…Bonität also vor, wenn ein Schuldner gerade noch ein im Rahmen des "investment grade" liegenden Rating erhält. Bei natürlichen Personen zählen zu den Grundlagen für die Beurteilung der Bonität über die Angaben zu bisherigen Kreditabwicklungen hinaus Daten in Bezug auf Einkommen (Höhe, Arbeitsplatzsicherheit), Ausgaben (Miete…
…Ra 2019/15/0125). Die steuerlichen Auswirkungen des Bilanzgewinns für das Jahr 2013 von + 276.689,09 € als Folge der Hinzurechnung von 345.933,00 € dem Bilanzverlust für das Jahr 2013 von -69.243,91 € ergaben die Festsetzung der Körperschaftsteuer für 2013…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Kapitalgesellschaft in der Baubranche. Der Gegenstand des Unternehmens besteht aus der "Realisierung von Bauprojekten (darunter Hochbau, Tiefbau, Errichtung von Einfamilienhäusern und Reihenhäusern)" und "Personalbereitstellung". Die Organe der GmbH sind der…
…Seriosität des Auftragnehmers zu überzeugen. Hierbei könne er sich im Hinblick auf die seit Jahrzehnten allgemein bekannte Betrugsanfälligkeit insbes. im Bau- und Baunebengewerbe auch nicht allein auf Firmenbucheintragungen, vergebene UlD-Nummern, Gewerbeberechtigungen, etc. "verlassen", sondern habe sich grundsätzlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu…
…UStG 1994 entsprechende Rechnung müsse deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, also den richtigen Namen und die richtige Adresse zu enthalten. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung sei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheine…
…1994 "Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens" reichen Rechnungen mit richtigen Namen ohne richtige Adresse des leistenden Unternehmers für den Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH 26.09.2000, 99/13/0020). Das Recht auf Vorsteuerabzug kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nur…
…Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands). Der Schutz von Betriebsgeheimnissen wird durch das EU-Recht harmonisiert, insbesondere durch die EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenlegung. Hinsichtlich der Anbahnung von Geschäften sollten Unternehmen sich frühzeitig…
…wurde folgendes ausgeführt: "Eine Rechnung gemäß § 11 UStG hat folgende Angaben zu enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, den Namen und die Anschrift des Empfängers der Lieferung oder sonstigen Leistung, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder…
…angegeben, so ist der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben ist. (6) Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…angegeben, so ist der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben ist. (6) Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Rechnung muss die in § 11 Abs. 1 UStG angeführten Angaben enthalten, darunter ua. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Zu den…
…Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen…
…fünfzehnten Tag des Kalendermonates, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die sonstige Leistung ausgeführt worden ist, nachzukommen. 3. Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…X Currency: Euro Die Rechnungen enthalten weiters die Anschrift des liefernden Unternehmens, die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware, das Entgelt und den Steuersatz, den Steuerbetrag, eine laufende Nummer, die Bankverbindungen sowie die UID des liefernden Unternehmens. Die streitgegenständlichen Rechnungen enthalten darüberhinaus zwar ein Ausstellungsdatum…
…ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 leg. cit. müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: | 1. | den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…Rechnung auszustellen. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des Umsatzes nachzukommen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;…
…Lieferungen oder sonstige Leistungen abziehen konnte, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die im § 12 Abs. 1 UStG 1972 genannten Rechnungen mussten nach § 11 Abs. 1 Z 1 leg. cit. u. a. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…
…sich Ihr Amt bei der Ablehnung der Vorsteuer auf die Tatsache zurückgezogen, dass die Rechnung hinsichtlich des Bestandteiles Namen und Anschrift des liefernden Unternehmens nicht richtig und damit nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es waren von Beginn der Geschäftsbeziehung bis Ende Mai 2009 nachweislich positive…
…der Rechnung aufscheinende Gesellschaft mit der auf der Rechnung angeführten Anschrift Lieferantin gewesen wäre. Im konkreten Fall sei der leistende Unternehmer eindeutig identifizierbar, zudem sei auch unstrittig, dass die gegenständlichen Lieferungen tatsächlich erfolgt sind. Außerdem wären im Sinne der Gutglaubensjudikatur des EuGH von der Bf…
…und Adresse der liefernden Unternehmerin sowie des Empfängers der Lieferung seien sehr wohl in der Rechnung enthalten (der Bw. führt dazu eine Adresse mit Platz, Ortsname, Adressenbezeichnung und Hausnummer an). Aus § 11 UStG könne "nicht herausgelesen werden, dass sollten Lieferant und Empfänger dieselbe Anschrift haben…