IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…
…29]; VwGH 27.1.2012, 2010/02/0185 [R 11/3]). Jedes Mittel, das einen Handlungsentschluss eines anderen auslösen kann, ist somit als Bestimmungshandlung denkbar. Der Schriftenverfasser, der Käufer und Verkäufer eines Grundstückes überredet, in den Kaufvertrag nicht den wahren, sondern einen niedrigeren Kaufpreis einzusetzen…
…dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG, und zwar jeweils als Beteiligter (Bestimmungstäter) iSd § 11 FinStrG, begangen." 2. Hinsichtlich des Ausspruchs über das Strafausmaß…
…dass sie wissen hat müssen, wenn sie dem Unternehmen Umsätze vorenthält, dass die dann auch nicht in die Umsatzsteuererklärungen hineinkommen. Sodass sie in diesem Sinn als Bestimmungstäterin zu verfolgen wäre. Es gibt ja einen Finanzstrafakt, aber der ist nicht weit gediehen, weil sie sich bisher…
…Ausführungstäter einen vorsatzausschließenden Sachverhaltsirrtum hervorgerufen, um ihn zu der Ausführungshandlung zu bringen, so sehen Rspr und ganz herrschende Lehre (die Minderheitsmeinung verlangt aufgrund qualitativer Akzessorietät auch beim Ausführungstäter vorsätzliches Handeln) in dieser Täuschung eine taugliche Bestimmungshandlung. Bestimmung liegt bereits dann vor, wenn ein genereller Handlungsentschluss…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Mag. Arno Sandholzer und Dr. Michael Simma als weitere Mitglieder des Senates…
…M.B. habe gewusst, dass in Österreich im Endeffekt kein Zoll anfallen würde, da der Bestimmungsort des Schmuckes Kroatien und nicht Österreich gewesen sei. M.B. habe seine Anweisungen nicht befolgt. Dies sei keineswegs auf eine beabsichtigte Umgehung der Zollvorschriften, sondern lediglich auf Vergesslichkeit und…
…welche zu entrichten wären. Sie hätte hiedurch entsprechende Tatbeiträge zu den den Beschuldigten vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen, allenfalls bei tatsächlicher Ahnungslosigkeit der Gesellschafter wohl sogar Bestimmungstäterschaft zu verantworten. Ohne dem massiven Beitrag von Frau K, einer mit Buchhaltungen von Taxiunternehmen bereits wohl vertrauten Bilanzbuchhalterin (Empfehlung von Bekannten…
Erfordert es die Verständlichkeit der Sache, kann der Vorsitzende auch anordnen, dass die Fragen an einen Zeugen und dessen Antworten ausnahmsweise wortwörtlich zu protokollieren sind. Andernfalls wird in der Regel eine zusammenhängende Darstellung der Zeugenaussage ohne Protokollierung der Fragen ausreichen. Will der Vorsitzende lediglich eine…
…Pollheimerstraße 12, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) als Bestimmungstäter über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Jänner 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde…
…00 ATS, ESt 49.220,00 ATS; 1996: USt 23.190,00 ATS, ESt 43.392,00 ATS und 1997: USt 26.873,00 ATS, zu bewirken und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Bestimmungstäterschaft nach §§ 33 Abs. 1 iVm. 11 FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Gernot Stöckl und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in der…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf.. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 11 Mineralölsteuergesetz in Verbindung mit §§ 11, 33 Abs.4 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…1 FinStrG insofern geändert, als der Beschuldigte. im Verdacht steht, die genannten Finanzvergehen in der Tatbegehungsform des Bestimmungstäters nach § 11 FinStrG begangen zu haben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz leitete mit dem im Spruch…
…ABl. Nr. L 253, idgF. (ZK-DVO), jeweils eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt wurde, und dadurch jeweils (als Bestimmungstäter) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §§ 51 Abs. 1 lit. a iVm 11 1. Fall FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren, im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß…
…4; 7, sowie 9 bis 14 bzw. EXP 8) gewonnenen Artikelpreise die tatsächliche Marktsituation im Bestimmungsland nur unvollständig abbilden (Stichwort: „Lockangebote“ im Internet) bzw. die vorliegenden Vergleichsrechnungen für die Warengruppe Alttextilien keine, allenfalls aber erforderliche weitere Diversifikation für die Ermittlung eines echten "Durchschnittspreises" zulassen, sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellter und…
…Körperschaftssteuer nach § 34 Abs. 1 FinStrG in Form eines sonstigen Tatbeitrages (aus der Begrifflichkeit "bestimmen" ist abzuleiten, dass eine Bestimmungstat lediglich vorsätzlich begangen werden kann) hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2007 und 2008 ist betreffend 2007 gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG jedoch bereits am 24. August 2014…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Graz 1 hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag. Peter Maurer als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Christiane Riel-Kinzer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, whft…
…zu einem strafbaren Verhalten nach dem FinStrG dar, wobei allenfalls die Strafbarkeit der Bestimmungstat des Steuerpflichtigen in der wegen seiner eigenen unmittelbaren Tat aufgehen wird und insoweit als erschwerender Umstand bei der Strafbemessung zu bedenken sein wird. Der Umstand einer Anweisung eines Klienten an einen…