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30 057 Treffer485 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 568–57213.1.3 Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Fremdvergleich Rz 570: Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Rz 571: Ob eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung gegeben ist, wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt…

UFSG RV/0373-G/02selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit eines als Prokurist tätigen, mit 10% an einer GesmbH beteiligten Wirtschaftstreuhänders
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2005

…das Gesamtbild der Verhältnisse sei, wobei die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Verhältnisse gegeneinander abgewogen werden müssen. Nachdem die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und somit das verwirklichte Geschehen in seiner äußeren Erscheinungsform im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 23.3.1983, 82/13/0063…

UFSL RV/0346-L/03Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Vorbehaltsfruchtgenuss (Nettofruchtgenuss)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2005

…wirtschaftlichen Betrachtungsweise gesehen. Gerade bei der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist gemäß § 21 Abs. 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform maßgebend. Wird somit das wirtschaftliche Eigentum förmlich mit Vertrag eingeräumt, ist dennoch inhaltlich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu prüfen, ob tatsächlich…

BFG RV/5101796/2014Pendlerpauschale bei zwei Wohnsitzen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2015

…formale Anknüpfung an den Begriff "Hauptwohnsitz" iSd § 1 Abs. 7 MeldeG 1991 vorgenommen hat. Vielmehr kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf die äußere Erscheinungsform an (§ 21 BAO). Im gegenständlichen Fall ergibt sich aus der Beweiswürdigung, dass die Bf. ihren Familienwohnsitz in D…

UFSW RV/0837-W/07Zuwendung von Betriebsvermögen durch den keine Gewinneinkünfte beziehenden Vater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…aus Gewerbebetrieb bezog. Auf Grund des § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese Bestimmung keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen…

UFSW RV/3037-W/11Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…Umsetzung dieses Prinzips. Gemäß § 21 BAO ist bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen grundsätzlich vom wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht von der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes auszugehen. Weichen die äußere Erscheinungsform eines Sachverhaltes und dessen wirtschaftlicher Gehalt voneinander ab, so ist Erstere für die Abgabenerhebung unbeachtlich…

UFSW RV/4246-W/02Übergabe von Betriebsvermögen? Wirtschaftliche Betrachtung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2005

…Zuwendenden bereichert wird. Auf Grund des § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese Bestimmung keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen…

EStR 2000 Rz 531Personenkraftwagen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

Personenkraftwagen Rz 531: Für die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist nicht die Bauart oder äußere Erscheinungsform eines Kraftfahrzeuges maßgebend, sondern ausschließlich die überwiegende betriebliche Nutzung. Die Frage der Beurteilung des Fahrzeuges als "Fiskal-LKW" hat damit nichts zu tun (VwGH 6.4.1988, 84/13/0124…

BFG RV/7105016/2019Deckungs- bzw Scheinrechnungen eines Bauunternehmens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2026Teil 4/4

Zudem ist gemäß § 21 BAO für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Nachweispflicht…

BFG RV/5100073/2024Durch das bloße Halten von Pferden ohne deren Nutzung entsteht keine Einkunftsquelle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2026Teil 2/2

Gemäß § 21 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) ist eine Mitunternehmerschaft, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und die Gesellschafter Unternehmerrisiko tragen…

BFG RV/2101065/2018Werkvertrag oder grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2024Teil 2/2

…sei zwar in den Werkverträgen angeführt, werde allerdings im Sinne der obigen Ausführung nicht tatsächlich gelebt. Gemäß § 21 BAO sei im Steuerrecht nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt ausschlaggebend. Dabei seien alle Umstände maßgeblich, die die Vertragsbeziehung zwischen den beteiligten…

BFG RV/5100581/2012Tätigkeit als Fitnesstrainerin als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2015Teil 2/2

…BAO gelten würden, sei festzuhalten, dass gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Sachverhalt zu ermitteln sei und nicht die äußere Erscheinungsform maßgebend sein würde. Das Bestehen der GesbR hätte zumindest hinterfragt werden müssen. Ganz leicht hätte man beim Finanzamt feststellen können, ob die GesbR…

BFG RV/5101968/2016Zurechnung und Schätzung von Umsätzen und Einkünften aus einem Bauunternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2020Teil 2/2

…noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Nach § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgeblich. III.A.2. Zur Zurechnung der Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs…

BFG RV/3100127/2013Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung eines GmbH-Anteiles mit negativen Anschaffungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2016Teil 2/2

…die Übertragung der Anteilsrecht der K-Holding als auch der der Bf anzusehen. 39) Nach § 21 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungswese der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Die formale rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend…

UFSW RV/2519-W/10Fremdunübliche Vermietung eines Seehauses an 81jährige Mutter des Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 2/2

…Vereinbarung beruht. Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier…

UFSL RV/0284-L/04Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ankauf eines geleasten Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008Teil 2/2

…wenn dort festgelegt wurde, dass "für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgeblich ist". Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist ein Element der teleologischen Interpretation. Der Gesetzgeber kann sich in Abgabengesetzen sowohl der Verwendung…

BMF-010203/0243-VI/B/2014Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0243-VI/B/201418.06.2014

…Abgabenrechtliche Grundsätze Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. 3.2. Eigenständige Beurteilung des "steuerrechtlichen Dienstverhältnisses" Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des…

BFG RV/7101621/2020Ankauf und Verkauf eines zunächst als Mietwagen genutzten Gebrauchtwagens durch einen Fahrzeughändler - umsatzsteuerliche Einordnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2026

… 21 BAO sei für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalte maßgebend. | | netto | VSt/USt | brutto | Einkauf Porsche Carrera | 45.000,00 | 9.100,00 | 54.600,00 |…

BFG RV/6100105/2020I. Prüfung einer Vereinbarung zwischen einer GmbH und ihrem Alleingesellschafter gemäß der Angehörigenjudikatur II. Tätigkeit als Rechtsanwalt und als Stiftungsvorstand als einheitlicher Betrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2026Teil 2/3

…USt). b) Prüfung der Vereinbarung im Lichte der Angehörigenjudikatur Gemäß § 21 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach der Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei der Bestimmung des…

BFG RV/5100806/2017Wiederaufnahme wegen nicht anzuerkennenden Betriebsausgaben iZm einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland und dem gleichen Gesellschafter-Geschäftsführer wie die Bf.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.09.2024Teil 3/3

… 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach § 138 BAO haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern…