…Hafteinlagen. Die Kommanditisten verpflichten sich darüber hinaus, Verluste bis zur Höhe der angefallenen Zinsen entsprechend ihrer Beteiligung zum jeweiligen Zinsabrechnungsstichtag an die Gesellschaft zu vergüten. 2.1.2. Mit zeitgleich gefassten Umlaufbeschlüssen verpflichteten sich alle Kommanditisten zur vorerwähnten Verlustabdeckung im genannten Ausmaß und dazu, in…
…Gesamtüberschusserzielungsabsicht nicht anhand des objektiven Umstandes "Angemessenheit der Zeitrelation" nachvollziehbar. Die "große Vermietung" ist in diesem Fall von Beginn an ertragsteuerlich als Liebhaberei zu beurteilen. Ein Anlaufzeitraum ist bei "großer Vermietung" ausgeschlossen (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2 Rz 447). Bei der "großen Vermietung" hat die Abgabenbehörde…
…zu beurteilen, ob die Gesamtgewinnerzielungsabsicht im Sinne des stetigen Strebens nach Gewinnen anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sei (Jahr-zu-Jahr-Beurteilung). Bei einer langjährigen (dh. über einen absehbaren Zeitraum hinausgehenden) "großen Vermietung" habe keine Beurteilung der Angemessenheit der Zeitrelation im Sinne des § 2 Abs. 3…
…der Vermietung ab dem 1. April 2004 müsse ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten im Zeitraum 2004 bis 2024 zu erwarten sein, um die Liebhabereivermutung zu widerlegen; das Erreichen eines Gesamtüberschusses sei anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren. Für die Prüfung der Angemessenheit der Zeitrelation…
…verstehen. Liegt keine Angemessenheit der Zeitrelation vor, so ist die entgeltliche Überlassung von Gebäuden bereits aus diesem Grund insgesamt als Liebhaberei zu beurteilen. Eine Kriterienprüfung ist diesfalls entbehrlich. Im gegenständlichen Fall ist in den Jahren 1991 bis 1999 (9 Jahre ab Beginn der Betätigung) ein…
…Umstände (Angemessenheit der Zeitrelation i.S. d. § 2 Abs. 3 sowie - wie bei anderen typischen erwerbswirtschaftlichen Betätigungen auch - Kriterien i.S. d. § 2 Abs. 1 LVO II) nachvollziehbar sein muss. Ob eine Tätigkeit objektiv geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Gesamtgewinn bzw Gesamtüberschuss der…
…Vermietung" - mangels Angemessenheit der Zeitrelation - von Beginn an Liebhaberei dar. Für den Nachweis ist ein strenger Maßstab anzulegen. (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz. 312) Diesen Nachweis, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist und sich der Entschluss zur…
…wäre es Sache der Beschwerdeführer gewesen, den Nachweis zu erbringen, dass die Vermietung "doch auf einen unbegrenzten Zeitraum, zumindest jedoch bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses" geplant gewesen sei. Diesen Nachweis hätten die Beschwerdeführer nicht erbracht. Die gegenständliche Vermietung stelle "wegen der Angemessenheit der Zeitrelation" von…
…Vermietung" - mangels Angemessenheit der Zeitrelation - von Beginn an Liebhaberei dar. Für den Nachweis ist ein strenger Maßstab anzulegen. (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz. 312) Der Nachweis, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist und sich der Entschluss zur…
…Herstellung der Angemessenheit der Zeitrelation im Nachhinein dazu führt, dass die bisherige Vermietungstätigkeit als Liebhaberei zu beurteilen ist. War also aus der Sicht des Betätigungsbeginnes realistisch kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in einem absehbaren Zeitraum (üblicher Kalkulationszeitraum) zu erwarten und nimmt der Vermieter…
…der Vermieter (Bf) aber diesen Nachweis nicht erbringen, so stellt die "kleine Vermietung" - mangels Angemessenheit der Zeitrelation - von Beginn an Liebhaberei dar. Für den Nachweis ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl BFG 30.9.2021, RV/7103016/2019). Es ist daher nach dem Gesamtbild der…
…zu einem absehbaren Zeitraum (Angemessenheit der Zeitrelation) und die Kriterien iSd § 2 Abs. 1 LVO. Gemäß § 2 Abs. 1 LVO ist, wenn bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 Verluste anfallen, das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten…
…Notwendigkeit zur Überprüfung, ob eventuell der Liebhabereitatbestand vorliege, vom UFS Folgendes ausgeführt: Grundsätzlich fällt eine derartige Tätigkeit wie im berufungsgegenständlichen Fall unter die Betätigungen mit Einkunftsquellenannahme. Bei der Planung sind objektive Maßstäbe, d.h. realistische Annahmen, anzulegen. Angemessenheit der Zeitrelation ist anzunehmen, wenn sich innerhalb…
…erzielt werden können, wurde von der Bw. nicht dargelegt und ist für den Unabhängigen Finanzsenat auch nicht erkennbar. Damit ist aber bereits die für das Vorliegen von steuerlich relevanten Einkünften erforderliche Voraussetzung der Angemessenheit der Zeitrelation nicht erfüllt. Die Vermietungstätigkeit der Bw. ist daher schon…
…sondern die objektive Eignung der Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, d.h. die objektivierbare Gesamtüberschusserzielungsabsicht ist maßgebend. Die Absicht einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen muss anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sein. Als objektive Umstände sind die Angemessenheit der Zeitrelation (geplanter Zeitraum bis…
…davon ausgehen würde, der Bw. hätte in den Jahren ab 2006 die von ihm prognostizierten Gewinne erzielt bzw. erzielen können, so würde sich erstmals im Jahr 2025 - somit nach insgesamt 40 (!) Jahren - ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben. Eine Angemessenheit der Zeitrelation iSd. …
…beurteilen (Prüfung der Angemessenheit der Zeitrelation gemäß § 2 Abs. 3 LVO), andererseits ist nach § 2 Abs. 1 LVO vorzugehen. Demzufolge ist bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, bei denen Verluste entstehen, das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über…
…von Gebäuden Überschüsse der Werbungskosten über die Einnahmen erklärt, so habe die Abgabenbehörde anhand einer vom sich Betätigenden zu erstellenden Prognose (Plan, Kalkulation) zu beurteilen, ob das Verhältnis jenes Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtüberschuss geplant sei zu einem absehbaren Zeitraum angemessen sei (Angemessenheit der Zeitrelation)…
…62 Folgendes aus: Angemessenheit der Zeitrelation sei anzunehmen, wenn sich innerhalb des absehbaren Zeitraumes voraussichtlich ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) ergeben werde oder sich lediglich deshalb nicht ergebe, weil von Sonderabschreibungen (z.B. § 28 Abs. 3 EStG 1988) Gebrauch gemacht werde oder der Steuerpflichtige wegen gesetzlicher Einnahmenbeschränkungen…
…nicht durchgeführten Verbesserungen ergebe sich erstmals im Jahr 2025 (nach 30 Jahren) ein Gesamt-Einnahmenüberschuss. Diese Annahme sei in Anbetracht der bisher zur Gänze fehlenden Mieteinnahmen realistisch. Eine Angemessenheit der Zeitrelation liege damit nicht vor. Im Ergebnis könne dem Finanzamt nicht erfolgreich entgegen getreten werden…