…dass die Beschuldigte die ihr angelastete Tat begangen hat. Gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder…
…ihm mit dem angefochtenen Straferkenntnis zu Last gelegte Tat nicht begangen. Bereits aufgrund dieser Faktenlage war die Aufhebung des angefochtenen Straferkenntnisses auszusprechen, weshalb die beantragte mündliche Verhandlung gemäß § 44 Abs 2 VwGVG entfallen konnte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen…
…nicht mehr geführt hat und auch für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen nicht mehr verantwortlich gewesen ist, sondern vielmehr ihr Ehegatte diese Aufgaben übernommen hatte. Da somit feststeht, dass die Bw die ihr zur Last gelegte Tat nicht begangen hat (§ 82 Abs. 3 lit…
…hat von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet; Fraglich ist, ob das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W1 wie im Straferkenntnis dargestellt…
…Last gelegte Tat in ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (z.B. VwGH 22.5.1996, 96/16/0023). Das bedeutet, dass die Rechtsmittelbehörde trotz ihrer Berechtigung, den angefochtenen Bescheid abzuändern, doch auf die Ahndung der dem Rechtsmittelwerber im Verfahren erster Instanz zur…
…Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Bd. II, §§ 161-164, RN 4). Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hat das Verhalten der Bw (Erstellen einer Rechnung mit unrichtigen Mengen und Wertangaben) als Tatbeitrag zur fahrlässigen…
…der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; 3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen; 4. die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden…
…e) die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der…
…insbesondere dann, wenn die Tat kein Finanzvergehen bildet (§ 82 Abs. 3 lit. b FinStrG), abzusehen. Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen, wobei nach der für den Anlassfall…
…die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern…
…einhergehende Verkürzung beim Steuergläubiger hinreichend bewusst war, um daraus einen subjektiven Tatverdacht iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ableiten zu können. Ob bzw., inwieweit der Bf. tatsächlich das ihm somit an Hand der bisherigen Verfahrensergebnisse zu Recht zur Last gelegte Finanzvergehen begangen hat (vgl. …
…stattgefunden habe. Es mag zwar zutreffen, dass dort keine wesentlichen Abgaben geleistet worden seien. Es könne dem Besch. jedoch nicht zur Last gelegt werden, dass er keine Werbetätigkeit in Tschechien betrieben habe. Insbesondere hätte auch auf die tschechische Gewerbeordnung, das Gewerbe müsste angemeldet werden, Rücksicht…
…die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Rechtfertigungs-, Schuldausschließungsgründe oder Strafausschließungs- oder -aufhebungsgründe vorliegen, d) Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern…
…Bf. gegeben war. Ob der somit in dem angeführten Ausmaß zu bestätigende Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG im Strafverfahren erforderlichen Gewissheit führen wird, die Bf. habe die ihr zur Last gelegte und hinsichtlich des eingetretenen Erfolges noch zu konkretisierende Tat tatsächlich begangen…
…darum, ob nach der bisher bestehenden Aktenlage Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen. Ob der Bf. die ihm zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich auch begangen hat bzw. der genaue Tatumfang kann dem im Anschluss durchzuführenden Untersuchungsverfahren, in dessen Verlauf dem Bf. die Gelegenheit einzuräumen ist, sich…
…als geringfügig und andererseits die Tatfolgen als unbedeutend einzustufen, sodass gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG von der Einleitung bzw. Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen gewesen sei. Da das dem Bf. zur Last gelegte Tatverhalten jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit auch zukünftiger…
…10.1992, 91/13/0215; BFG vom 3.9.2020, RV/2300004/2020). "Sache" des Verwaltungsstrafverfahrens ist somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung (VwGH 30.5.1995, 93/13/0217). Gemäß § 56 Abs. 2…
…war das Beschwerdevorbringen nicht geeignet, den gegen den Bf erhobenen Verdacht zu entkräften. Ob der Tatverdacht zu der gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG im Strafverfahren erforderlichen Gewissheit führen wird, der Bf habe das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen, bleibt dem nunmehr durchzuführenden Untersuchungsverfahren…
…Aktenlage widerlegt. Auch aus dem Antrag der Bf. vom 1. Oktober 2007 auf Einstellung der Erhebungen kann geschlossen werden, dass der Bf. die zur Last gelegte Tat bekannt war. Auch die Vorladung vom 7. August 2007, mit welcher die Bf. für 31. August 2007, 10…
…wenn die Tat im Ausland begangen und der Täter dafür schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde. Gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der…