…VwGH 12.8.1994, 94/14/0025, ÖStZB 1995, 252, wonach sogar ein Nullansatz anstatt eines Minusansatzes möglich wäre). Das Bundesministerium für Finanzen hat jedoch mit Erlass vom 12. Juli 2002, GZ 06 1802/1-IV/6/02 das Einkommensteuerprotokoll 2001 in Ergänzung der EStRL…
…Bezirk, den Gerichtsbezirk Schwechat und die Stadtgemeinde Gerasdorf betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate 1-8/2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…2006 eine einmalige Geldleistung gewährt, die derjenige erhält, "der sich den Lebensunterhalt nicht ausreichend beschaffen kann und ihn auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen bekommt". Aufgrund meiner schwierigen persönlichen und familiären Lebenssituation kann ich keine Diagnosen oder weiteren Bescheinigungen meiner Einschränkung vor dem 18…
…legt der Rechtsvertreter eine Meldebestätigung des Magistrates vom 31. Oktober 2003 vor. Das Magistrat in S. bestätigt, dass die Berufungswerberin vom 28. Juni 1989 bis 6. Januar 1999 an der Anschrift N 18 und ab 6. Januar 1999 bis jetzt an der Anschrift N 20…
…nach Abschluss der Berufsausbildung (§ 2 Abs. 1 lit. d FLAG) verstrichen. Für die Zeiten, für die der Sohn des Bw. beim AMS arbeitssuchend gemeldet war (§ 2 Abs. 1 lit. f FLAG), das waren nach der vom Bw. vorgelegten Bestätigung die Zeiten 2.2.2004-2…
…legt der Rechtsvertreter eine Meldebestätigung des Magistrates vom 31. Oktober 2003 vor. Das Magistrat in S. bestätigt, dass die Berufungswerberin vom 28. Juni 1989 bis 6. Januar 1999 an der Anschrift N 18 und ab 6. Januar 1999 bis jetzt an der Anschrift N 20…
…Golden Handshakes" im Auge gehabt habe - würden nicht unter den Geltungsbereich eines Sozialplans fallen. Vor diesem Hintergrund und dem ausdrücklichen Willen der Regierungsparteien, Sozialpläne nicht in das Abzugsverbot einzubeziehen, ist die Nennung des Sozialplanes in der Übergangsbestimmung zu § 20 Abs 1 Z 8 EStG gemäß…
…wie ausgeführt ist Rechtsanwalt Dr. v erst nach dem Jahr 1973 verstorben. Der Abschluß des Lebensversicherungsvertrages mit 18.6.1973 erfolgte daher keinesfalls mit Bereicherungswillen, sondern ausschließlich zur Absicherung des Unterhalts der Ehegattin, welche auch noch für drei Kinder sorgepflichtig war und für Kreditverpflichtungen haftete…
…16 zu berechnen. … Die vom Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten vor Abschluß des Vertrages oder zu diesem Anlaß zusätzlich erbrachten Beiträge zur Finanzierung des Bauvorhabens sind bei der Berechnung des Entgelts betragsmindernd zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Entgelts dürfen angerechnet werden: 1. ein Betrag…
…Bedeutung zukomme. Bezüglich der Sicherheitszuschläge wurde gleichfalls auf die damalige Einigung hingewiesen und auf die Stellungnahme des Prüfers vom 4.5.2007 bezüglich einer beabsichtigten allfälligen weiteren Erhöhung. Im Schriftsatz vom 18.9.2009 hielt der Bw zum Themenkreis Absetzung für Substanzverringerung fest, dass sowohl…
…EUR 17.200,-- | Baukosten 1/15 von 30% | EUR 67.600,-- | Wirtschaftlichkeitsanalyse 35% | EUR 98.000,-- | Auftrag / Wirtschaftliche Betreuung 35% | EUR 175.000,-- | Hausverwaltung / Erstvermietung 35 % | EUR 56.000,-- | Steuerliche Vertretung 35% | EUR 8.800…
…Auftrag erarbeitet worden ist, - die Miteigentümer die ***Gesellschaft3*** umfassend, insbesondere auch zur Vertretung vor den Baubehörden sowie zum Abschluss von Verträgen aller Art bevollmächtigten; - von der ***Gesellschaft3*** in Vertretung der Miteigentümer in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Konstituierung der Miteigentümerversammlung vom 18. Juli 2016 am 19…
…wohl analog auf § 10 anzuwenden sein. Zur Faktenlage: Auf den Schriftsatz vom 8.1.2003 der Rechtsanwaltskanzlei als Anhang zur Berufung werde verwiesen. Zum Zeitpunkt der Anschaffung des Kernspintomographen seien MRT-Untersuchungen von der Wiener Gebietskrankenkasse zwar nicht als Sachleistung ersetzt worden, doch hätten die…
…ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 (bzw. Abs. 4 für den Zeitraum vor dem 1.1.2001) unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs. 2 BAO zu beurteilen. Danach hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort…
…Verwaltungsgerichtshofes in Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Familienheimfahrten (vgl. etwa vom 18.10.2005, 2005/14/0046, 15.11.2005, 2005/14/0039, 19.10.2005, 2005/14/0127, 22.11.2006, 2004/15/0138 und 26.7..2007, 2006/15/0111), lt…
…vor dem 1. Jänner 2021, dem Inkrafttreten der Organisationsänderungen in der Finanzverwaltung) im Abgabenverfahren des Bf mitzuwirken und auch für das damalige Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf zu handeln (etwa Genehmigung von Schreiben dieses Finanzamts), was vom Bf in der mündlichen Verhandlung vom 18…
…1989, 89/18/135). Die Unterschrift auf dem Bescheid ist derart unleserlich, dass sie diesen Anforderungen nicht zu entsprechen vermag. Da eine leserliche Beifügung des Namens nicht erfolgt ist, liegt ein anfechtbarer Bescheid nicht vor. Eine Überprüfung ob der "Genehmigende" die auch nur abstrakte Approbationsbefugnis…
…als eine Rahmen des Dienstverhältnisses entfaltete Tätigkeit angesehen werden. Analoges gilt für die anderen genannten Ärzte. Gerade derartige Sachverhaltskriterien aber werden auch von der Judikatur (vgl. VwGH 18.3.2004, 2001/15/0034) als entscheidend dafür angesehen, ob unabhängige selbständige Einkünfte vorliegen. (Nur) bei Honoraren…
…Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten vor und beantrage die jährliche Abschreibung mit Euro 9.264,00 festzusetzen. In der EST-Erklärung 2001 wurde die Afa mit Euro 18.200,00 berücksichtigt. | ERTRAGSWERT | | Euro | Jahresrohertrag | | 26.140,00 | fiktive Eigenmiete…
…keinen GdB, da vor 2005 fachärztlich relevante Befunde bzw. Belege einer fachärztlichen Diagnostik oder Behandlung nicht vorliegen. Herr ***1*** ***2*** ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Die Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ist nicht vor vollendetem 18. Lebensjahr…