…so ist die 33%-Regel anzuwenden (aaO, E 186a, vgl. auch E 189). Auf den Fall des Bw. angewendet, resultiert aus seinem Lohnzettel und aus den Lohnzetteln seiner Ehegattin für das Jahr 2001 bei der Anwendung der 40%-Regel folgende Unterhaltsverpflichtung des Bw. gegenüber seiner…
…Die streitgegenständlichen 9.344,12 € sind in ihrer rechtlichen Zwangsläufigkeit jedoch durch die Unterhaltsverpflichtung des Bw von 8.249,09 € begrenzt (s oben). Der Ehegattin des Bw stand nach der 40%-Regel ein Anteil von 12.129,61 € am verfügbaren Familieneinkommen zu…
…wie der Bw in dem die Berufung ergänzenden Schreiben berechnet hat - aus dem Lohnzettel des Bw und aus dem Lohnzettel seiner Ehegattin für das Jahr 2005 bei der Anwendung der 40%-Regel nachstehende Unterhaltsverpflichtung des Bw gegenüber seiner Ehegattin: Nettoeinkommen Bw: | Kennzahl 210: E…
…+ Gatte): 59.793,75 Euro davon 40%: 23.917,50 Euro abzüglich Nettoeinkommen des Gatten: 20.809,59 Euro ergibt: Unterhaltsverpflichtung der Bw. an ihren Gatten: 3.107,91 Euro (Kontrolle: Betrag bei 33%-Regel wäre höher: 12.864,77 Euro). Das Pflegegeld ist aufgrund…
…obwohl der genaue verhältnismäßige Einkünfteanteil sogar weniger als 80% betragen habe. b) Was die in der (Erst-)Bescheidbegründung angeführte "40%-Regelung" bei der Bemessung des Ehegatten(pflicht)unterhalts anlange, so handle es sich dabei nur um eine Orientierungshilfe für die Berechnung des Unterhalts (Verweis auf…
…bei Anwendung der Bestimmungen der GrundanteilV 2016 abgewichen werden. Die GrundanteilV 2016 berücksichtigt bauliche und örtliche Umstände, die ein Abweichen von der gesetzlichen Vermutung der Wertverhältnisse (40%-Regel) rechtfertigen. Den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden wurde gemäß § 2 Abs. 2 GrundanteilV 2016 in Hinblick auf die Lage der…
…€ betrug. Zwecks Bemessung des Unterhaltsanspruches war von dem ihr zustehenden 40%-igen Anteil am Familieneinkommen das eigene Einkommen von 9.806,20 € abzuziehen, sodass sich ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten von 4.807,14 € ergab (die 33%-Regel ist nicht anzuwenden, weil…
…80 € Die beantragten Krankheitskosten in Höhe von 4.364,02 € seien in ihrer rechtlichen Zwangsläufigkeit durch die Unterhaltsverpflichtung des Berufungswerbers von 542,80 € begrenzt. Der Ehegattin sei nach der 40 %-Regel ein Anteil von 13.957,90 € am verfügbaren Familieneinkommen zugestanden…
…Bemessung des Unterhaltsanspruches war von dem ihr zustehenden 40%-igen Anteil am Familieneinkommen das eigene Einkommen (3.550,82 €) abzuziehen, sodass sich ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten von 6.315,28 € ergab. (Kontrolle: Betrag bei 33%-Regel wäre höher: 6.967,77 €…
…Berufungseinwendung hätten die Lenker den Gehalt bekommen, mit denen sie angemeldet gewesen wären. Die branchenübliche Regelung im Taxigewerbe, dass von den Lenkern rund 40 % des Fuhrumsatzes als Fuhrlohn einbehalten worden wären, würde im gegenständlichen Fall nicht zutreffen. Die Passage über die Bezahlung der Lenker in…
…Variante 1: 60% des Veräußerungsentgeltes sind mit dem pauschalen Steuersatz (12%) und 40% mit dem Normalsteuersatz (20%) zu versteuern. | Bruttoveräußerungspreis: Euro 18.000 | davon 60% LuF Steuersatz 12% | davon 40% Regel-Best. Steuersatz 20% | Aufteilung brutto | Euro 10.800,00…
…dies auch teilweise in der Literatur vertreten wird, vom BFG (siehe zB BFG vom 11.8.2023, RV/7100409/2023) teilweise so judiziert wird und infolge des knappen Überschreitens der 40%-Regel der Ansicht des Finanzamtes, dass dies der Verfahrensvereinfachung diene, zugestimmt werden kann.) In…
…von 40% des für beide Ehegatten zur Verfügung stehenden Familieneinkommens auszumessen (aaO, E 186). Ist das Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten so geringfügig, dass ihm nach der 40%-Regel ein höherer Anspruch zustünde, als wenn er über kein Einkommen verfügte, so ist die 33%-Regel anzuwenden…
…€ betrug. Zwecks Bemessung des Unterhaltsanspruches war von dem ihr zustehenden 40%-igen Anteil am Familieneinkommen das eigene Einkommen von 3.532,84 € abzuziehen, sodass sich ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten von 4.579,54 € ergab (die 33%-Regel ist nicht anzuwenden, weil…
…von 40% des für beide Ehegatten zur Verfügung stehenden Familieneinkommens auszumessen (aaO, E 186). Ist das Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten so geringfügig, dass nach der 40%-Regel ein höherer Anspruch zustünde, als wenn er/sie über kein Einkommen verfügte, so wäre die 33%-Regel anzuwenden…
…der weniger verdienende Ehegatte eine Nettopension unterhalb des sogenannten Existenzminimums bezieht, die Einräumung eines dinglichen Wohnrechtes unabhängig von der durch die Rechtssprechung geprägten 40 % Regel bei der Unterhaltsbemessung jedenfalls nicht in Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung erfolgt ist, sondern vielmehr als freiwillige Unterhaltsleistung zu qualifizieren sei…
…Grundmietzeit sei der Leasinggeberin das Andienungsrecht eingeräumt - als Kaufpreis seien zwei Drittel der Gesamtinvestitionskosten festgelegt. Im Zuge des Prüfungsverfahrens sei vorgebracht worden, das beim Restwertleasing neben der "40/90-Regelung", zusätzlich Gewinnchancen (Kaufoption) und Restwertrisiko (Risiko der Wertminderung) für die Zurechnung des Wirtschaftsgutes entscheidend seien…
…eine pauschale Verhältniswertermittlung zulässig ist, berücksichtigt die GrundanteilV 2016 örtliche und bauliche Verhältnisse, aus welchen ein Abweichen der Wertverhältnisse von der gesetzlich vermuteten 40/60-Regel resultiert. Aufgrund des normativen Charakters der GrundanteilV 2016 liegt auch darin eine für den Rechtsanwender verbindliche Vermutung, die gemäß …
…dass sich ein Studium nicht einfach mit einer 40-Stunden-Regelarbeitswoche vergleichen lässt (,,50-Stunden-Wochen sind die Normalität", http://diepresse.comlhome/bildung/unilive/636598). Die Konsequenz aus dem bisher gesagten ist klar: Die abschließende Regelung der Berufsausbildung nimmt auf die besonderen Herausforderungen eines Hochschulstudium…
…eine pauschale Verhältniswertermittlung zulässig ist, berücksichtigt die GrundanteilV 2016 örtliche und bauliche Verhältnisse, aus welchen ein Abweichen der Wertverhältnisse von der gesetzlich vermuteten 40/60-Regel resultiert. Aufgrund des normativen Charakters der GrundanteilV 2016 liegt auch darin eine für den Rechtsanwender verbindliche Vermutung, die gemäß …