…beim zuständigen Finanzamt ab, die abgabenrechtliche Überprüfung der selben ergab jedoch erhebliche Bedenken an der Richtigkeit der vom Beschuldigten eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen, zumal es der Beschuldigte nach den Ergebnissen der Betriebsprüfung verabsäumte, einen beträchtlichen Teil der Erlöse aus dem Verkauf von Mastschweinen bzw. Ferkeln gegenüber dem…
Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt werden, und binnen einer Frist von einem…
…er die Verwirklichung des finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhaltes für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe. Diese Feststellungen basierten auf den Ergebnissen der am 16. Juli 2012 mit Prüfungsbericht abgeschlossenen Betriebsprüfung, wobei jedoch einige Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung bereits in der vorangegangenen Umsatzsteuerprüfung berücksichtigt worden seien…
…angelegt war und keinerlei nach außen erkennbare Anstalten zur Leistungserbringung getroffen wurden. Die in der Umsatzsteuerjahreserklärung 2005 geltend gemachte Vorsteuer in der Höhe von € 5.596,67 wird daher im Zuge der Betriebsprüfung nicht anerkannt." Tz. 8 Kilometergeld für nichtselbständige Tätigkeit " Die handschriftlichen Aufzeichnungen…
…3.2) Sonstige Werbungskosten 2.3.2.1) Handykosten (Tz. 10 BP-Bericht) Der Bw. macht 60% seiner Telefonkosten geltend, welche die Betriebsprüfung mit der Begründung, dass im Jahr 2005 keine unternehmerische Tätigkeit vorgelegen sei, nicht als Werbungskosten berücksichtigt. In seiner Berufung wendet der Bw…
…Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen einer Betriebsprüfung zum Anlass, um gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 82…
…und es wurden die Besteuerungsgrundlagen gem. § 184 BAO für den Prüfungszeitraum im Schätzungswege ermittelt. In der gegen die im Zuge der Betriebsprüfung erlassenen Abgabenbescheide eingebrachten Berufung wird ausgeführt, dass dieser alle notwendigen Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen zur Verfügung gestellt worden seien. Es ergebe sich keine Veranlassung…
…will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen einer Betriebsprüfung und einer Umsatzsteuernachschau zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß …
…dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen einer Umsatzsteuernachschau für die Monate 1-6/2001 und der Betriebsprüfung für 1999 bis Oktober 2002 zum Anlass, um gegen den…
…Dezember 2004, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: In der Begründung des angefochtenen Bescheides werde ausgeführt, dass sich der Verdacht der Begehung des angeführten Finanzstrafvergehens aus TZ 37 des Betriebsprüfungsberichtes vom 08.01.2004 zur St. Nr. 03 ergebe. Dort werde zu dem…
…ergänzend aus, dass er entgegen den Behauptungen im bekämpften Bescheid sich sehr bemüht habe, die von der Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen zu entkräften, seine Argumente seien jedoch nie auch nur ansatzweise einer Würdigung teilhaftig geworden. Während in dem vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20.12.2000, 99/13…
…gemeint ist offensichtlich die Aufhebung des Bescheides) begehrt wird. Der Verweis auf die Feststellungen der am 8. Juli 2002 abgeschlossenen Betriebsprüfung sei nicht geeignet den Sachverhalt zu objektivieren, da der Bericht nicht auf die Ursachen der Differenzen eingehe. Zur wirtschaftlichen Situation im zweiten Halbjahr 2000…
…ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Das Finanzamt verwies dazu auf die Feststellungen der Betriebsprüfung (Punkte 5 bis 7 der Niederschrift über die Schlussbesprechung zu St.Nr. 031/4917 und auf Punkt 4 der Niederschrift über die Schlussbesprechung zu St.Nr. 010/4508)…
…Absatz, auch indirekt bestätigt. Eineinhalb Jahre später, nämlich mit Prüfungsauftrag vom 12.7.2000 und Prüfungsbeginn 20.7.2000 habe eine steuerliche Betriebsprüfung stattgefunden, die Steuernachzahlungen ermittelt habe, die nunmehr Grundlage für den Haftungsbescheid seien. Im Prüfungsbericht vom 12.12.2000 sei als Begründung für…
…die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Erhebungen der Betriebsprüfung legen auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde den begründeten Verdacht nahe, dass Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht wurden…
…17): Der Bw. habe keine laufenden Aufzeichnungen der Bareinnahmen geführt; hinsichtlich der ärztlichen Tätigkeit habe er 1997 und 1998 keine Bareinnahmen erklärt. Die Betriebsprüfung habe ergeben, dass Einnahmen aus der Tätigkeit als Vortragender nicht vollständig erfasst worden seien. Es sei daher davon auszugehen, dass nicht…
…gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen der Betriebsprüfung und Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 1- 7/2005, die im Bericht vom 26. September 2005 dokumentiert…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde nahm die Feststellungen der für die Jahre 1998 bis 2000 abgehaltenen Betriebsprüfung, die im Bericht vom 15. September 2003 dokumentiert sind…
…mit € 28.336,78 bezifferte. Diese Einkommensteuererklärung 2004 wurde am 19. April 2005 antragsgemäß veranlagt. Bei der im März 2008 beim Bf. durch das Finanzamt erfolgten Betriebsprüfung (Außenprüfung gemäß § 147 Abs.1 BAO) wurde u.a. festgestellt, dass von der GmbH im Jahr 2004…
Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…