BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Thomas Karner und Mag. Sybille Regensberger als weitere Mitglieder des Senates in…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Michael Heumesser und Ing. KomzlR. Hans Eisenkölbl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Schmalzl & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Operngasse…
…1. Ablauf Bei der beschwerdeführenden Partei (in der Folge die Bf) handelt es sich um ein Bauunternehmen. Gesellschafter und Geschäftsführer der Bf waren im gesamten Prüfungszeitraum zu gleichen Teilen ***GF1*** und ***GF2***. Für die Jahre 2012 bis 2016 fand bei ihr eine Außenprüfung betreffend Umsatz-…
…abgewickelt, ohne dass ein entsprechender Waren- oder Personaleinsatz festgestellt wurde. Im Zeitraum August bis September 2017 wurden über sechs Millionen Euro in bar behoben. Etwa zwei Millionen Euro wurde an ein slowakisches Bauunternehmen überwiesen, dessen Geschäftsführer ebenfalls ***Sub19_GS6*** war. Die slowakischen Behörden teilten mit…
…als Beweismittel in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhalts geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Es ist allgemein bekannt, dass es sich bei einem Bauunternehmen um eine Risikobranche in Bezug auf Abgaben- und Sozialversicherungsbetrug handelt. Nach § 167 Abs. 2 BAO iVm…
Er hatte keine Kenntnis darüber, dass elf Dienstnehmer beschäftigt waren, welche Bauvorhaben bereits abgeschlossen worden waren, und nannte auch kein Firmenkonto. Am Firmensitz wurden trotz Aufforderung keine Firmenunterlagen vorgelegt und vorgefunden, insbesondere lagen keine Ein- und Ausgangsrechnungen, Dienstnehmeraufstellungen, Kassa- und Bankbelege oder Angebote auf. Auf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V. und die weiteren Senatsmitglieder R1, R2 und R3 in der Beschwerdesache Ing. ****, Adr., über die Beschwerde vom 28. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 7. Jänner 2013, St.Nr. 000/0000, betreffend die Haftung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw , vertreten durch Vertreter, vom 27. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 28. Februar 2008 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend der KEG, hinsichtlich…
…Tatsächlich jedoch wurde durch die C. GmbH keine Normverbrauchsabgabe entrichtet. Die C. GmbH war ein Bauunternehmen und verfügte über keine Gewerbeberechtigung zum gewerblichen Fahrzeughandel. Mit Umsatzsteuerbescheid vom 30.1.2007 wurde der C. GmbH der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichem Erwerb iZm mit insgesamt fünf in Deutschland…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen JS, ehemals Gesellschafter, geb. 19XX, whft. in P, vertreten durch Mag. Josef Hofinger & Dr. Roland Menschik, Rechtsanwälte, 4710 Grieskirchen, Roßmarkt 20…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder, sowie die Laienbeisitzer Mag. pharm. Helmut Schindler und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder…
§ 239 BAO vorliegt, indem der offenbar erfolgte (de-facto-)Verzicht des Steuergläubigers auf den Abgabenzahlungsanspruch auf nicht vom Beschuldigten zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, nach wie vor der bereits vom Erstsenat festgestellte Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z 14 StGB (vollständige Schadensgutmachung) vor. An darüber…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt/Verfahrensgang: I.1. Der in Polen geborene Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) betrieb bis zur Eröffnung des ersten Konkursverfahrens über sein Vermögen im Jahr 2005 ein Bauunternehmen. Seit 2002 hat er mit seiner Gattin bzw. Familie seinen Hauptwohnsitz an seiner…
…Beschwerdeverfahren näher zu überprüfen: III.B.1.1. Zur Schätzungsberechtigung betreffend Einkünfte: Schätzungsberechtigung 2010 - Herbst 2012: In den Jahren vor 2010 war der Bf bereits als Bauunternehmer selbständig tätig gewesen und seinen steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen. Über sein Vermögen war in den Jahren 2005 und…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer (Bf.) war im Jahr 2010 bei einem in der Schweiz ansässigen Bauunternehmen als Bauarbeiter (Grenzgänger) beschäftigt. In der Einkommensteuererklärung 2010 machte er u.a. die Steuerbefreiung für begünstigte ausländische Montagetätigkeiten gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Peter Unger, die Richterin Dr. Lisa Pucher, die fachkundige Laienrichterin Mag. Gertraud Lunzer sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 4. Juni 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin Christina…
Zur von der belangten Behörde ins Treffen geführten Mischverwendung von Arbeitnehmern auf den beiden hier gegenständlichen Baustellen wird zunächst allgemein darauf hingewiesen, dass das Einkommensteuerrecht zwischen der Ausübung mehrerer (gleichrangiger) Tätigkeiten und der Ausübung von Nebentätigkeiten unterscheidet. Nur voneinander unabhängige, abgrenzbare Tätigkeiten sind einkommensteuerlich getrennt…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 24. Jänner…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…