…erwachsenen Aufwendungen für die Aufhebung der Adoption des Kindes X. als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 wurde vom Finanzamt mit dem Fehlen der in § 34 Abs. 3 EStG 1988 geforderten Zwangsläufigkeit des Erwachsens von Belastungen im Zusammenhang mit einer Adoption begründet. Der…
…Bewilligung den Vertragsteilen zugestellt wird und nicht bereits mit Unterfertigung des Adoptionsvertrages (VwGH 29.1.1996, 93/16/0058, 0059). Rz 1257: Die Annahme wird im Falle ihrer Bewilligung rückwirkend zum Zeitpunkt der vertraglichen Willenseinigung wirksam. Rz 1258: Die Aufhebung einer Adoption aus den im …
…140 BV-G auf Aufhebung der genannten Gesetzesstelle wegen Verfassungswidrigkeit zu stellen. Weiters führte der Bf. aus, die Bemessungsgrundlage sei unrichtig berechnet worden, weil eine Unternehmensbeteiligung zu hoch bewertet worden sei. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 13.2.2024 wurde die Gebühr hinsichtlich der Adoption von ***1…
…Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. (x) beantragte im Rahmen seines Einkommensteuerverfahrens 2003 Zahlungen i.H.v. € 812,61 für Reise- und Aufenthaltskosten in Moskau, die im Zusammenhang mit Adoptionen entstanden waren…
…für eine Aufhebung gemäß § 299 BAO erforderlicher Rechtsirrtum oder materiellrechtlicher Fehler vor. Die Bw. sei im Firmenbuch eingetragen gewesen. Allein dieser Publizitätsakt würde dafür sprechen, dass die Gesellschaft nach außen in Erscheinung getreten wäre. Es sei nach der EuGH Rechtsrechung a priori bei einer protokollierten…
…a B-VG den Antrag der Verfassungsgerichtshof möge § 33 TP 1 Gebührengesetz 1957 als verfassungswidrig aufheben. Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof nicht zulässig. Begründung I. Ausgangslage Beim Bundesfinanzgericht (in der Folge "BFG") sind zu GZ…
…konkret ähnliche Leistungen zu vergleichen. Eine tschechische Kinderzulage entspreche keinesfalls der österreichischen Familienbeihilfe, möge sie auch als Familienleistung bezeichnet werden. Die Bf. beantrage daher die Aufhebung des gegenständlichen Bescheides. Das Finanzamt wies in der Folge die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 15. September 2023 als unbegründet…
…worden, weshalb für diesen Monat kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Für den Monat Jänner wurde der Berufung Folge gegeben. Über den Monat Februar sprach die Berufungsvorentscheidung nicht ab. Die Berufungswerberin brachte daraufhin einen Antrag auf Aufhebung der Berufungsvorentscheidung gemäß § 299 Abs. 1 BAO ein. Sie…
…verzichten können. Eine Einschulungskraft habe sie bis 30. Juni 2003 nicht gehabt. Zur weiteren Laufbahn (nach dem 1. Juli 2003) gab M.H. an, dass sie im März 2005 ein Kind adoptiert habe und sich seit Anfang April 2005 in Karenz befinde. Die Bw. habe…
…Sach- und Rechtslage stelle ich den Antrag auf Aufhebung des Bescheides über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge und auf die Gewährung der Familienbeihilfe für die strittigen Monate Jänner 2013 und März bis Juni 2013. Das Finanzamt erließ eine abweisende Beschwerdevorentscheidung wie folgt: Artikel 11 der…
…Vorbringen der Bf. im Zuge des gegenständlichen Verfahrens. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. § 299 BAO lautet: (1) Die Abgabenbehörde kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtigerweist. Der Antrag hat…
…gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates. Art. 7 VO 883/2004 lautet: Aufhebung der Wohnortklauseln Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung…
…2019 und eine Wiederaufnahme gem. § 303 (1) BAO für die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2015 bis 2017 und Umsatzsteuer 2016 und 2017 unter Verweis auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung erfolgt. Betreffend die im Zuge der Betriebsprüfung erlassenen, o.a. Erstbescheide sei eine automatisierte Aufhebung gem…
…gewöhnlichen Aufenthalts einer Person (Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004), "Aufenthalt" der vorübergehende Aufenthalt (Art. 1 Abs. 1 Buchstabe k VO 883/2004). "Familienleistungen" sind alle Sach- oder Geldleistungen zum Ausgleich von Familienlasten, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besonderen Geburts- und Adoptionsbeihilfen …
…und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Artikel 3: Sachlicher Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für alle Rechtsvorschriften, die folgende Zweige der sozialen Sicherheit betreffen: ... j) Familienleistungen. ... Artikel 7: Aufhebung der Wohnortklauseln Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines…
…die gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates. Artikel 7 Aufhebung der Wohnortklauseln Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung zu zahlen sind…
…einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gleichwertig anerkannt sind;... z) „Familienleistungen" alle Sach- oder Geldleistungen zum Ausgleich von Familienlasten, mit Ausnahme von Unterhaltsvorschüssen und besonderen Geburts- und Adoptionsbeihilfen nach Anhang I. Art. 2 VO 883/2004 lautet: Artikel 2 Persönlicher Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Staatsangehörige eines…
…die gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates. Art 7 VO 883/2004 („Aufhebung der Wohnortklauseln“): Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung…
…gegenständlich von Interesse - gleichsam die Überschrift "Aufhebung der Wohnortklauseln" trug und auszugsweise lautete: "(1) Die Geldleistungen bei Invalidität, Alter oder für die Hinterbliebenen, die Renten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und die Sterbegelder, auf die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten Anspruch erworben worden ist…
…gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates. Art. 7 VO 883/2004 lautet: Aufhebung der Wohnortklauseln Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung…