…Die Zimmer sind als Büro eingerichtet und mit entsprechender Infrastruktur ausgestattet. Raumnot konnte keine festgestellt werden. Die Notwendigkeit des zusätzlichen Arbeitsraumes wird damit begründet, dass der Unternehmer fallweise auch an Wochenenden arbeitet und durch die Nähe zum Wohnort (die Privatwohnung befindet sich im gleichen Gebäudekomplex…
…die Jahre 1997 und 1998 brachte der Bw Berufung ein. Darin brachte der Bw im Wesentlichen vor: Die Kosten für die Arbeitsräumlichkeiten in der BGasse seien für die Jahre 1996 und 1997 mit 50 % beruflich anerkannt worden, im Jahr 1998 hingegen zur Gänze eliminiert worden…
…Infusion) | 141,05 m² | Dachgeschoss: | | 1 Archiv | 22,50 m² | 1 Arbeitsraum | 19,76 m² | 50 % des Ganges sowie der Stiege | 12,22 m² | Nutzfläche des reinen Ordinationsbereiches rd.: | 196 m² | das seien…
…Infusion) | 141,05 m² | Dachgeschoss: | | 1 Archiv | 22,50 m² | 1 Arbeitsraum | 19,76 m² | 50 % des Ganges sowie der Stiege | 12,22 m² | Nutzfläche des reinen Ordinationsbereiches rd.: | 196 m² | das seien…
…beinhaltet (abgesehen von geltend gemachten Sonderausgaben) folgende Angaben bzw. Beträge: | Familienstand im Jahr 2003 | geschieden | seit 13.05.1994 | Ich beanspruche den Alleinverdienerabsetzbetrag Ich beanspruche den zusätzlichen Sonderausgabenerhöhungsbetrag ab 3 Kindern | Kinder, für die ich oder mein (Ehe)Partner für…
…wird in der Folge darin als "bestehend aus einem Wohnschlafraum, mit integrierter Wohnküche (Brötchenservice, E-Herd und Backrohr, Geschirrspüler, Kühlschrank, Kaffeemaschine), Sitzgruppe mit zusätzlicher Ausziehcouch, Telefon, Kabel-TV, Videorecorder, Stereoanlage, Radiowecker, Bettwäsche und Handtücher, einem zweiten Schlafzimmer mit Kinderbett sowie Bad/Dusche und WC und…
…In Hinblick auf die Tätigkeit als Leiter der ARGE Physik stelle das Arbeitszimmer natürlich den Mittelpunkt der Tätigkeit dar. In der Schule stehe kein Arbeitsraum für diese Tätigkeit zur Verfügung. Diese Tätigkeit werde nicht extra entlohnt. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Kopiekosten in Höhe…
…Bw. mit, dass diese Aufwendungen nach dessen Ansicht keine Werbungskosten darstellten, da der Arbeitsraum nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sei und forderte den Bw. zu einer entsprechenden Stellungnahme auf. In Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens gab der Bw. hinsichtlich der Telefonkosten und des Büroraumes bekannt, dass…
…Arbeitszimmern setze voraus, dass eine ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung des betreffenden Räume vorliege, wobei für im häuslichen Wohnungsverband gelegene Arbeitsräume eine Abgrenzung zwischen privater oder betrieblicher Nutzung nur einheitlich für jeden Raum vorgenommen werden könne. Soweit Aufwendungen für die Lebensführung, zu denen auch…
…und Aussehen keinen Zweifel daran, dass es sich um eine selbständige Facharztordination handelt. ("Ordination", "Facharztordination", "Ordinationszeiten"). Eine Ordination ist nach allgemeinem Sprachgebrauch eine Arztpraxis, nämlich der Arbeitsraum eines niedergelassenen, praktizierenden Arztes, in dem er Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert. Eine Arztpraxis ist ein Wirtschaftsbetrieb…
