…Dies ändert aber nichts an der Zuordnung eines allgemeine Sprachkenntnisse vermittelnden Sprachkurses zum Bereich der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG. Die Auffassung des Finanzamtes, Kosten eines Sprachkurses seien nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Kurs ausschließlich oder…
…von allgemeinem Interesse sind, sind als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind. Es mag unbestritten sein, dass ein Sprachkurs…
…lassen: - Kosten für die Anreise der Schwägerin samt Tochter; - Versicherungskosten (Reise- und Krankenversicherung für Schwägerin/Nichte) - Kosten für Deutsch-Sprachkurse der Schwägerin/Nichte; - Kosten für Berufs-/Schulausbildung der Schwägerin/Nichte; - Kosten für Anmietung, Einrichtung und lfd. Betriebskosten einer Kleinwohnung; - "unmittelbare" (= allgemeine) Lebenshaltungskosten für Schwägerin…
…Bw. bringt im Vorlageantrag vor, im Leistungsangebot der Sprachschule finde sich die Möglichkeit sowohl einen allgemeinen Sprachkurs in Englisch, als auch für Englischlehrer konkret ausgerichtete Kurse zu belegen und verweist dabei auf die Internetseite "www.lalgroup.com/torbay/adult language courses.html, bestreitet aber nicht…
…im Zusammenhang mit einem Sprachkurs auf Sizilien: Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richtet sich nach jenen Merkmalen, welche für die steuerrechtliche Anerkennung von Studienreisen erforderlich sind. Die reinen Kurskosten für Sprachkurse im Ausland sind bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen immer abzugsfähig und…
…für Verwaltung, Marketing und EDV mit einem Bruttogehalt von S 18.000,00 mit 40 Wochenstunden angestellt. Von 18.9.2000 bis 1.6.2001 befand sie sich auf einem Auslandsaufenthalt in Santa Barbara in Kalifornien, USA. Zweck des Aufenthaltes war die Absolvierung eines Sprachkurses…
…anerkannt und als Begründung angeführt, dass Aufwendungen für einen Sprachkurs nur dann als Werbungskosten absetzbar seien, wenn dadurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Das Erwerben von Sprachkenntnissen, allgemein von Interesse und Nutzen seien, weil sie die Allgemeinbildung…
…weshalb der Bf. für seine Berufsausübung oder sein Doktoratsstudium überhaupt in einem relevanten Ausmaß einen PC-Lautsprecher (ein musikfähiges Aktiv-Soundsystem 5.1.) benötigt. Auch externe Speichermedien (insbesondere externe Festplatten) finden nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig auch eine private Nutzung (z.B. Speicherung privater Bild- und…
…dass der Veranstalter des Sprachkurses diesen für eine Vielzahl an ihren Sprachkenntnissen erweiternde und vervollständigende interessierende Leute anbietet, welche verschiedenen Berufsgruppen angehören. Ein Kurs- bzw. Reiseprogramm, welches ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Bw. abgestellt ist, und bei welchem allgemein interessierende Programmpunkte der Reise…
…Es ist sohin festzustellen, dass zumindest überwiegend nicht fachspezifisches Vokabular vermittelt wurde - abgestellt auf die Berufsgruppe des Berufungswerbers, sondern - vorwiegend - Allgemein-Englisch, sodass der streitgegenständliche Englischkurs für jedermann gleichermaßen von Bedeutung ist und Anziehungskraft besitzt. Der Berufungswerber gibt zwar vor, dass der gleiche Kurs bei…
…gemachten Werbungskosten für den Sprachkurs im Ausland nicht. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für einen Sprachkurs nur dann als Werbungskosten absetzbar wären, wenn hiedurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse…
…Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen (VwGH 27.6.2000, 2000/14/0096). 5.1. Sprachkurse: Aufwendungen für Sprachkurse stellen auch dann abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten dar, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben…
…Zusammenhang mit der Anschaffung des PC als auch jene für den Sprachkurs sind vom Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 EStG 1988 umfasst. Die vorliegende Berufung war daher in diesem Punkte abzuweisen. Anzumerken bleibt, dass Anschaffungskosten für einen PC auch bei Vorliegen einer beruflichen Veranlassung nicht…
…dass der allgemeines Englisch umfassende Sprachkurs 4 Lektionen à 45 Minuten pro Tag betragen habe und an Lehrinhalten die Grammatik, sprachliche Kenntnisse (Fertigkeiten), die Sprachbeherrschung, die Besprechung und Nachahmung von Aufgaben mit diversen Themenvielfalten aufwies. Dass für die Berufsausübung der Bw. auch allgemeine Englischkenntnisse von…
…wurde zur Bescheidbegründung ausgeführt, dass Aufwendungen für einen Sprachkurs nur dann als Werbungskosten absetzbar seien, wenn hierdurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse und Nutzen seien, weil sie die Allgemeinbildung…
…gemachten Werbungskosten für den Sprachkurs im Ausland nicht. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für einen Sprachkurs nur dann als Werbungskosten absetzbar wären, wenn hiedurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse…
…seitens des Finanzamtes ausgeführt, dass Aufwendungen für einen Sprachkurs als Werbungskosten nur dann absetzbar seien, wenn hiedurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse und Nutzen seien, sei der privaten Lebensführung…
…nicht aber die Aufwendungen für die Sprachkurse. Diese seien nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn hierdurch ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf den Beruf des Steuerpflichtigen abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt würden. Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, die allgemein von Interesse und Nutzen seien, weil sie die Allgemeinbildung erhöhen…
…Aufteilungs- und Abzugsverbot im Einkommensteuerrecht). Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). 1. Aufwendungen für den Sprachkurs in England: Kosten einer Auslandsreise sind grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung, außer sie…
…und Abzugsverbot im Einkommensteuerrecht). Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, stellen somit grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland richtet sich nach der Rechtsprechung nach jenen Merkmalen, welche für die…