…sie durch ihre begonnen Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater im Oktober sofort eine Trainertätigkeit bei I. A. bekommen, anschließend sei sie im R. Z. H. in G. als Behindertenfachbetreuerin angestellt gewesen. Eigentlich sei sie damals stolz auf sich selbst gewesen und auch der Meinung gewesen…
…Methoden und Techniken aus dem Bereich der Mal- und Gestaltungstherapie und des Kreativtrainings auch für eine Volksschullehrerin vorteilhaft sind, dadurch werden aber der Beruf einer Volksschullehrerin und der einer "Kunsttherapeutin" im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit als Lebens- und Sozialberaterin nicht zu artverwandten Berufen im Sinne…
…den Themen der Beratung für Aus-/Fortbildung gemacht werden wie "Positionierung für die zukünftige selbständige Tätigkeit", die "Entwicklung eines professionellen Außenauftritts" oder der "Aufbau einer beruflichen Online-Präsenz". Welche konkreten Kenntnisse für die Tätigkeit als Lebens- und Sozialberaterin dabei bei dieser Beratung erworben wurden wird…
…erbracht werden könnten. Im beiliegenden Ausbildungsplan (für Lebens- und Sozialberater) werde darauf hingewiesen, dass eine der Zielgruppen dieser Fortbildung Absolventen der Pädagogischen Akademie, also auch Hauptschullehrer seien. Das berufliche Einsatzgebiet für Lebensberater sei insbesondere in der Erziehungsberatung gelegen, insbesondere soll Lernberatung, Lerntechniken, Hilfen bei Lernschwierigkeiten…
…der Kosten für den Lehrgang zum Lebens- und Sozialberater beantragt. Die Kenntnisse aus dieser Fortbildung würden sie im Alltag bei ihrer Tätigkeit als Sozialbegleiterin für Personen mit Handicap unterstützen. Außerdem sei der abgeschlossene Lehrgang zur Lebens- und Sozialberatung eine Voraussetzung für die weiterführende Bildungsmaßnahme zur…
…NLP der Beruf eines Lebens- und Sozialberaters (über einen anderen Ausbildungsweg) offen stünde, fehle es, laut VwGH, an der für die steuerliche Anerkennung als Werbungskosten erforderlichen Notwendigkeit des Besuches der NLP-Seminare. Damit lägen auch in diesem Fall Aufwendungen vor, welche bei typisierender Betrachtungsweise als…
…Fortbildung bei Name "Aus-/Fortbildung" bei Name Auch wurde ein mit Hilfe eines EDV-Programmes erstelltes Fahrtenbuch vorgelegt, aus der sich Fahrten im Gesamtausmaß von 1.528 km ergeben. Schließlich war dieser Beantwortung ein Lehrplan ab xx.02.2023 betreffend Grundlagen und Methodik der Lebens…
…NLP-Practitioner über den NLP-Practitioner-Master und über die erweiterte Lebens- und Sozialberaterausbildung bei Frau C möglich ist. In der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes werden Aufwendungen, die ihrer Art nach auch privat veranlasst sein können (wozu auch die Ausbildung zu einem nicht artverwandten Beruf zählt)…
…Lebens- und Sozialberaters mit dem Fachschwerpunkt Erziehungsberatung und Elternbildung mit dem einer Kindergartenpädagogin verwandt ist und ob die erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im ausgeübten Beruf verwendet werden können. Bei der Abgrenzung konnte sich das BFG auf eine gesicherte Judikaturlinie des VwGH stützen und…
…ihr Dienstverhältnis bei der Steuerberatungs GmbH mit 31. Dezember 2007 gekündigt hätte, um sich auf die Ausbildung konzentrieren zu können. Ab Herbst 2008 hätte sie die konkrete Absicht als diplomierte Lebens- und Sozialberaterin Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erzielen. Zurzeit würde sie eine Fördermaßnahme des…
…Diplomierten Lebens- und Sozialberaterin vor. In rechtlicher Hinsicht ergibt sich Folgendes: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachen sind. Weiters müssen Werbungskosten in einem…
…Finanzamt aus, dass der Besuch der Gesundheitsschule H.v.B. zum Zwecke der Ausbildung zur LSB als Ausbildungsmaßnahme eines anderen (neuen) Berufes und nicht als solche der Fortbildung im Rahmen der ausgeübten beruflichen Tätigkeit als Kindergartenleiterin zu werten sei. Die Lebens- und Sozialberatung stelle eine…
…bei ihren nichtselbständigen Einkünften. Das FA folgte dem Berufungsvorbringen nicht und erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung (BVE) unter Darstellung der im Verfahrenszeitraum geltenden Rechtslage in den Bereichen steuerlich absetzbarer Aus- und Fortbildungs- sowie Umschulungskosten bzw. Abgrenzung von persönlichkeitsbildenden Aufwendungen der privaten Lebensführung. Die Bw. beantragte eine…
…entgegen genommen. Eine Antwort darauf ist unterblieben. Über die Berufung wurde erwogen: A) Aufwendungen für den Besuch der Kurse zum Erlangen der Befähigungen eines Lebens- und Sozialberaters beziehungsweise Neurolinguistisches Programmieren Gesetzliche Grundlage für das Geltendmachen von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, welche der…
…die Bw. nicht dieses Gewerbe des Lebens- und Sozialberaters ausüben will, besteht der Streitpunkt darin, ob eine steuerlich begünstigte Fortbildung vorliegt. Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 26.7.2007, 2006/15/0065, ausgeführt hat, handelt es sich dann um eine berufliche Fortbildung, wenn…
…sie eine wichtige Investition in ihre Zukunft. Die Zusatzqualifikation als Lebens- und Sozialberaterin (LSB) hätte sie ebenfalls im Juni 2019 erfolgreich abgeschlossen. Mit der LSB-Ausbildung würde sie diese Berufsausübung anstreben und diese steigere ihre Berufschancen in der ***4*** erheblich. Die Fortbildungen Selbsterfahrung, Supervision und…
…Bildungskosten zu ziehen, reicht für die Annahme eines beruflichen Veranlassungszusammenhanges nicht aus (vgl hiezu VwGH 31.3.2011, 2009/15/0198 mwN). Es ist somit insgesamt festzustellen, dass die deklarierten Aufwendungen für die Ausbildung zur LSB, die Fortbildung "Stressmanagement und Burnout-Prävention", die diversen Coachings…
…FA aus: "1. Fortbildung "Lebens- und Sozialberatung Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausbildung ermöglichen, wobei ein Zusammenhang zur konkreten ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegen muss. Ein derartiger Zusammenhang liegt bei den Tätigkeiten als Lehrer und Lebens- und Sozialberater nicht…
…den breit gefächerten Tätigkeitsinhalt eines Lebens- und Sozialberaters stelle der Lehrgang aber keine berufsspezifische Fortbildung dar. Weiters würden diese Lehrgänge von Angehörigen verschiedenster Berufe besucht werden. Auch die Bestätigung des Dienstgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit dieser Schulungsmaßnahme reiche deshalb nicht aus. Eine berufliche Notwendigkeit habe…
…beruflich notwendig war oder nicht - ob es sich überhaupt bei der "Qualifizierung zur Tätigkeit als selbstständiger Coach und Trainer bzw. für Führungstätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen" um eine Fortbildung bzw. Umschulung handeln kann. In der Berufung vom 16.8.2011 führte der steuerliche Vertreter allerdings aus…