…die für eine überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Besteht bei einer schweizerischen GmbH kein Aufsichtsrat, weil das schweizerische Gesellschaftsrecht ein solches Gremium nicht vorsieht, und wird anstelle dessen im Gesellschaftsvertrag ein "Beirat" mit überwachender Funktion eingerichtet und…
…nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates einer Gesellschaft, also von jenem Organ, dem Kontrollfunktion zukomme. Zur deutschen Übersetzung des Art. 16 des OECD-Musterabkommens (1963) sei einhellig die Auffassung vertreten worden, dass diese Zuteilungsregel nur Einkünfte erfasse, die für die überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt würden…
…die für die überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt würden, dies jedoch nicht der Fall sei, wenn die Befugnisse auch unmittelbare Leitungs- oder Mitwirkungsaufgaben umfassten. Auch nach der Unvereinbarkeitsregelung des § 90 AktG könnten Aufsichtsratsmitglieder nicht zugleich Vorstandsmitglieder sein und dürften auch nicht als Angestellte die Geschäfte…
…OECD - Kommentar zu Artikel 16 ist dazu angeführt, dass diese Zuteilungsregel sich nur auf Einkünfte bezieht, die für die überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden. Bezieht der Betreffende noch Einkünfte aus einem anderen Titel (zB. Beratungshonorare oder Geschäftsführerbezüge ), so sind die für diese Einkunftsart vorgesehenen…
…OECD - Kommentar zu Artikel 16 ist dazu angeführt, dass diese Zuteilungsregel sich nur auf Einkünfte bezieht, die für die überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden. Bezieht der Betreffende noch Einkünfte aus einem anderen Titel (zB. Beratungshonorare oder Geschäftsführerbezüge ), so sind die für diese Einkunftsart vorgesehenen…
…92/13/0172 wurde entschieden, dass die Zuteilungsregel des Art 16 nur Einkünfte umfasst, die für eine bloß überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden. (3) Den im Internet einsehbaren Publikationen zur ***3*** im Schweizerischen Handelsamtsblatt 2012 (Nr, 81) ist zu entnehmen, dass der Bf Mitglied…
…beurteilt. Geklärt ist durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch, dass die Bestimmung des Art. 16 DBA-Schweiz nur solche Einkünfte erfasst, die für die überwachende Funktion als Aufsichtsrat gezahlt werden, nicht aber solche, die aus einer geschäftsführenden Tätigkeit resultieren. Die Höhe der Einkünfte bzw. der…
…dass ich meine Funktion als Präsident des Verwaltungsrates der ***Z_AG*** ausübe, so wie es das Schweizer Recht und die Satzungen der ***Z_AG*** vorsehen. Dies beinhaltet insbesondere die Planung, Anordnung, Leitung und Überwachung der gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen einer Schweizer Aktiengesellschaft sowie…
…gesonderte Vergütung zustehe. Mit Ausnahme von Sitzungsgeldern und Spesenersatz hätten die Dienstnehmer keinerlei Ansprüche aus der Ausübung dieser Funktionen. Die Bestimmung des § 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 sei nur auf Zahlungen an natürliche Personen für ihre Überwachungstätigkeit als Aufsichtsrat anzuwenden. Keinesfalls sei die…
…gesonderte Vergütung zustehe. Mit Ausnahme von Sitzungsgeldern und Spesenersatz hätten die Dienstnehmer keinerlei Ansprüche aus der Ausübung dieser Funktionen. Die Bestimmung des § 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 sei nur auf Zahlungen an natürliche Personen für ihre Überwachungstätigkeit als Aufsichtsrat anzuwenden. Keinesfalls sei die…
…Leistungen: 1. Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Leistungen von mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen (im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. b UStG 1994, siehe Rz 8304), 2. Leistungen als Bausparkassenvertreter und Versicherungsvertreter (im Sinne des § 6 Abs…
…wenngleich P-1 für das Ressort Finanzen allein verantwortlich gewesen sei - nicht einmal eine überwachende Kontrolle der Finanzgebarung ermöglicht gewesen sei, habe der Bf. die entsprechenden Konsequenzen gezogen und per D-5 seine Funktion niedergelegt. Dass im vorgenannten Protokoll von D-9 die Rede sei…
…63). Es muss bloß eine überwachende Tätigkeit vorliegen und die Vergütung muss für die Überwachung gewährt werden (VwGH 31.5.1963, 1796/61). Die Überwachung muss die gesamte Geschäftsführung betreffen, wobei der Begriff der Überwachung weit auszulegen ist. Ist die Funktion lediglich eine beratende, fehlt…
…ist nach österreichischem Verständnis nicht anwendbar, weil diese Bestimmung nur für Einkünfte auf Grund einer überwachenden, nicht aber auf Grund einer geschäftsleitenden Funktion gilt. Die Beschränkung des Anwendungsbereiches von Artikel 16 auf beaufsichtigende Tätigkeiten wurde vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt (VwGH 31.07.1996, 92/13/0172).…
…größten Teil unterstützender und überwachender Natur war und nur minimale operative Agenden umfasste, ausgeübt hat. Im Ergebnis kann aufgrund dieser Feststellungen als erwiesen angenommen werden, dass der Beschwerdeführer nach außen de facto als Geschäftsführer der ***25*** AG aufgetreten ist und diese Funktion auch ausgeübt hat…
…statt externe Anwälte und Wirtschaftsberater heranzuziehen. Warum ihr das aber im Rahmen der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Funktion zur Last gelegt werden solle, sei nicht nachvollziehbar - umso mehr als sie ja in keinem Fall selbst die Verhandlungen geführt hätte, da sie eben aus wirtschaftlich ganz klar…
…Empfehlung und in Absprache mit dem Franchise-Geber erfolgt sei. Im konkreten Fall besteht wegen der gemeinsamen Einräumung der Franchise- und Pachtrechte an die P GmbH und an den Bw. unter ausdrücklichem Hinweis auf dessen beizubehaltende und persönlich wahrzunehmende Funktion als deren Geschäftsführer kein Zweifel…
…zu entsprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Auszugehen ist von dem von beiden Seiten unbestrittenen Sachverhalt, dass A in seiner Funktion als Aufsichtsrat verschiedener Genossenschaften beruflich unterwegs war, ihm deshalb Fahrtkosten entstanden, die durch das Finanzamt anerkannt werden. Strittig ist nur die Anerkennung von Taggeldern…
…sind: ... 2. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Darunter fallen nur: – Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (zB für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied). – Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§…
…und Forstwirtschaft steht, sodass die Einkünfte hieraus der Land- und Forstwirtschaft zuzurechen sind. In Betracht kommen Einkünfte eines Land- und Forstwirtes aus einer Nebentätigkeit als Aufsichtsratsmitglied, Funktionär uä einer landwirtschaftlichen Gesellschaft oder Genossenschaft (Molkerei, Käserei und dgl) auch wegen ihrer oft geringen Höhe. Kann die…