…Soferne außer Streit steht, daß die Gewinne der schweizerischen KG nicht durch Funktionen der österreichischen GmbH erwirtschaftet werden, führt ein überhöhter Gewinnausweis der KG zu keiner Gewinnzurechnung in Österreich. Denn wenn beispielsweise die KG-Gewinne in der Hauptsache aus dem in Belgien geleisteten Arbeitseinsatz eines…
…Durch die Übernahme zahlreicher Funktionen bei anderen Gesellschaften, habe er seine bedungenen Aufgaben bei der Bw. nicht im erforderlichen Ausmaß wahrnehmen können.Durch die unkorrekte Bilanzierung seien überhöhte Gewinnausweise und Ausschüttungen erfolgt, weshalb er quasi gezwungen worden sei, aus der Gesellschaft auszuscheiden.Von "Zufriedenheit" mit…
…den anlässlich der Außenprüfung vorgelegten Unterlagen (Verträgen), und ist unbestritten. Streit besteht darüber, ob die Dotierung der Drohverlustrückstellung für zukünftig überhöhten (über dem marktüblichen Zinsniveau liegenden) Zinsaufwand im Jahr 2011 steuerlich geltend gemacht werden kann. III. Rechtslage 1. Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB): Gemäß § 198 Abs…
…S ergebe. Die Betriebsprüfung kam zu dem Schluss, dass der einheitliche Gesamtkaufpreis in unsachlicher Weise auf Veranlassung der C und des DA mit einem wesentlich überhöhten Ausmaß dem der Berufungswerberin erworbenen Anteil zugerechnet worden sei, wodurch in der Folge Vermögenswerte der Berufungswerberin an die Gesellschafter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 30.3.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.3.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Körperschaftsteuer 2008…
…Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest für wenige wahrscheinlich erscheinen lässt. Die oben dargestellten Feststellungen lassen die Beurteilung der BP, dass es sich bei den vorgelegten Eingangsrechnungen um Scheinrechnungen zur Geltendmachung überhöhter Betriebsausgaben handelt, jedenfalls als wesentlicher erscheinen, als die Behauptung der Bw.…
…dass diese letztlich dem landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb des N.N. betroffen hätten. Unter Tz 4 Auswirkungen KöSt wurde die sich aus der Feststellung Tz 3 ergebende Gewinnauswirkungen dargestellt, wobei die auf die tatsächlichen Entgelte entfallende nicht abzugsfähige Umsatzsteuer aufwandswirksam zum Ansatz gebracht wurde. Tz 5 enthält…
…Waldnutzung gemäß § 37 Abs.6 EStG 1988 wird in der Literatur mehrfach die Auffassung vertreten, dass durch die nachfolgend eingetretene Rechtsentwicklung diese Steuerbegünstigung für die Forstwirtschaft sachlich nicht mehr gerechtfertigt ist (Doralt, Besondere Waldnutzung - eine überholte Begünstigung, RdW 2002/679; Fraberger/Papst, in Doralt/Kirchmayr…
…Entnahme stellt die Gesellschaft dem Gesellschafter nichts in Rechnung, löst aber Kapitalrücklagen in Höhe des ausgebuchten Buchwertes 100 gewinnerhöhend auf. Handelsrechtlich komme es zu keiner Gewinnauswirkung. In diesem Fall liege eine Einlagenrückzahlung in Höhe von 100 vor, nur in Höhe des darüber hinausgehenden Wertes von…
…handelsrechtlichen Vorschriften bzw Grundsätzen erfolgen müssen, zumal sich noch im Jahr 1994 herausgestellt habe, dass der Kaufpreis überhöht festgelegt worden sei. Beurteilung durch den Unabhängigen Finanzsenat Die Teilwertabschreibung und die Drohverlustrückstellung sind der Höhe nach unstrittig, in Streit steht lediglich, ob die Maßnahmen zulässig waren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Mag. Robert Steier und KomzlR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der TBG, vertreten durch Vienna CityTax Steuerberater GmbH, 1220…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Giebel u. Seitenw. | WD, Gipskarton, 1 x gesp. | 115 m² | á | 65,-- | 7.475,-- | Zwischenwände | Ständer, WD, Gipskarton | 221 m² | á | 107,-- | 23.647,-- | Umbau Binder | Stahlrahmen u. Holz | 4 Stk…
…vor. Die Bw. habe die vertraglich bestehenden, jedoch überhöhten Gehälter der aus dem P.Konzern übernommenen Mitarbeiter tragen müssen. Den im Fremdvergleich um rund ein Drittel zu hohen Kosten aus dem Geschäftsführergehalt und den Gehältern der beiden Angestellten seien keine adäquaten Leistungen der Bw. gegenübergestanden…
…2. 1982, 81/14/0060, 1982, 293). Frau EF und Frau SW erhielten ihre Gewinnzuweisungen, hatten keinerlei Haftung für die Gesellschaftsschulden und vertragsmäßig wurde eine Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert ausgeschlossen, selbst im Fall der Auflösung der Gesellschaft. Das zweite Kriterium, das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EB, Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…