…1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient, und keine Genehmigung gemäß Art…
…den entsprechenden Umsetzungsgesetzen) genehmigte Organismen für gemeinsame Anlagen geschaffen, die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient. (Das entspricht der Definition eines "AIF"…
…siehe dazu Rz 77). Dies gilt insbesondere, wenn die ausgegebenen Wertpapiere die Wertentwicklung des risikogestreuten Vermögens abbilden. Rz 107: Schließt eine fehlende Anlagestrategie die Qualifikation einer ausländischen Investmentstruktur als AIF aus, weil die zuständige Aufsichtsbehörde vom Vorliegen einer unternehmerischen Strategie ausgeht, ist dies als Indiz…
…Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds zu verstehen, der nicht als OGAW zu qualifizieren ist und von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie dieser Anleger zu investieren, ohne dass das Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient (§ 2 Abs…
…Rz. 2 zu § 24 BAO]. Zur LV I: Im vorliegenden Fall war die AG 1 die zivilrechtliche Eigentümerin der im Deckungsstock befindlichen Vermögensanlagen. Bei den im Sachverhalt festgehaltenen Befugnissen des Bf., insbesondere der Bestimmung und Änderungsmöglichkeit der Anlagestrategie, der Möglichkeit des Rückkaufs, der vorzeitigen Entnahme…
…in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt, dass das wirtschaftliche Eigentum des Versicherungsnehmers am Deckungsstock in einer Zusammenschau aller Kriterien (Auswahlmöglichkeit Depotbank, Vermögensverwalter, Anlagestrategie, jederzeitige Kündigungsmöglichkeit in Form einer Depot(rück)übertragung zu beurteilen ist. Es wird die Ansicht vertreten, dass die relevanten Vertragsklausen des zu…
…zwischenzeitlich ausgezahlten Geldern an Umfang zugenommen haben, was den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf erheblich störte. Dies habe letztlich "im Ergebnis die Performance der von uns (KG) verfolgten Anlagestrategie erheblich beeinträchtigt" und zu einem erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand geführt. "Überspitzt ließe sich sagen, dass einige Anleger - nach ihrem…
…25. Mai 2022 Folgendes dar: "1) Verfügungsgewalt über Deckungsstock: (Ausführungen in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 19.12.2016 Seite 8) Die Anlagestrategie wird vom Versicherungsnehmer gewählt. Diese hat der Vermögensverwalter dementsprechend umzusetzen. Der Versicherungsnehmer kann die Anlagestrategie während der Vertragsdauer jederzeit ändern, zwar…
…Anteilsinhaber von einer Steuerbefreiung Gebrauch zu machen. Im Falle einer mindestens 90%-igen Ausschüttung kann diese als abzugsfähig behandelt werden und sich dadurch die zu zahlende US-Bundeseinkommenssteuer auf bis zu Null reduzieren. Entsprechend seiner Anlagestrategie hat die Bf. betreffend den Bf-TF1 für die…
…zu einem Strategiewechsel entschieden. Sämtliche Anlageentscheidungen zur Umsetzung der vom Gatten der Bf vorgegebenen Anlagestrategie seien dem VU und deren Vermögensverwaltern vorbehalten. Das in der Er- und Ablebensversicherung befindliche Kapitalvermögen sei weder der Bf noch deren Gatten zuzurechnen (VwGH 23.11.2016, Ro 2015/15…
…von einem entsprechenden Recht nicht Gebrauch gemacht, doch habe sie die Depotbank sowie den Vermögensverwalter auswählen und beeinflussen können. Sie könne die Anlagestrategie bestimmen und jährlich ändern. Die vorgelegten Unterlagen (Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das Fehlen von Nebenvereinbarungen und Depotmanagementverträgen, Vermögensverwaltungs- und Depoteröffnungsvereinbarung zwischen Versicherung…
…Die Wertpapiere des Deckungsstocks würden zwar auf einem individuellen Deckungsstockkonto verwahrt, der Versicherungsnehmer könne jedoch nur die Anlagestrategie ändern. Eine Weisungsmöglichkeit auf die Art und den Umfang des Einsatzes einer konkreten Einzelanlage sei nicht gegeben. Dass der Einmalerlag in Form einer Depotübertragung erfolgt sei und…
…Kapitalauszahlung. In den jeweiligen Polizzen zu den Versicherungsverträgen wird ein Mindesttodesfallschutz in Höhe von 10% der vereinbarten Versicherungsprämie vereinbart. Für alle drei Polizzen wird die Anlagestrategie "Gemanagtes Portfolio-Ausgewogen" gewählt. Die gesetzlichen Abgaben in Form der Versicherungssteuer wurden in Höhe von 4% jeweils abgeführt. Die…
…Fall - ein Einmalerlag durch Depotübertrag erfolgt sei, und - die Anlagestrategie innerhalb der vertraglichen Bestimmungen frei wähl- und veränderbar sei, weshalb im Ergebnis vom Vorliegen einer völlig individuellen Veranlagungsstrategie ("private insuring") auszugehen sei. Der Rechtsansicht des Finanzamtes werde entgegengehalten, dass aus dem Prämienerlag mittels Depotübertrag nicht…
…formal keine Verwaltung eines Fonds iSd Investmentfondsgesetzes darstelle. In beiden Fällen werde nicht allgemein der Kauf von Wertpapieren, sondern der Kauf eines oder mehrerer Wertpapiere in einer bestimmten Stückzahl unter Berücksichtigung der vom Anleger gewünschten Anlagestrategie, seiner Anlageziele, seiner verfügbaren Mittel und der Zusammensetzung des…
…Investmentuniversum" vorgegeben, das heißt eine Liste von Investmentfonds, welche grundsätzlich für den Deckungsstock in Betracht kommen. Weiters seien verschiedene Anlagestrategien vorgegeben worden. Aus der durch den Anleger gewählten Strategie habe sich ergeben, in welche Art von Fonds beim gemanagten Portfolio grundsätzlich investiert werden sollte. Die…
…der Leistung Eine Bank schließt mit ihren Kunden Vermögensverwaltungsverträge ab, aufgrund derer sie sich verpflichtet, das ihr überlassene Kapital möglichst ertragreich, entsprechend der vom Kunden gewählten Anlagestrategie (zB konservativ, dynamisch usw.) zu verwalten. Die Bank entscheidet im Rahmen der Vermögensverwaltung, ohne vorherige Weisung des Kunden…
…Versicherung übernehmen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung von Vermögenswerten zu. Die AG 1 wies darauf hin, dass zahlreiche wirtschaftliche Faktoren sowie die Entscheidung über die Anlagestrategie die Entwicklung der angelegten Vermögenswerte beeinflussen können (§ 7 Abs. 6 AVB). § 8…
…1 beurteilte die Polizze wie folgt: Allein aufgrund der Risikoübernahme im Todesfall (5%) sei die Vergleichbarkeit mit einer inländischen Versicherung zu bejahen. Der Bf. konnte zwar die Anlagestrategie während der Vertragslaufzeit ändern, habe jedoch keinen direkten Einfluss auf die Auswahl und Verwaltung der Vermögenswerte gehabt…
…abgeschlossen. Es handelt sich um anteils- bzw. fondsgebundene Lebensversicherungen. Das im Deckungsstock befindliche Vermögen war in allen zehn Fällen das gleiche. Er hat sich für die Anlagestrategie "ausgewogen" entschieden. Er selbst hatte keine Kenntnis, die Veranlagungen der im Deckungsstock befindlichen Vermögensanlagen selbst vorzunehmen. Der Bf…