009/16/0212 führte dieser aus, dass der Behörde nicht entgegengetreten werden kann, wenn sie einem Fahrtenbuch die Beweiskraft abspricht, wenn diesem keinerlei Fahrten zum Hauptwohnsitz bzw. behaupteten Standort des Fahrzeuges aufweist, dieses somit lückenhaft ist…

UFSW RV/3313-W/12Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Nachweis einer vereinbarten Kompetenzverteilung mit dem weiteren Geschäftsführer und somit des Nichtvorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung konnte wegen mangelnder Beweisvorsorge nicht erbracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2013

…als ordnungsgemäße Geschäftsführerin ihre Verpflichtung gewesen, zumindest auf eine Gleichbehandlung gegenüber den anderen Gläubigern zu achten und den weiteren Geschäftsführer entsprechend zu überwachen sowie diesbezügliche Beweisvorsorge zu treffen. Selbst wenn man jedoch dem nicht näher bewiesenen Vorbringen der Bw. hinsichtlich des Vorliegen einer von vornherein…

UFSW RV/1900-W/071) Liebhaberei bei einem Gewerbebetrieb (Kriterienprüfung) 2) Schätzungsberechtigung bei Fehlen von Grundaufzeichnungen 3) Schätzung nicht betrieblicher Anteil Fahrzeugkosten 4) Umsatzsteuerpflicht für eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück 5) Einheitlichkeit der Leistung im Umsatzsteuerrecht 6) Beweisvorsorge bei bereits im damaligen Zeitraum kritischem Sachverhalt 7) freie Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2011Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 1. Dezember 2006 der damaligen Bw., beendet am 31. Juli 2007, nunmehr: [5Personen] als ehemalige Gesellschafter, vertreten durch Vert., gegen die Bescheide des Finanzamtes FAes, und zwar Bescheid vom 3. November 2006 betreffend Investitionszuwachsprämie für das…