…AG gewesen. Gerade diese Dienstnehmereigenschaft sowie die damit verbundenen Kompetenzen hätten es dem Abgabepflichtigen überhaupt ermöglicht, widerrechtlich seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch das Verschaffen zusätzlicher Vorteile zu erhöhen. Die Abgabenbehörde habe nicht die Frage der strafrechtlichen Aspekte einer deliktischen Tätigkeit zu beurteilen gehabt, sondern…
…stehen die Einkünfte in einem Zusammenhang. Es ist auch unbestritten, dass Reisevergütungen und Tages- und Nächtigungsgelder bezahlt werden. Die Behörde übersieht, dass nennenswerte zusätzliche Fahrten, für welche keine Reisewegsvergütungen gezahlt werden, anfallen. Dies ist namentlich bei Aufnahmen für Platten, CD´s und anderen Tonträgern der Fall…
…durchgeführten Buchhaltungsarbeiten am Betriebssitz der Firma des Bw. kein zusätzliches Arbeitszimmer im neuen Wohnhaus des Bw., auch macht die Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen diesen Raum noch nicht zu einem Arbeitsraum im Sinne des Mittelpunktes der betrieblichen Tätigkeit bzw. notwendiges Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des…
…Eigenleistung und Mithilfe der Verwandten erreicht werden können. Mit Schreiben vom 21. Jänner 2002 wurde durch die Bw. eine Ergänzung zu obigem Erhebungsbericht eingebracht: 1.) Im zusätzlichen Arbeitsraum, der eine Größe von 12,43 m² aufweise, würden sich nicht mehrere Kleiderkästen und ein Wäscheschrank befinden…
…dies in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zur Annahme eines echten oder freien Dienstverhältnisses. Mündliche bzw schriftliche Verträge umreißen die vorgegebene manuelle Tätigkeit ausreichend genau, zusätzliche Weisungen sind meist nicht vonnöten, die Vorgaben hinsichtlich der Art und des Ortes der zu liefernden oder abzuholenden Waren sind genau determiniert…
…3,5% berücksichtigt. h. Ein Zu- oder Abschlag auf Basis der tatsächlichen Angebots- und Nachfragekonstellation wurde von der BP nicht vorgenommen Ad a) Den Veräußerungswert mindernde Faktoren: Ein den heutigen Ansprüchen gerecht werdendes Büro- oder Verwaltungsgebäude beherbergt neben den reinen Arbeitsräumen eine Kleinküche, einen Duschraum…
…stehen die Einkünfte in einem Zusammenhang. Es ist auch unbestritten, dass Reisevergütungen und Tages- und Nächtigungsgelder bezahlt werden. Die Behörde übersieht, dass nennenswerte zusätzliche Fahrten, für welche keine Reisewegsvergütungen gezahlt werden, anfallen. Dies ist namentlich bei Aufnahmen für Platten, CD´s und anderen Tonträgern der Fall…
…geheizte Wohnfläche im Erdgeschoss betrage 96,75 m², die geheizte Fläche der Arbeitsräume im ersten Stock betrage 86,52 m². Zusätzlich würden im ersten Stock ein vornehmlich beruflich benutztes WC (mit Waschbecken und Dusche) und ein Gästezimmer temperiert werden, zusammen 28,34 m². Bei den…
…privaten Wohnhaus des Bw. gelegen und liegt demnach im Wohnungsverband. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats erfordert die Tätigkeit des Bw. als Steuerberater neben seinen Kanzleiräumlichkeiten in W keinen zusätzlichen Arbeitsraum in seinem Wohnhaus. Hiefür spricht bereits die den Bw. als Steuerberater gemäß § 11 WTBG treffende…
…nur dann abzugsfähig, wenn die Notwendigkeit bestanden habe, einen Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich zu nutzen. Die Tätigkeit eines Steuerberaters erfordere nun aber neben Kanzleiräumlichkeiten keinen zusätzlichen Arbeitsraum im Wohnhaus, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke zur Verfügung stehe, so das Finanzamt…