…nicht mehr geführt hat und auch für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen nicht mehr verantwortlich gewesen ist, sondern vielmehr ihr Ehegatte diese Aufgaben übernommen hatte. Da somit feststeht, dass die Bw die ihr zur Last gelegte Tat nicht begangen hat (§ 82 Abs. 3 lit…
…Last gelegte Tat in ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (z.B. VwGH 22.5.1996, 96/16/0023). Das bedeutet, dass die Rechtsmittelbehörde trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid abzuändern, doch auf die Ahndung der dem Rechtsmittelwerber im Verfahren erster Instanz zur…
…Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Bd. II, §§ 161-164, RN 4). Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat das Verhalten der Bw (Erstellen einer Rechnung mit unrichtigen Mengen und Wertangaben) als Tatbeitrag zur fahrlässigen…
…e) die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der…
…die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern…
…einhergehende Verkürzung beim Steuergläubiger hinreichend bewusst war, um daraus einen subjektiven Tatverdacht iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ableiten zu können. Ob bzw., inwieweit der Bf. tatsächlich das ihm somit an Hand der bisherigen Verfahrensergebnisse zu Recht zur Last gelegte Finanzvergehen begangen hat (vgl. …
…stattgefunden habe. Es mag zwar zutreffen, dass dort keine wesentlichen Abgaben geleistet worden seien. Es könne dem Besch. jedoch nicht zur Last gelegt werden, dass er keine Werbetätigkeit in Tschechien betrieben habe. Insbesondere hätte auch auf die tschechische Gewerbeordnung, das Gewerbe müsste angemeldet werden, Rücksicht…
…die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern…
…Bf. gegeben war. Ob der somit in dem angeführten Ausmaß zu bestätigende Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG im Strafverfahren erforderlichen Gewissheit führen wird, die Bf. habe die ihr zur Last gelegte und hinsichtlich des eingetretenen Erfolges noch zu konkretisierende Tat tatsächlich begangen…
…darum, ob nach der bisher bestehenden Aktenlage Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen. Ob der Bf. die ihm zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich auch begangen hat bzw. der genaue Tatumfang kann dem im Anschluss durchzuführenden Untersuchungsverfahren, in dessen Verlauf dem Bf. die Gelegenheit einzuräumen ist, sich…
…als geringfügig und andererseits die Tatfolgen als unbedeutend einzustufen, sodass gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG von der Einleitung bzw. Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen gewesen sei. Da das dem Bf. zur Last gelegte Tatverhalten jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit auch zukünftiger…
…war das Beschwerdevorbringen nicht geeignet, den gegen den Bf erhobenen Verdacht zu entkräften. Ob der Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG im Strafverfahren erforderlichen Gewissheit führen wird, der Bf habe das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen, bleibt dem nunmehr durchzuführenden Untersuchungsverfahren…
…Aktenlage widerlegt. Auch aus dem Antrag der Bf. vom 1. Oktober 2007 auf Einstellung der Erhebungen kann geschlossen werden, dass der Bf. die zur Last gelegte Tat bekannt war. Auch die Vorladung vom 7. August 2007, mit welcher die Bf. für 31. August 2007, 10…
…wenn die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der…
…Unterlassung der Vorsteuerberichtigung in den Umsatzsteuervoranmeldungen für 1-12/99 zur Last gelegt wurde, dieses - allfällige - Finanzvergehen aber durch die nachfolgende Abgabe der unrichtigen Jahresumsatzsteuererklärung für 1999 konsumiert wurde, ist zu prüfen, ob dem Bf. diese Tathandlung der Abgabe der unrichtigen Jahresumsatzsteuererklärung als Finanzvergehen nach …
…zu können. Die Aussage der El.D. sei nicht in der Lage, die dem Bf zur Last gelegte Tat ausreichend zu erweisen. Die Behörde hätte in Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo feststellen müssen, der Bf habe die ihm von El.D. angelasteten Übertretungen…
…darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die der Finanzstrafbehörde zugekommenen Informationen für einen Verdacht in objektiver und in subjektiver Hinsicht ausreichen. Ob der Verdächtige das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach §…
…Last gelegte Tat in ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung ist (z.B. VwGH 22.5.1996, 96/16/0023). Das bedeutet, dass die Rechtsmittelbehörde trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid abzuändern, auf die Ahndung der dem Beschuldigten im Verfahren erster Instanz zur…
…FL erhobenen Beschwerde vom 4. Dezember 2009 der dem Entscheidungsträger zur Last gelegte Vorsatz auf das Entschiedenste zurückgewiesen. So habe der Entscheidungsträger, seit Jahren Pensionist und nur mehr fallweise im Zuge seiner Geschäftsführertätigkeit im Büro, seit der Firmengründung entsprechende Tätigkeiten, wie die Abgabe von Steuererklärungen…
…wurde: Nach § 82 Abs. 3 FinStrG habe die Finanzstrafbehörde I. Instanz von der Einleitung eines Strafverfahrens insbesondere dann abzusehen, wenn der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen habe. Die Bescheidbegründung verweise auf den Bp-Bericht vom 5. Februar 2003, AB-Nr. Y…