…"Internationale Betriebswirtschaftslehre" an der Universität Innsbruck. Der Bw. begehrte Aufwendungen iHv € 17.078,12 für das laut Studienplan zwingend vorgeschriebene zweisemestrige Auslandsstudium seines Sohnes als "andere" außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes. Die beiden Auslandssemester absolvierte T.L. an der "University of Sydney" in…
…bis 11 der AFHAusbVO). Die durch diese Verordnung vorgeschriebene praktische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 80 Stunden wird ergänzt durch eine mindestens 120 Stunden dauernde theoretische Ausbildung. Die von der Tochter der Berufungswerberin absolvierte theoretische Ausbildung erfolgte zwingend neben einer praktischen Ausbildung, daher immer "berufsbegleitend"…
…sei nicht erkenntlich, dass verschiedene Studienrichtungen ungleich behandelt werden. Laut Auskunft des Finanzamtes gebe es anscheinend eine Ungleichbehandlung zwischen zwingend vorgeschriebenen und freiwillig absolvierten Auslandssemestern. Dadurch werde für einige Studienrichtungen in Summe für drei Semester über die Mindeststudiendauer hinaus die Familienbeihilfe gewährt, während für Studenten…
…anpassen bzw. organisieren. Zudem sei das Studium an der x-Schule insbesondere im Hinblick auf obligatorisch vorgeschriebene Notwendigkeiten / Lernunterlagen bzw. -materialien kostenintensiver (erhöhte Aufwendungen für zwingend vorgeschriebene Sachgegenstände ohne Möglichkeiten zum Bezug von finanziellen oder sonstigen Unterstützungen im Bedarfsfall). All diese habe dazu geführt, dass…
…Ausbildung aufzunehmen. Damit wurde ihm zwar die Beibehaltung und Fortführung der betriebenen Studienrichtung unmöglich gemacht und der Wechsel zwingend herbeigeführt, jedoch liegt kein unabwendbares Ereignis vor. Wenn der Studierende den vorgeschriebenen Studienverpflichtungen nicht entsprechend nachkommt und er sich den Studienzielen nicht mit Gewissenhaftigkeit widmet, liegt…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…wenn das "Auslandsstudium" pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert hat. Diese Voraussetzungen liegen beim Sohn des Berufungswerbers unzweifelhaft vor, sodass - unabhängig davon, ob ein Auslandsstudium bzw. eine "Auslandserfahrung" im Studienplan zwingend vorgeschrieben ist - eine Verlängerung der für die Familienbeihilfe maßgeblichen…
…durch die Korrekturzeit bereits den ersten Antrittstermin der "fip", die zwingend darauf folgt, verloren. Durch die Doppelbelastung, der er durch das vorgeschriebene Nachholen des kleinen s (Vorlesung ohne Teilnehmerprotokollierung) mangels ematura zusätzlich ausgesetzt war, habe ihm die Vorbereitungszeit für den letztmöglichen Termin im Januar nicht…
…Fremdenführerin begonnen und diese im November 2010 mit einer Befähigungsprüfung zur Gewerbeausübung abgeschlossen. Dies sei ihre Haupttätigkeit gewesen. Dies gehe auch zwingend aus den beigelegten Dokumenten des Wirtschaftsförderungsinstitutes B vom 29. September 2011 hervor. Daher habe A auch keine Prüfungen an der Universität ablegen können…
…mehr als ein Semester falle der Anspruch auf Familienbeihilfe weg, es sei denn, die Studienzeit sei durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert worden. Die Bw. wurde daher ersucht bekannt zu geben, ob ein derartiger Fall für die Verlängerung der Studienzeit…
…Mai 2004 rechtzeitig und führte aus, dass seine Tochter S nur einen Studienwechsel im Lehramtsstudium durchgeführt habe, jedoch die vorgeschriebene Gesamtstudiendauer im ersten Abschnitt nicht überschritten hat. Sie hätte ansonsten auch keine Studienbeihilfe erhalten (siehe Bestätigung der Universität I). Seine Tochter C habe trotz Maturazeugnis…
…noch zusätzlich die Studienrichtung Handelswissenschaft inskribiert. Um weiterhin Anspruch zu haben, hätte der Sohn aufgrund der vorgeschriebenen Studienzeiten und Toleranzsemester den zweiten Studienabschnitt des Jusstudiums mit September 2002 abschließen müssen. Mit Schreiben vom 23. Mai 2003 beantragte die Bw. ohne weitere Ausführungen die Vorlage der…
…Falle der Studentin CL nicht um einen Studienwechsel handle (siehe beiliegende Bestätigung). Gleichzeitig werde darauf hingewiesen, dass das Studium nicht nur in der vorgeschriebenen Zeit, sondern schon früher beendet werden wird. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Juni 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt…
…der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…unterstützt werden solle, um sein Studium so rasch wie möglich zu absolvieren. Sein Sohn hätte bereits nach dem zweiten Ausbildungsjahr, die gesamte vorgeschriebene Ausbildung im neuen Studium auf der Fachhochschule abgeschlossen und sohin das Semester positiv erledigt. Es sei also nicht richtig, dass sein Sohin…
…absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Bei einem Studienwechsel gelten die in …
…mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (wie z.B. Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. 4.1.3. Bei einem Studienwechsel gelten…
…vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zum Beispiel Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin…
…Dies ist hier nicht der Fall. Eine einschlägige Vorpraxis für die Aufnahme an der Hebammenakademie ist nicht zwingend vorgeschrieben. Hinzu kommt der Umstand, dass die Tochter der Bw im Zeitraum Oktober bis Dezember 2003 in einem Dienstverhältnis zur Telekom Service GmbH stand und daraus einen…
…Tz 8, und die do. zit. Judikate). Beweisführungsregeln werden in der Bundesabgabenordnung nicht vorgeschrieben; idF ist aber bei der Beweiswürdigung zu beachten, dass die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages eine steuerliche Begünstigung ist: Bei steuerlichen Begünstigungen trifft die Beweislast für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen den Steuerpflichtigen. Der…