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UFSI FSRV/0034-I/07Nachweis von Finanzordnungswidrigkeiten eines Bauunternehmers, welcher getätigte Umsätze nicht rechtzeitig erklärt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2009

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0035-L/05Schwarzerlöse eines Bauunternehmers; Strafbemessung; Einleitungsbescheid nicht zwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…welche er offenbar nach Kontaktaufnahme zu dubiosen Geschäftspartnern im strafrelevanten Zeitraum zu einem in der Eigenheimbranche tätigen Bauunternehmen umfunktioniert hat. Dabei arbeitete er mit diesen Partnern auch erfolgreich nach einem bestimmten Muster zusammen. Der Ermittlungsbericht der Steuerfahndung [damals Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz, kurz: PASt…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil als weitere Mitglieder…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 2/3

derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2001 am 15. März 2001 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 38.181…

UFSL FSRV/0128-L/04Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Bauunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005Teil 3/3

eine Nachfrist bis zum 27. Jänner 2003 zugestanden. Die Entrichtung erfolgte am 25. Februar 2003 (Arbeitsbogen zu ABNr. 231016/02, Buchungsabfrage vom 2. Mai 2005). Für eine strafbefreiende Wirkung der "Selbstanzeige" fehlt es - nach Meinung des Berufungssenates - an einem derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der…

UFSL FSRV/0001-L/05Abgabenhinterziehungen eines vielfach rückfälligen Bauunternehmers; Absehen vom Ausspruch einer Freiheitsstrafe in Anbetracht des Zeitablaufes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSL FSRV/0001-L/05Abgabenhinterziehungen eines vielfach rückfälligen Bauunternehmers; Absehen vom Ausspruch einer Freiheitsstrafe in Anbetracht des Zeitablaufes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 2/2

§ 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem er unterlässt…

UFSL FSRV/0066-L/05Pfuschender Bauunternehmer ohne Berufsbefugnis, gewerbsmäßig Einkommensteuern hinterziehend, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2006

…ATS 49.956,-- + 1999 ATS 49.956,-- + 2000 ATS 46.543,-- + 2001 ATS 45.920,-- + 2002 € 3.342,82] dadurch bewirkt hat, dass er dem Fiskus den Umstand seiner gewerblichen Betätigung als Bauunternehmer (als "Maurer") bzw. die ihm daraus erwachsenen Umsätze und Einnahmen verheimlichte…

UFSW RV/1853-W/13Schätzung eines Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2013Teil 1/2

…folgende Feststellungen getroffen: "Pkt. 1) Allgemeines Bw. führte ein Einzelunternehmen als Bauunternehmer für Wohnungssanierungen. Für die Jahre 2005 und 2006 wurden keine Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen abgegeben und keine Vorauszahlungen geleistet. Für das Jahr 2005 liegen Kontrollmitteilungen vor, dass Bw. unter dem Namen einer gelöschten Firma…

BFG RV/2100446/2026Schätzung eines Bauunternehmers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Auxiliaris Steuerberatung GmbH, Nikolaiplatz 9, 8480 Mureck, über die Beschwerde vom 29. August 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 31. Juli 2023 betreffend Wiederaufnahme…

UFSW RV/1853-W/13Schätzung eines Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2013Teil 2/2

Auf den Teilrechnungen 139-2006 und 156-2006 scheint die UID-Nummer der GmbH auf; daher wurden diese Beträge ausgeschieden. Auf der Stornorechnung (Gutschrift) 101-2006 sind drei Akontozahlungen i.H.v. insgesamt € 13.000{00 angeführt; daher betrifft das Storno nur den Restbetrag…

UFSI FSRV/0005-I/06Schwarzumsätze eines Bauunternehmers, Vorsteuern aus Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.09.2006

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Sybille Regensberger und Dr. Alfred Wurzer als weitere Mitglieder des Senates in…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 1/3

Weitere GZ. RV/5300046/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin und die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 2/3

…verso) waren von ihm weder in Italien noch in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet worden. 14.5. In Anbetracht der hier beschriebenen Vorgangsweise in Verbindung mit jahrzehntealten Erfahrungswissen des Bauunternehmers, welcher überdies einige Monate zuvor bereits eben wegen gleichartiger abgabenrechtlicher Verfehlungen bestraft worden ist (siehe oben…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 3/3

Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §§ 32 bis 35…

UFSL FSRV/0017-L/10Wegen Wirtschaftsdelikte und umfangreicher Abgabenhinterziehungen vorbestrafter Bauunternehmer, neuerlich, teils gewerblich, Hinterziehungen begehend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.05.2011

… 119 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige (im gegenständlichen Fall: R in Bezug auf sein Einkommen und sein Einzelunternehmen als Bauunternehmer) die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen…

UFSK FSRV/0002-K/07Abgabenhinterziehung eines - eine andere Personen vorschiebenden - Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.06.2008

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Josef Sucher als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0066-L/06Strafberufung eines steuerlich nicht erfassten Bauunternehmers, Bemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.04.2008

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl. Tzt. Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder des…

UFSK FSRV/0002-K/05Abgabenhinterziehungen eines im Wiener Raum "untergetauchten" Kärntner Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.01.2005

  BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSI FSRV/0045-I/06Vorsteuern aus Scheinrechnungen; vergebliche Strafberufung eines Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2008

…andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Schiebt daher ein Bauunternehmer wie DH, welcher das Baugewerbe selbständig ausübt, in diesem Zusammenhang seine Ehegattin MH als neue…