…können keine Bescheide mehr wirksam erlassen werden. Gemäß § 273 Abs 1 BAO ist die Berufung gegen einen rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid zurückzuweisen. Die bescheidmäßigen Erledigungen des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 29.11.2010 für die X2 GmbH & Mitges (33 StNr2) gehören nicht dem…
…die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn diese nicht zulässig ist. Vom Finanzamt wurden keine Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 erlassen. Mangels Vorliegen von rechtlich existenten Bescheiden ist die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der…
…der Abgabenbehörde erster als auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz ff zu § 273 BAO). Vom Finanzamt wurde kein Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Gewerbesteuer für das Jahr 1991 erlassen…
…sowohl der Abgabenbehörde erster als auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vergleiche Ritz, Bundesabgabenordnung³, RZ 6ff zu § 273 BAO). In § 92 BAO ist vorgesehen, dass Erledigungen von Abgabenbehörden als Bescheide zu erlassen sind (Abs…
…erscheint auch nicht als möglich, weil "Erbe" in der Einzahl steht. Da die Bescheide (inkl. Berufungsvorentscheidungen) keinem bestimmten Bescheidadressaten zuzuordnen sind, sind sie nicht wirksam ergangen; es handelt sich um sogenannte "Nicht-Bescheide". Rechtsmittel (Berufungen, Vorlageanträge) gegen rechtlich nicht existente Bescheide bzw Berufungsvorentscheidungen sind mangels…
…Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vgl. Ritz³, a.a.O., Rz ff zu § 273 BAO). Vom Finanzamt wurde kein neuer Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 erlassen. Das Finanzamt hat vielmehr den Einkommensteuerbescheid 2002 vom 26. November 2003 ersatzlos aufgehoben. Mangels Vorliegen eines rechtlich existenten…
…Beschwerde) gegen den "Zurückweisungsbescheid vom 19. Juni 2013, mit dem der (am 18. Dezember 2012 ergänzte) Antrag auf Wiederaufnahme gem § 303 BAO vom 12. Dezember 2012 für die Jahre 1999 und 2001 zurückgewiesen wurde", erhoben. Die Beschwerde richtet sich diesbezüglich gegen rechtlich nicht existente Bescheide…
…Die Berufungen richten sich daher gegen rechtlich nicht (mehr) existente Bescheide und waren als unzulässig zurückzuweisen. 4) Anspruchszinsen 2001 bis 2004: Ein Anspruchszinsenbescheid kann nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung angefochten werden, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid (=Einkommensteuerbescheid…
…Ritz, BAO4, § 307 Tz 8). Damit richtet sich die Berufung gegen rechtlich nicht mehr existente Bescheide. Die Berufung gegen einen nicht mehr existenten Bescheid ist als unzulässig geworden zurückzuweisen. 3. Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2010 und Folgejahre: Für Lohnsteuerpflichtige sind gem. § 45 Abs. 1 EStG 1988 Vorauszahlungen…
…Rechtsbestand beseitigt werden. Damit richten sich die gegen den Einkommensteuerbescheide 1997 und 1999 vom 9.12.2002 gerichtete Berufungen gegen rechtlich nicht (mehr) existente Bescheide. Die Berufung gegen einen ersatzlos aufgehobenen und damit nicht (mehr) existenten Bescheid ist aber als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO3, § 273…
…aus dem Rechtsbestand ausscheiden (vgl. Ritz, BAO4, § 307 Tz 8). Damit richtet sich die Berufung gegen rechtlich nicht mehr existente Bescheide und war gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (geworden) zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 25. April 2013
…lege auch die mit ihnen verbundenen Sachbescheide aus dem Rechtsbestand ausscheiden. Das wiederum bedeutet, dass sich die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide gegen rechtlich nicht (mehr) existente Bescheide richtet. Sie war deshalb als unzulässig (geworden) zurückzuweisen, ohne dass auch hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide noch auf das weitere…
…Aufhebung der Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2001, 2002, 2003 und 2004 sowie des Aufhebungsbescheides die Einkommensteuer 2005 betreffend sind die neuen Sachbescheide ex lege aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Die Berufung richtete sich daher insofern gegen rechtlich nicht mehr existente Bescheide und war…
…aus dem Rechtsbestand ausscheiden (vgl. Ritz, BAO, § 307 Tz 8). Damit richtet sich die Berufung gegen rechtlich nicht mehr existente Bescheide und war gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (geworden) zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 6. Juni 2013
…neuen Festsetzungsbescheiden vom 11. März 2008 ableiten (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150) und daher deren rechtliches Schicksal teilen. Damit richtet sich die Berufung diesbezüglich gegen (rechtlich) nicht (mehr) existente Bescheide und war daher insoweit gemäß § 273 Abs1 lit a BAO iVm § 307 Abs…
…die Abgabenbehörde einen Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn diese nicht zulässig ist oder verspätet eingebracht wurde. Die Erlassung von Zurückweisungsbescheiden obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster als auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vergleiche Ritz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 9. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes N vom 11. Januar 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1999 bis 2001 und…
…Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vergleiche Ritz, Bundesabgabenordnung³, RZ 6ff zu § 273 BAO). Entsprechend § 191 Abs. 2 BAO ist dann, wenn an eine bereits beendigte Personenvereinigung oder Gemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit ein Feststellungsbescheid ergehen soll, der Bescheid…
…nichtige Bescheide, rechtlich nicht existente Bescheide) sind ein rechtliches Nichts, sodass sie keine "Stelle", keinen Raum im Rechtsgefüge haben, die/der von neuen Bescheiden eingenommen werden könnte. Somit kann ein neuer (späterer) Bescheid nicht im Sinne des § 274 BAO "an die Stelle eines mit Berufung…
…sowohl der Abgabenbehörde erster als auch der Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nicht zulässig in diesem Sinn sind Berufungen gegen (rechtlich) nicht existente Bescheide (vergleiche Ritz, Bundesabgabenordnung³, RZ 6ff zu § 273 BAO). In § 92 BAO ist vorgesehen, dass Erledigungen von Abgabenbehörden als Bescheide zu erlassen sind (Abs…