…durch zwangsweise Aufrechnung mit Abgabengutschriften getilgt worden, daher sei § 241 BAO sehr wohl anwendbar. Es werde die Aufhebung der Berufungsentscheidung und Stattgebung des Antrages auf Rückzahlung beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 241 Abs. 1 BAO gilt, wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht…
…eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs. 3 Anträge nach Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde…
…Juli 2007 vollinhaltlich zu entsprechen. Über die Berufung wurde erwogen: § 241 BAO hat folgenden Wortlaut: "1) Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. (2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten,…
…in rechtlicher Hinsicht Uneinigkeit bestehe. Der Bw sei ( Anm.:zur Zeit der Antragstellung) kein gem. § 80 BAO tauglicher Vertreter der EGESMBH. Das Finanzamt habe keinen Betrag des Bw zu Unrecht zwangsweise eingebracht, vielmehr habe das zuständige SR Wohnsitzfinanzamt gem. § 215 Abs. 2 BAO eine amtswegige…
…nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag gemäß § 241 Abs. 1 BAO über Antrag zurückzuzahlen. Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Jänner 2008 in der wiederholt wird, dass die Buchung ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Der Antrag auf Rückzahlung der zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Abgaben sei übergangen worden. Der Bescheid sei somit mangelhaft. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…der Bw. geleisteten Ratenzahlungen (siehe oben Pkt. 1.1.) mit der sinngemäßen Begründung gestellt, durch die Entrichtung dieser Raten sei das der Bw. gebührende pfändungsfreie Existenzminimum unterschritten worden. Falls damit ein Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgabenbeträge i. S. d. § 241 Abs. 1…
…1. der Berufungsentscheidung) mit der sinngemäßen Begründung gestellt, durch die Entrichtung dieser Raten sei das der Bw. gebührende pfändungsfreie Existenzminimum unterschritten worden. Falls damit ein Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht zwangsweise eingebrachter Abgabenbeträge (§ 241 Abs. 1 BAO) zum Ausdruck gebracht werden soll, ist dazu festzustellen…
… 109, § 110 2c ist zu entnehmen, dass den abgabenrechtlichen Präklusionsfristen die Ordnungsfristen gegenüberzustellen sind. Als Beispiele für Präklusionsfristen sind die Fristen für Zeugengebührenansprüche gem. § 176 (2) BAO, Sachverständigengebührenansprüche gem. § 182 (2) BAO oder Rückzahlungsansprüche hinsichtlich zu Unrecht einbehaltener oder zwangsweise eingebrachter Beträge gem. § 240 (3…
…Entscheidungsgründe Die Bw. brachte am 29. Mai 2007 einen Antrag auf Rückzahlung der im Jahr 2004 zwangsweise eingebrachten Einkommensteuer für 1996 in der Höhe von € 2.252,28 ein. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 22. Juni 2007 mit der Begründung, auf dem Abgabenkonto…
…Entrichtung zwangsweise eingebracht werden müssen. Im Übrigen ergibt sich für den Berufungsfall eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aber auch nicht daraus, dass der Berufungswerber und R.G. je kollektiv vertretungsbefugte Geschäftsführer der insolvent gewordenen Gesellschaft waren, der Haftungsberufung des R.G. jedoch im Gegensatz zu…
…beantragten mündlichen Verhandlung keine weiteren Aufschlüsse zu erwarten waren, wurde hievon aus verfahrensökonomischen Gründen Abstand genommen. Da das Begehren des Bw. in der dem Berufungsverfahren zugrunde liegenden Eingabe vom 11.9.2009, das Vollstreckungsverfahren einzustellen und die seit 1.7.2007 zwangsweise eingebrachten Beträge zurückzuzahlen…
…des überhöhten Betrages an Familienbeihilfe, für die Zeit danach sowie während des gesamten Zeitraumes, während dem Einbringungsmaßnahmen des Finanzamtes betreffend des zu Unrecht angewiesenen Betrages erfolgt seien. Im fortgesetzten Verfahren wurde der Bw. mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. Juli 2007 zur Kenntnis gebracht…
…vor und fehle daher der dort genannte Festsetzungsbescheid, so stelle das Unterbleiben der Gutbuchung eine zu Unrecht erfolgte zwangsweise Einbehaltung des Vorsteuerbetrages dar. Da ausschließlich die Umsatzsteuervoranmeldung als Steuererklärung vorliege und kein anderer Bescheid erlassen worden sei, sei daher der dort ausgewiesene Vorsteuerbetrag als richtig…
…vor und fehle daher der dort genannte Festsetzungsbescheid, so stelle das Unterbleiben der Gutbuchung eine zu Unrecht erfolgte zwangsweise Einbehaltung des Vorsteuerbetrages dar. Da ausschließlich die Umsatzsteuervoranmeldung als Steuererklärung vorliege und kein anderer Bescheid erlassen worden sei, sei daher der dort ausgewiesene Vorsteuerbetrag als richtig…
… 161 Abs. 3 FinStrG zu beachten, soweit nicht auch von Seite des Amtsbeauftragten (hier, wenngleich nicht relevant werdend: zur Strafhöhe bei der Entscheidung vom 4. Februar 2010) ein Rechtsmittel eingebracht worden ist. Überdies ist es dem Berufungssenat verwehrt, gleichsam unter Ausschaltung eines Instanzenzuges selbst finanzstrafrechtlich…